Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1168
Inländische Geschäftsführungsaktivitäten für eine deutsche Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftG 288/2-IV/4/97vom 01.12.1997
Wortlaut laut Findok
In Abschnitt B Z 1 des
österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls vom 21. März
1997 (SWI 1997, 204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das
Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen
Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der
Gesellschaft zu übertragen. Ist daher der in Deutschland ansässige
Geschäftsführer einer deutschen GMBH auf österreichischem
Staatsgebiet lediglich in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer
für die deutsche GMBH tätig (Terminabsprachen, Verhandlungen etc. per
Telefon mit Deutschland und anderen Staaten), ist das Besteuerungsrecht an den
Bezügen des Geschäftsführers gemäß Art. 9 Abs. 1 des
österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland zu
überlassen.
1. Dezember
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 288/2-IV/4/97
- Stammnummer
- 14148
- Gültig
- 01.12.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF