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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1907

Französische Staatspension als Witwenpension

geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/3-IV/4/01vom 07.08.2001

Wortlaut laut Findok

  Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass eine französische Staatspension, die nach Artikel 19 des DBA-Frankreich in Österreich steuerfrei ist, diese Steuerfreiheit nicht dadurch verliert, dass sie an die Witwe des ehemaligen Staatsbediensteten weitergezahlt wird. Dem Umstand, dass die Witwe keine öffentliche Funktion in Frankreich bekleidet hat, wird nicht die Wirkung beigemessen, daß eine grundsätzlich dem Artikel 19 zuzuordnende Pension in den Händen der Rechtsnachfolgerin lediglich nur deshalb anders zuzuordnen wäre (siehe auch EAS 103 und EAS 438). 07. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Rechtsnachfolgerin

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2022/3-IV/4/01
Stammnummer
1907
Gültig
07.08.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF