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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 941

Israelische atypisch stille Beteiligung an einem inländischen Hotel

geltende FassungEAS-AuskunftZ 40/1-IV/4/96vom 24.09.1996

Wortlaut laut Findok

  Beteiligt sich ein in Österreich beschränkt steuerpflichtiger israelischer Investor an einem inländischen Hotelprojekt, dann steht das Besteuerungsrecht an seinen Gewinnanteilen gemäß Artikel 7 DBA-Israel Österreich zu. Israel ist daher verpflichtet allfällige österreichische Gewinnanteile von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen und ist durch das Abkommen folglich auch nicht verpflichtet, allfällige inländische Verlustzuweisungen bei der Besteuerung des übrigen Einkommens in Israel zum Verlustausgleich oder Verlustvortrag zuzulassen. 24. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

FreistellungSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltVerlusteSteuerfreistellungatypische stille Gesellschaftunechte stille Gesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Z 40/1-IV/4/96
Stammnummer
15258
Gültig
24.09.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF