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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2797

Zirkusähnliche Events in Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0605-IV/4/2006vom 06.12.2006

Wortlaut laut Findok

Veranstaltet eine deutsche GmbH & CoKG, die in Deutschland zirkusähnliche, artistische Events abhält, für einen Zeitraum von 2,5 Monaten auch ein Gastspiel in Österreich, so ist richtig, dass hierdurch keine österreichische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, wohl aber eine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des § 81 EStG begründet wird. Allerdings wirkt die KG an einer Unterhaltungsdarbietung in Österreich mit und löst damit - auch ohne Begründung einer inländischen Betriebstätte - gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 EStG für ihre Gesellschafter beschränkte Steuerpflicht in Österreich aus. Diese Rechtsbeurteilung gründet sich auf die Judikatur des VwGH zu Gastspielen ausländischer Theater-AGs und ausländischer Orchestervereine, hinsichtlich derer eine inländische Steuerpflicht wegen Mitwirkung als Trägerorganisation der Künstler an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung bestätigt worden ist (VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165). Steuerpflicht besteht im Übrigen auch für ihre in Österreich eingesetzten Dienstnehmer. Artikel 17 Abs. 1 DBA-Deutschland hält das Besteuerungsrecht für die in Deutschland ansässigen und in Österreich auftretenden Artisten aufrecht und teilt in Abs. 2 ungeachtet des Artikels 7 auch das Besteuerungsrecht an den KG-Einkünften Österreich zu. Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2006

Normen und Schlagworte

ZirkusArtistenGastspiele

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0605-IV/4/2006
Stammnummer
27283
Gültig
06.12.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF