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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1918

Pensionierung österreichischer Bediensteter der US-Botschaft

geltende FassungEAS-AuskunftP 693/1-IV/4/01vom 20.08.2001

Wortlaut laut Findok

  Österreichische Staatsbürger, die nach ihrer Pensionierung für ihre seinerzeitige Dienstableistung bei der US-Botschaft in Wien ergänzend zur österreichischen ASVG-Pension vom US Treasury eine Zusatzpension erhalten, unterliegen mit dieser Zusatzpension gemäß Artikel 18 Abs. 1 lit. a des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung. Anders wäre es nur, wenn es sich bei dieser Zusatzpension um Zahlungen handeln sollte, die unter den Begriff "Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und andere öffentliche Ruhegehälter" fallen; ob dies der Fall ist, müsste auf Seiten der USA beurteilt werden. Sollte dies vom IRS (Internal Revenue Service), 950 L'Enfant Plaza South, S.W., Washington DC 200024, USA, oder von einer andere Dienststelle des IRS bestätigt werden, wäre auf österreichischer Seite Steuerfreiheit zu gewähren. Allerdings ist zu bedenken, dass im Verständigungsprotokoll zu Artikel 18 festgelegt worden ist, dass sich der Ausdruck "andere öffentliche Ruhegehälter" auf Pensionsleistungen für Eisenbahnbedienstete bezieht. 20. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ZusatzpensionIRS (Internal Revenue Service)

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 693/1-IV/4/01
Stammnummer
1927
Gültig
20.08.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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