Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1907
Französische Staatspension als Witwenpension
geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/3-IV/4/01vom 07.08.2001
Wortlaut laut Findok
Das
Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass eine
französische Staatspension, die nach Artikel 19 des DBA-Frankreich in
Österreich steuerfrei ist, diese Steuerfreiheit nicht dadurch verliert,
dass sie an die Witwe des ehemaligen Staatsbediensteten weitergezahlt wird. Dem
Umstand, dass die Witwe keine öffentliche Funktion in Frankreich bekleidet
hat, wird nicht die Wirkung beigemessen, daß eine grundsätzlich dem
Artikel 19 zuzuordnende Pension in den Händen der Rechtsnachfolgerin
lediglich nur deshalb anders zuzuordnen wäre (siehe auch EAS 103 und EAS
438).
07. August
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 19 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2022/3-IV/4/01
- Stammnummer
- 1907
- Gültig
- 07.08.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF