Findok · EAS-Auskünfte
EAS 941
Israelische atypisch stille Beteiligung an einem inländischen Hotel
geltende FassungEAS-AuskunftZ 40/1-IV/4/96vom 24.09.1996
Wortlaut laut Findok
Beteiligt sich ein in Österreich beschränkt
steuerpflichtiger israelischer Investor an einem inländischen Hotelprojekt,
dann steht das Besteuerungsrecht an seinen Gewinnanteilen gemäß
Artikel 7 DBA-Israel Österreich zu. Israel ist daher verpflichtet
allfällige österreichische Gewinnanteile von der Besteuerung (unter
Progressionsvorbehalt) freizustellen und ist durch das Abkommen folglich auch
nicht verpflichtet, allfällige inländische Verlustzuweisungen bei der
Besteuerung des übrigen Einkommens in Israel zum Verlustausgleich oder
Verlustvortrag zuzulassen.
24.
September 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA IL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Israel (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 85/1971
FreistellungSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltVerlusteSteuerfreistellungatypische stille Gesellschaftunechte stille Gesellschaft
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Z 40/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 15258
- Gültig
- 24.09.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF