…Eine bloße Verlustabdeckung durch die öffentliche Hand wäre beispielsweise für sich allein betrachtet kein ausreichendes Indiz dafür, dass die Entgelte der Orchesterkünstler sowie der vom Orchester engagierten Solisten überwiegend aus öffentlichen Mitteln stammen. Das schweizerische Orchester hat aber die Möglichkeit, im Wege einer Antragsveranlagung gemäß…
…Allerdings ist im Bereich der Krankenfürsorge bekannt, dass andere Staaten, wie zB die Schweiz, im Betrieb einer Krankenanstalt durch die öffentliche Hand einen nicht von Art. 19 Abs. 3 OECD-MA erfassten Hoheitsbetrieb sehen. Anders als im Bereich einer kommerziellen Befriedigung des menschlichen Spieltriebes durch…
…dass es sich hierbei um öffentliche Einkünfte Dänemarks handelt, weil der dänische Staat eine Art Ausfallshaftung für den dänischen Arbeitgeber übernimmt. Eine derartige Steuerfreistellung in Österreich auf der Grundlage von Art. 16 (öffentliche Bezüge und Sozialversicherungszahlungen) würde nach Auffassung des BM für Finanzen (die allerdings…
…Folgekrankheit verstorben ist, - eine US-Sozialversicherungspension - eine Rente aus dem "Survivor Benefits Plan" des US-Verteidigungsministeriums und - eine "Death Pension" des US Department of Veterans Affairs dann handelt es sich hiebei im erstgenannten Fall um in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfreie Bezüge nach Artikel 18 Abs…
…womit eine öffentlich unterstützte Exportfinanzierung vorliegt. Da die OeKB auf gesetzlicher Grundlage (Ausfuhrförderungsgesetz, Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz) im Auftrag der Republik Österreich handelt, unter staatlicher Aufsicht steht (Rechnungs- und Finanzkontrolle durch Staatskommissäre) und Haftungen im Namen der Republik abwickelt (die OeKB fungiert als "handling agent" des Bundesministeriums für…
…im Fall der Österreichischen Nationalbank nach Auffassung des BM für Finanzen erfüllt, weil alle Anteile an der Aktiengesellschaft österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts gehören. Allerdings steht die italienische Quellensteuerentlastung nur für jene Zinsen zu, die aus steuerlicher Sicht der Österreichischen Nationalbank als deren Einkünfte zuzurechnen…
…Dem Umstand, dass die Witwe selbst keine öffentliche Funktion bekleidet hat, wird nicht die Wirkung beigemessen, dass eine grundsätzlich dem Artikel 19 DBA Italien zuzuordnende Pension in den Händen der Rechtsnachfolgerin lediglich nur deshalb anders zuzuordnen wäre. Denn nachträgliche Einkünfte sind auf der Abkommensebene bei…
…wird. Dem Umstand, dass die Witwe keine öffentliche Funktion in Deutschland bekleidet hat, wird nicht die Wirkung beigemessen, dass eine grundsätzlich dem Artikel 19 DBA-D zuzuordnende Pension in den Händen der Rechtsnachfolgerin lediglich nur deshalb anders zuzuordnen wäre. Dies entspricht auch dem Grundkonzept des …
…weitergezahlt wird. Dem Umstand, dass die Witwe keine öffentliche Funktion in Großbritannien bekleidet hat, wird nicht die Wirkung beigemessen, dass eine grundsätzlich dem Artikel 19 zuzuordnende Pension in den Händen der Rechtsnachfolgerin lediglich nur deshalb anders zuzuordnen wäre. Die gleichen Erwägungen gebieten, dass dann, wenn…
…sind - vorausgesetzt, dass es sich um eine staatliche Universität in Italien handelt - in diesem Jahr die Bezüge gemäß Artikel 19 des Abkommens in Österreich freizustellen, sodass durch die in diesem Jahr einsetzende italienische Besteuerung keine Doppelbesteuerung eintritt. Was die beiden Vorjahre anlangt, so wäre die…
…des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung. Anders wäre es nur, wenn es sich bei dieser Zusatzpension um Zahlungen handeln sollte, die unter den Begriff "Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und andere öffentliche Ruhegehälter" fallen; ob dies der Fall ist, müsste auf Seiten der USA…
…Dem Umstand, dass die Witwe keine öffentliche Funktion in Frankreich bekleidet hat, wird nicht die Wirkung beigemessen, daß eine grundsätzlich dem Artikel 19 zuzuordnende Pension in den Händen der Rechtsnachfolgerin lediglich nur deshalb anders zuzuordnen wäre (siehe auch EAS 103 und EAS 438). 07. August…
…2 OECD-MA nachgebildete Regelung vor, sodass die in Abs. 40 des Durchführungserlasses zur DBA-EVO angestellten Anwendungsgrundsätze zur Handhabung des "echten Künstlerdurchgriffes" maßgebend sind, wenn die in Österreich steuerpflichtigen Artisten mit Dienstvertrag von der Produktionsgesellschaft angestellt worden sind. Zu den Anwendungsmodalitäten siehe auch EAS…
…Bedeutung, ob die Entstehung der LLC - wie im Fall einer Personengesellschaft - ausschließlich durch einen Gesellschaftervertrag herbeigeführt werden kann, oder ob eine Eintragung in einem öffentlichen Buch (Handelsregister, Firmenbuch oder sonstige Bestätigung der Durchführbarkeit des Gesellschaftervertrages durch eine "öffentliche Instanz" - BFH vom 23.6.1992, BStBl…
…Bedeutung, ob die Entstehung der LLC - wie im Fall einer Personengesellschaft - ausschließlich durch einen Gesellschaftervertrag herbeigeführt werden kann, oder ob eine Eintragung in einem öffentlichen Buch (Handelsregister, Firmenbuch oder sonstige Bestätigung der Durchführbarkeit des Gesellschaftervertrages durch eine "öffentliche Instanz" - BFH v. 23.6.1992, BStBl…
…Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen. Der Ansatz für Progressionszwecke ist deshalb erforderlich, weil sich die Steuerbefreiungsbestimmungen des § 3 EStG, soweit sie Leistungen der öffentlichen Hand betreffen, grundsätzlich immer nur auf die aus inländischen Mitteln stammenden Leistungen beziehen; nur in Sonderfällen wurden vergleichbare ausländische Leistungen kraft ausdrücklicher gesetzlicher…
…Stiftungen und Anstalten des liechtensteinischen öffentlichen Rechts unmittelbar beteiligt sind. Eine Abkommensberechtigung kann daher für eine steuerfreie liechtensteinische Domizilgesellschaft nicht bereits dadurch entstehen, dass daran irgend eine liechtensteinische Stiftung beteiligt ist. Vielmehr müsste es sich hiebei um eine solche des liechtensteinischen öffentlichen Rechts handeln. 31…
…Art. 19 entgegen, wenn man davon ausgeht, dass es sich bei der "privaten" Pensionskasse nicht um eine Person des öffentlichen Rechts handelt. Unter dieser Voraussetzung unterlägen diese Einkünfte daher bei einem in Österreich ansässigen Abgabepflichtigen gemäß Art. 18 DBA-Schweiz dem ausschließlichen Besteuerungsrecht Österreichs. Die…
…Ausland tätigen österreichischen Handelsdelegierten der Bundeswirtschaftskammer sind Dienstnehmer einer österreichischen Körperschaft des öffentlichen Rechts; ihre Bezüge unterliegen daher nach allen DBAs, deren "Kassenstaatsregel" (das ist die dem Artikel 19 des OECD-Musters nachgebildete Bestimmung) neben den Gebietskörperschaften auch die anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließt…
…nicht gelten soll, wenn es sich um Arbeitnehmerbezüge im Zusammenhang mit einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit öffentlich-rechtlicher Stellen Liechtensteins handelt (z.B. Betrieb eines Hallenbades, einer Druckerei, eines Verkehrsbüros, einer Krankenanstalt, eines Pflegeheimes, usw.). Sind österreichische Grenzgänger bei solchen öffentlichen Einrichtungen beschäftigt, unterliegen sie…