Beteiligt sich eine deutsche Kommanditgesellschaft an einer inländischen GmbH (mit ausschließlich im Inland gelegenen Betriebstätten) als unechter stiller Gesellschafter, dann wird aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zwischen der GmbH einerseits und der deutschen KG andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet; da die von den…
…deutsche KG nur zivilrechtlich der Nachfolgerechtsträger; steuerlich wird das übertragene Vermögen auf Grund des Transparenzprinzips anteilig den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern der deutschen KG zugerechnet. Steuerlich ist daher nicht die deutsche KG Nachfolgerechtsträger, sondern es sind dies deren Gesellschafter. Ihnen ist daher auch die Fiktivgewinnausschüttung…
Geht ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich in Polen einer nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer polnischen Gesellschaft nach und erhält er hierfür zusätzlich zur leistungsunabhängigen Vergütung auch leistungsabhängige Vergütungen aus einem "Phantom Share Agreement", so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, neben der…
…der die Aufgabe obliegt, an sie von einer niederländischen Schwestergesellschaft übertragene Senderechte im Sublizenzweg an diverse Landesgesellschaften in Drittstaaten zu vergeben und von diesen die entsprechenden Lizenzgebühren zu vereinnahmen und sodann an ihre eigene Lizenzgeberin, die erwähnte (operativ mit 4 bis 5 Dienstnehmern tätige) niederländische…
…ihrem bisherigen Konzernlieferanten, sondern von einer schweizerischen Konzerngesellschaft, auf die im Zuge der Reorganisation bisher von Österreich aus wahrgenommene Marketingfunktionen übergegangen sind und vermindert sich dadurch der Reingewinnsatz der österreichischen Gesellschaft von bisher durchschnittlich 10% auf 2,5%, so wird zu prüfen sein, ob diese…
…einer operativen übertragenden Kapitalgesellschaft nach der verschmelzungsbedingten Löschung eine Betriebstätte der übernehmenden ausländischen AG im Inland verbleibt, besteht kein Grund für eine Besteuerung der am Verschmelzungsstichtag bestehenden stillen Reserven. Verbleibt der im Finanzdienstleistungsbereich tätige operative Betrieb künftig als Betriebstätte der aufnehmenden ausländischen Gesellschaft mit allen…
…bloßen Beirat übertragen werden, mag dieser auch in gewissen Detailbelangen Unterschiede zu einem Aufsichtsrat aufweisen (zB fehlende Belegschaftsvertretung, keine förmliche Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses und den Bericht an die Generalversammlung gem. § 30k GmbHG). Zur Frage der Gewinnausschüttung an die deutschen Gesellschafter wird bestätigend…
…handeln, muss nur das übertragene Vermögen die Eigenschaft von begünstigtem Vermögen haben; ob der abspaltenden Körperschaft begünstigtes Vermögen verbleibt, ist hingegen unbeachtlich. Sollte keine begünstigte Spaltung erfolgt sein, läge ein steuerwirksamer Tausch vor, der für den österreichischen Gesellschafter die Versteuerung eines Veräußerungsgewinnes zur Folge hätte…
…den Gesellschaftsanteilen überhaupt keinen Steuertatbestand darstellen, bedarf es keiner weiteren Untersuchungen, ob in dieser Hinsicht Ungarn möglicherweise eine steuerliche Erfassung der stillen Reserven abkommensrechtlich untersagt wird und ob dies einen Rückfall des Besteuerungsrechtes an Österreich bewirken könnte. Der Umstand, dass Ungarn das ihm übertragene Besteuerungsrecht…
…10.2017 zum Stichtag 30.6.2017 verschmolzen, so geht aus steuerlicher Sicht das Vermögen der übertragenden Körperschaft mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags an die übernehmende Körperschaft über und die persönliche Zurechnung des Vermögens erfolgt an die FL-GmbH. Aufgrund der Rückwirkungsfiktion gilt die Vermögensübertragung steuerlich…
…Meldung der Umgründung innerhalb von neun Monaten nach dem Spaltungsstichtag bei dem für die österreichischen Gesellschafter zuständigen Finanzamt erforderlich sein. Die Aussage der UmgrStR 2002 Rz 1658, wonach eine Meldung bei dem für den Übertragenden zuständigen Finanzamt (das wäre ein tschechisches Finanzamt) zu erfolgen hat…
…114/1996, wäre ihr dann kein Gewinn zuzurechnen; oder an die luxemburgische Gesellschaft wurden zwar seitens der Muttergesellschaft gewisse Funktionen übertragen, doch entspricht die zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft eintretende Gewinnaufteilung nicht dem Ergebnis der Funktionsteilung und ist damit nicht fremdverhaltenskonform; oder die luxemburgische Tochtergesellschaft hat…
…Antillen errichteten Gesellschaft in Österreich eine 99,8-prozentige Tochtergesellschaft gegründet, deren Aufgabe darin besteht, die ihr von der Antillen-Gesellschaft übertragenen Lizenzrechte durch Weitergabe an im Drittausland ansässige Lizenznehmer zu verwerten, so unterliegen die von der österreichischen Tochtergesellschaft an die Antillen-Gesellschaft gezahlten Lizenzgebühren…
… 98 Z. 6 und § 99 Z. 3 EStG 1988 siehe EAS 882). Ist der betreffende Sportler in Österreich ansässig und hat er seine Persönlichkeitsrechte zunächst der deutschen Gesellschaft übertragen, die sodann eine Rückübertragung nach Österreich vorgenommen hat, dann ist damit zu rechnen, dass derartige Konstruktionen…
…ausländische Gesellschaft ihre operative Tätigkeit durch Dienstnehmer ausführt, die sie selbst mittels Dienstvertrag einstellt oder ob sie diese Tätigkeit durch geleastes Personal ausführt, soll hierbei keinen Unterschied machen. Wird die behauptete (und der Unbedenklichkeit dienende) operative Tätigkeit im Wege des "Outsourcing" an andere Gesellschaften übertragen…
Überträgt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft auf eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993…
…was zu geschehen hat, wenn der deutsche Gesellschaftergeschäftsführer auf österreichischem Staatsgebiet nicht in seiner Funktion als GMBH-Geschäftsführer, sondern in Erfüllung eines der GMBH von einem ihrer österreichischen Kunden übertragenen Auftrages als Projektleiter in Österreich tätig wird, wenn er sonach eine Doppelfunktion erfüllt : einerseits Leitung…
…Gesellschaftergeschäftsführer abzielende, hierortigen Erachtens aber auch für sie bedeutsame - österreichisch-deutsche Verständigung vom 21. März 1997 (SWI 1997, 204) überlagert. Diese letztgenannte Verständigung trägt dem deutschen Verlangen Rechnung, das Besteuerungsrecht für die eingetragenen Geschäftsführer stets und in allen Fällen dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen…
…Gesellschaftergeschäftsführer abzielende, ho. Erachtens aber auch für sie bedeutsame - österreichisch-deutsche Verständigung vom 21. März 1997 (SWI 1997, 204) überlagert. Diese letztgenannte Verständigung trägt dem deutschen Verlangen Rechnung, das Besteuerungsrecht für die eingetragenen Geschäftsführer stets und in allen Fällen dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen…
…204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Ist daher der in Deutschland ansässige Geschäftsführer einer deutschen GMBH auf österreichischem Staatsgebiet lediglich in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer für die…