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EAS 2737Beurteilung der Auswirkungen der LOB-Bestimmungen des DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0321-IV/4/200606.06.2006

…der US-Besteuerung nicht im Wege stehen. Falls wegen der Größe des Investitionsvolumens "100-prozentige Rechtssicherheit" angestrebt wird, müsste über den Fall vorweg eine Verständigung mit der US-Steuerverwaltung auf der Grundlage von Artikel 24 DBA-USA herbeigeführt werden. Bundesministerium für Finanzen, 6. Juni 2006

EAS 2735Engagement eines deutschen philharmonischen Orchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0296-IV/4/200616.05.2006

…Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung). Eine Bescheinigung, dass das Orchester in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist oder dass Förderungen eines Landesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfangen werden, ist nicht ausreichend, weil dadurch die entscheidenden Freistellungskriterien nicht belegt werden. Bundesministerium für Finanzen, 16. Mai 2006

EAS 2734Tod eines US-Bürgers nach dreijährigem Aufenthalt in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0295-IV/4/200616.05.2006

…in Österreich wohnhaft. Österreich hätte daher in einem solchen Fall nur bei Vorliegen von inländischem unbeweglichen Vermögen oder inländischem Betriebsvermögen ein Besteuerungsrecht an dem Nachlass; eine Prüfung, ob sich der Lebensmittelpunkt nach Österreich verlagert hat, ist daher nicht anzustellen. Bundesministerium für Finanzen, 16. Mai 2006

EAS 2733Grenzgängereigenschaft bei Doppelwohnsitz innerhalb der Grenzzone
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0294-IV/4/200616.05.2006

…aber hier in einer Entfernung von 10 km vom Arbeitsort eine Zweitwohnung eröffnet hat. Wesentlich ist, dass sich der Hauptwohnsitz in der Grenzzone befindet und dass eine arbeitstägliche Rückkehr in eine Wohnung in der österreichischen 30 km-Grenzzone erfolgt. Bundesministerium für Finanzen, 16. Mai 2006

EAS 2732Fragen zum Gastlehrererlass
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0293-IV/4/200616.05.2006

Der Gastlehrererlass, AÖF Nr. 69/2006, findet auf Gastlehrer aus allen DBA-Partnerstaaten Österreichs Anwendung und nicht nur auf jene, die im Anhang aufgelistet sind. Der Anhang verweist lediglich auf jene Abkommen, in denen besondere Gastlehrerbestimmungen enthalten sind, die Steuerbefreiungen im Gastland vorsehen. Wird daher…

EAS 2731Lizenzgebührenzahlungen an eine schweizerische Konzern-Sitzgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0268-IV/4/200612.05.2006

Auf Grund des Artikels 15 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz über die Besteuerung von Zinserträgen (EU-Zinssteuerabkommen) ist § 99a EStG 1988 sinngemäß auch im Verhältnis zur Schweiz anzuwenden (EStR 2000 Rz 8016a). Die Steuerfreistellung in Österreich setzt aber nach § 99a EStG…

EAS 2730DBA-EVO und Ausschüttungsfiktion nach grenzüberschreitender GmbH-Umwandlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0227-IV/4/200612.05.2006

…dessen Gesellschafter (Mitunternehmer) sind. Sind die Gesellschafter natürliche Personen, können sie gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland iVm der DBA-EVO, BGBl. III Nr. 92/2005, durch Vorlage des Vordruckes ZS-QU1 eine Herabsetzung der österreichischen KESt auf 15% erlangen. Bundesministerium für Finanzen, 12. Mai 2006

EAS 2724Deutsche Kapitalerträge einer österreichischen Personengesellschaft mit deutschem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0287-IV/4/200616.05.2006

…auf die von der österreichischen Betriebstätte bei der Veräußerung von Aktien erzielten Gewinne anwendbar; doch teilt Artikel 13 Abs. 3 DBA-D bei Veräußerung von beweglichem Betriebsvermögen das Besteuerungsrecht dem Betriebstättenstaat zu und unterbindet damit eine Besteuerung in Deutschland. Bundesministerium für Finanzen, 16. Mai 2006

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

…gemäß Absatz 16 des Schlussprotokolls zum österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens bei der Abkommensanwendung verbindlich. Ob allerdings die betreffenden Einkünfte tatsächlich auf Grund des Abkommens und des deutschen innerstaatlichen Rechts deutschen Betriebstätten zuzurechnen sind, müsste durch einen deutschen Besteuerungsnachweis belegt werden. Bundesministerium für Finanzen, 12. Mai 2006

EAS 2691Schweizerische Invaliditätsrenten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0292-IV/4/200627.01.2006

…1 Z 4 lit. c EStG 1988 in Österreich steuerbefreit sind, wird daher durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht berührt; denn eine internationle Doppelnichtbesteuerung (eine Steuerbefreiung in beiden Vertragstaaten) ist in einem solchen Fall aus der Sicht der österreichischen Rechtsordnung systemkonform. Bundesministerium für Finanzen, 27. Jänner 2006

EAS 2797Zirkusähnliche Events in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0605-IV/4/200606.12.2006

…Dienstnehmer. Artikel 17 Abs. 1 DBA-Deutschland hält das Besteuerungsrecht für die in Deutschland ansässigen und in Österreich auftretenden Artisten aufrecht und teilt in Abs. 2 ungeachtet des Artikels 7 auch das Besteuerungsrecht an den KG-Einkünften Österreich zu. Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2006

EAS 2796Gewinnberichtigungen bei den osteuropäischen Betriebstätten einer österreichischen KG mit deutschem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0604-IV/4/200606.12.2006

…mit den Oststaaten wäre dann in Artikel 25 Abs. 3 letzter Satz der OECD-konformen Abkommen mit diesen Staaten gegeben; denn durch diese Bestimmung wird die Führung eines Verständigungsverfahrens auch in Fällen zulässig, "die im Abkommen nicht behandelt sind". Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2006

EAS 2794Schenkung von zwei deutschen Immobilienwerten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0603-IV/4/200606.12.2006

…der Grundstücke einer Doppelbesteuerung ausgesetzt ist, der andere Immobilienwert aber wegen Fremdfinanzierung im Wege Haltens über eine Immobilien-KG zu keiner Steuerleistung in Deutschland führt, kann nur der in Deutschland besteuerte Schenkungsvorgang von der Besteuerung in Österreich freigestellt werden. Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2006

EAS 2793Pensionsbesteuerung bei angeblicher Ansässigkeitsverlegung nach Zypern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0602-IV/4/200620.11.2006

…im abkommensrechtlichen Sinn in Südafrika vorliegt und lediglich die Keinmalbesteuerung der inländischen Pensionen angestrebt wird. Die Vorlage eines "Alien Registration Certificate" aus Zypern kann - vor allem bei Doppelwohnsitzern - eine abgabenrechtliche Beurteilung der Ansässigkeit im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens nicht ersetzen. Bundesministerium für Finanzen, 20. November 2006

EAS 2792Italienischer stiller Gesellschafter an einer vermögensverwaltenden österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-IV/4/200620.11.2006

…Artikel 7 zur Anwendung kommen. Nach der in Absatz 8 vorgesehenen Regelung soll jedoch in beiden Fällen Artikel 7 angewendet und das Besteuerungsrecht Österreich zugeteilt werden; gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens rechnet Italien die österreichische Steuer an. Bundesministerium für Finanzen, 20. November 2006

EAS 2791Konsignationslager eines deutschen Unternehmens für eine schweizerische Konzerneinkaufsgesellschaft in den Räumen der inländischen Vertriebskonzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0600-IV/4/200620.11.2006

…auch EAS 800). Aber auch im Verhältnis zur Schweiz besteht kein Anlass, Überlegungen in Richtung der Begründung einer Vertreterbetriebstätte für die Schweizer Gesellschaft anzustellen, solange die österreichische Gesellschaft nicht bloß als Kommissionär auftritt (siehe in diesem Zusammenhang EAS 2681). Bundesministerium für Finanzen, 20. November 2006

EAS 2788Abstandnahme von der Abzugsbesteuerung bei gewinnlosen Orchestervereinen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0599-IV/4/200620.11.2006

…der Produktionskosten geltend gemacht werden (EAS 2511 betreffend ein österreichisches Theater mit Auslandsauftritten), wobei aber darauf zu achten ist, dass diese indirekten Kosten aliquot aufgeteilt werden. In EAS 2511 wurde eine aliquote Aufteilung nach einem Umsatzschlüssel als gerechtfertigt angesehen. Bundesministerium für Finanzen, 20. November 2006

EAS 2786Entsendung eines deutschen Landesbeamten als Professor zu einer österreichischen Fachhochschule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0598-IV/4/200606.12.2006

…2002 Rz 923 der deutsche Arbeitskräftegesteller weiterhin der Arbeitgeber des Professors. Da der deutsche Arbeitgeber aber über keine inländische Lohnsteuerbetriebstätte verfügt, ist die Steuer im Veranlagungsweg oder - nach Maßgabe von LStR 2002 Rz 927 - durch freiwilligen Lohnsteuerabzug zu erheben. Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2006

EAS 2780Frage der Wegzugsbesteuerung bei Fruchtgenussvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0597-IV/4/200606.12.2006

…jener Wertzuwächse, die durch das DBA-USA der Besteuerung in Österreich verloren gehen; die Bezugnahme auf unentgeltliche Übertragungen in EStR 2000 Rz 6677 betrifft daher nicht nur Übertragungen im Schenkungsweg, sondern auch Vermögensübergänge von Todes wegen (siehe EAS 2741). Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2006

EAS 2785Verwaltungsratsvergütungen aus der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0550-IV/4/200618.10.2006

…allerdings nachweisbar in der Schweiz auf der Grundlage von Artikel 15 hinsichtlich der in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit einer Besteuerung unterzogen werden, dann bestünde kein Einwand, auf österreichischer Seite dieser Beurteilung zu folgen, um einen internationalen Besteuerungskonflikt zu vermeiden. Bundesministerium für Finanzen, 18. Oktober 2006