Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2797
Zirkusähnliche Events in Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0605-IV/4/2006vom 06.12.2006
Wortlaut laut Findok
Veranstaltet eine deutsche GmbH &
CoKG, die in Deutschland zirkusähnliche, artistische Events abhält,
für einen Zeitraum von 2,5 Monaten auch ein Gastspiel in Österreich,
so ist richtig, dass hierdurch keine österreichische Betriebstätte im
Sinn des § 29 BAO, wohl aber eine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des
§ 81 EStG begründet wird. Allerdings wirkt die KG an einer
Unterhaltungsdarbietung in Österreich mit und löst damit - auch ohne
Begründung einer inländischen Betriebstätte - gemäß
§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG für ihre Gesellschafter beschränkte
Steuerpflicht in Österreich aus. Diese Rechtsbeurteilung gründet sich
auf die Judikatur des VwGH zu Gastspielen ausländischer Theater-AGs und
ausländischer Orchestervereine, hinsichtlich derer eine inländische
Steuerpflicht wegen Mitwirkung als Trägerorganisation der Künstler an
einer inländischen Unterhaltungsdarbietung bestätigt worden ist (VwGH
11.12.2003, 2000/14/0165). Steuerpflicht besteht im Übrigen auch für
ihre in Österreich eingesetzten Dienstnehmer.
Artikel 17 Abs. 1 DBA-Deutschland hält das
Besteuerungsrecht für die in Deutschland ansässigen und in
Österreich auftretenden Artisten aufrecht und teilt in Abs. 2 ungeachtet
des Artikels 7 auch das Besteuerungsrecht an den KG-Einkünften
Österreich zu.
Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember
2006
Normen und Schlagworte
- § 29 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 81 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 17 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 17 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0605-IV/4/2006
- Stammnummer
- 27283
- Gültig
- 06.12.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF