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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2513

Hinausverschmelzung in eine Societas Europaea

geltende FassungEAS-AuskunftA 13/2-IV/4/04vom 05.08.2004

Wortlaut laut Findok

Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft auf Basis der am 8. Oktober 2004 in Kraft tretenden Regelungen über die Europäische Aktiengesellschaft auf ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft im EU-Ausland verschmolzen, fällt diese Umgründung schon vor der bevorstehenden Novellierung des Art. I UmgrStG zur Anpassung des SEG unter § 1 des genannten Gesetzes, wenn bzw. soweit das Besteuerungsrecht der Republik Österreich bestehen bleibt. Da im Falle einer operativen übertragenden Kapitalgesellschaft nach der verschmelzungsbedingten Löschung eine Betriebstätte der übernehmenden ausländischen AG im Inland verbleibt, besteht kein Grund für eine Besteuerung der am Verschmelzungsstichtag bestehenden stillen Reserven. Verbleibt der im Finanzdienstleistungsbereich tätige operative Betrieb künftig als Betriebstätte der aufnehmenden ausländischen Gesellschaft mit allen materiellen und immateriellen Vermögenswerten unverändert im Inland aufrecht, kommt es sonach zu keiner Überführung von Wirtschaftsgütern (Kundenstock, EDV-Know-how, Beteiligungen) in das Ausland, löst der Umgründungsvorgang auch keine Rechtsfolgen auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 aus. 05. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

VerschmelzungSocietas EuropaeaUmgründungsvorgängestille ReservenBetriebstätteÜberführung von Wirtschaftsgütern

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 13/2-IV/4/04
Stammnummer
36441
Gültig
05.08.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

EAS 2513 — Hinausverschmelzung in eine Societas Europaea · RIS AI