Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1216
Behandlung von Gesellschaftergeschäftsführern mit erweitertem Aufgabenkreis
geltende FassungEAS-AuskunftG 288/1-IV/4/98vom 26.01.1998
Wortlaut laut Findok
Mit Deutschland wurde am 3. Dezember 1997 folgende
Verständigungslösung getroffen: "Ist
ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer
einer deutschen GMBH auf österreichischem Staatsgebiet nicht nur in seiner
Funktion als GMBH-Geschäftsführer, sondern auch in Erfüllung
eines der GMBH von einem ihrer österreichischen Kunden übertragenen
Auftrages als Projektleiter tätig, dann hat Deutschland als Sitzstaat der
Gesellschaft ungeachtet des Tätigkeitsortes das Besteuerungsrecht an den
Geschäftsführerbezügen. Nur dann, wenn ein
Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführungsfunktion eine
weitere fremdverhaltensüblich gesondert abgegoltene Funktion
übernimmt, richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den
Entgelten für diese weitere Funktion nach dem
Tätigkeitsortprinzip."
Diese Verständigungslösung weicht von der in EAS
1164 vertretenen Auffassung in einem wesentlichen Punkt ab: in EAS 1164 wurde
davon ausgegangen, daß in Fällen einer Doppelfunktion in
wirtschaftlicher Betrachtungsweise stets eine Entgeltaufteilung zu erfolgen hat.
In den Erörterungen mit der deutschen Steuerverwaltung wurde allerdings -
vor allem im Hinblick auf eine grenzüberschreitend sicherere
Vollziehbarkeit - einer förmlicheren Betrachtung der Vorzug
eingeräumt: nur wenn in einer gesonderten vertragliche Vereinbarung eine
genau spezifizierte Vergütung für die Zweitfunktion festgelegt wird,
soll dieser Vergütungsteil nicht nach dem Gesellschaftssitz-Prinzip,
sondern nach dem Tätigkeitsprinzip der Besteuerung unterzogen werden.
26.
Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 288/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 26240
- Gültig
- 26.01.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF