Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2794
Schenkung von zwei deutschen Immobilienwerten
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0603-IV/4/2006vom 06.12.2006
Wortlaut laut Findok
Auf der Grundlage von § 48 BAO wird
zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischem
Grundvermögen eine Befreiung von der österreichischen Schenkungssteuer
auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch
einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet
wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen
(Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar
Internationales Steuerrecht, Z
00-427).
Allerdings können Steuerbefreiungen nur für jene
Schenkungsvorgänge gewährt werden, die eine tatsächliche
Doppelbesteuerung zur Folge haben
(Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar
Internationales Steuerrecht, Z 00-386).
Werden daher zwei Grundstücke unentgeltlich übertragen, die keine
wirtschaftliche Einheit (§ 19 BewG) bilden, wobei nur die Schenkung eines
der Grundstücke einer Doppelbesteuerung ausgesetzt ist, der andere
Immobilienwert aber wegen Fremdfinanzierung im Wege Haltens über eine
Immobilien-KG zu keiner Steuerleistung in Deutschland führt, kann nur der
in Deutschland besteuerte Schenkungsvorgang von der Besteuerung in
Österreich freigestellt werden.
Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember
2006
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 19 BewG 1955, Bewertungsgesetz 1955, BGBl. Nr. 148/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0603-IV/4/2006
- Stammnummer
- 27279
- Gültig
- 06.12.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF