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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1168

Inländische Geschäftsführungsaktivitäten für eine deutsche Kapitalgesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftG 288/2-IV/4/97vom 01.12.1997

Wortlaut laut Findok

In Abschnitt B Z 1 des österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls vom 21. März 1997 (SWI 1997, 204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Ist daher der in Deutschland ansässige Geschäftsführer einer deutschen GMBH auf österreichischem Staatsgebiet lediglich in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer für die deutsche GMBH tätig (Terminabsprachen, Verhandlungen etc. per Telefon mit Deutschland und anderen Staaten), ist das Besteuerungsrecht an den Bezügen des Geschäftsführers gemäß Art. 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland zu überlassen.   1. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KapitalgesellschaftGeschäftsführerbezügeGeschäftsführertätigkeitFunktion

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 288/2-IV/4/97
Stammnummer
14148
Gültig
01.12.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF