IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache X-Ltd als Rechtsnachfolgerin der XX123GmbH, Anschrift, vertreten durch Y-Steuerberatung, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 29. Juni 2017 betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird…
…4. Juli 2018 mit der ***RNF der RNF der Bf1*** als übertragende Gesellschaft verschmolzen unter Fortführung der unternehmens- und steuerlichen Buchwerte der übertragenden Gesellschaft. Demzufolge ist daher als Rechtsnachfolgerin der ***Bf1*** die ***RNF der RNF der Bf1*** die nunmehrige Beschwerdeführerin des gegenständlichen Verfahrens. 2. Abweisendes…
…in Frankreich bekleidet hat, wird nicht die Wirkung beigemessen, daß eine grundsätzlich dem Artikel 19 zuzuordnende Pension in den Händen der Rechtsnachfolgerin lediglich nur deshalb anders zuzuordnen wäre (siehe auch EAS 103 und EAS 438). 07. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Grundfreibetrages) sei gemäß § 22 Z 4 EStG iVm § 32 Z 2 EStG bei der Rechtsnachfolgerin der tariflichen Einkommensteuer zu unterziehen, nicht jedoch der persönliche Ablebensversicherungsanpruch in Höhe von 28.549,52 Euro. Der verstorbene Gatte habe nie eine eigene Praxis geführt, er sei zuletzt im…
…Tod sei dieser Rentenanspruch auf seine Witwe, die Bw., übergegangen. Diese Einkünfte seien auch beim Rechtsnachfolger als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu qualifizieren. Abschließend wurde vom Finanzamt auf die Berufungsentscheidung des UFS vom 20.5.2003, RV/1391-W/02, verwiesen. Die gegen die Einkommensteuerbescheide…
…auf 15 Jahre. Einigkeit besteht zwischen der Bw. und der Abgabenbehörde grundsätzlich darin, dass die Besitzzeiten des H und seiner Rechtsnachfolgerin UL zusammenzurechnen sind. UL hat das Grundstück in der Audorferstraße im Erbwege von H erworben. Die Vorbesitzzeiten des H sind somit in die Besitzzeiten…
…weder im Gesetz noch in den EStR ausdrücklich Bezug genommen. Allerdings sei den Rz 121 - 123 Umgründungssteuerrichtlinien (UmgrStR) die strenge Betriebsbezogenheit des Investitionszuwachses und die Maßgeblichkeit der Verhältnisse des Rechtsvorgängers beim Rechtsnachfolger explizit zu entnehmen. In Analogie zur Fristenberechnung bei der AfA und bei unversteuerten…
…Frau Gertrud B. wurde aus gewerberechtlichen Gründen in die Bw. eingebracht. Die nunmehr geprüfte Ges.m.b.H. (Anmerkung: Bw.) ist daher die Rechtsnachfolgerin der geklagten Gertrud B. Aus der Klagschrift von Frau Dr. Andrea W. geht aus unserer Sicht eindeutig hervor, dass der Streitgegenstand…
Da die Tochter ***5***-***6*** ***7*** mittlerweile Rechtsnachfolgerin des Bf ist, ist diese (Spruchpunkt I.2.) als Partei zu vernehmen (§ 143 BAO), wie dies in der Berufung beantragt worden ist ("Beweis: PV des Einschreiters"). Sollten die zu Spruchpunkt I. vernommenen Personen widersprüchliche Angaben machen oder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der AAA als Rechtsnachfolgerin der BBB AG, Zweigniederlassung BBB, Adresse, vertreten durch BDO Tschofen Treuhand GmbH, 6800 Feldkirch, Gallmiststraße 13, vom 24. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 11. Februar 2010, Zahl aa, betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der AA als Rechtsnachfolgerin der BB, Zweigniederlassung CC, Adresse, vertreten durch DD GmbH, Adresse1, vom 10. April 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 6. März 2009, Zahl aa, betreffend Mineralölsteuer entschieden: Die Beschwerde wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der AG als Rechtsnachfolgerin der WAG, Adr., vertreten durch Prof Dr Thomas Keppert Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG, 1060 Wien, Theobaldgasse 19, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Juni 2010 und vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der OG als Rechtsnachfolgerin der Bw., Adr.1, vertreten durch STB, vom 10. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 7. März 2007 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für das Jahr 2004 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der U als Rechtsnachfolgerin des Institutes für Fernunterricht, vertreten durch Ernst&Young StB und WP Gesellschaft mbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19, vom 5. Dezember 2005 gegen nachstehende Bescheide des Finanzamtes Linz vom 14. Oktober 2005 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XX (Rechtsnachfolgerin C), W, vom 14. September 1994, der B, beigetreten ist (257 BAO), gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften (jetzt Finanzamt Wien 1/23) vom 14. Juni 1994 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MH als Rechtsnachfolgerin nach JS, Adr., vertreten durch Dr. Josef Wegrostek, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Domg. 6, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 12. März 2003 zu ErfNr.xxx, St.Nr.xxx…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Rechtsnachfolgerin gegen die Bescheide des Finanzamtes Zwettl betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1996 und Einkommensteuer für die Jahre 1996, 1997 und 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen Die angefochtenen Bescheide werden (zwecks Umrechnung in…
…IV UmgrStG auf die KG übergegangen. Die KG sei daher umsatzsteuerlich Rechtsnachfolgerin und berechtigt zum Vorsteuerabzug. • Rechnungsmerkmale: Die Rechnungen erfüllten alle formellen Anforderungen (insbesondere den korrekten USt-Ausweis), sodass der Vorsteuerabzug nicht versagt werden dürfe. Ad Tz 3 Die Außenprüfung hat die Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***RI*** in der Beschwerdesache ***X-RNF-GmbH*** als Rechtsnachfolgerin der ***X-GmbH & Co KG***, ***Adresse X-RNF-GmbH***, vertreten durch APP Steuerberatung GmbH, Waidmannsdorfer Straße 10, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, zur Beschwerde vom 20. Juni 2016 gegen die…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***X GmbH*** als Rechtsnachfolgerin der ***X GmbH & Co KG***, frühere Geschäftsanschrift ***Adresse***, über die Beschwerde vom 10.8.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28.4.2017 betreffend Festsetzung der…