Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1918
Pensionierung österreichischer Bediensteter der US-Botschaft
geltende FassungEAS-AuskunftP 693/1-IV/4/01vom 20.08.2001
Wortlaut laut Findok
Österreichische
Staatsbürger, die nach ihrer Pensionierung für ihre seinerzeitige
Dienstableistung bei der US-Botschaft in Wien ergänzend zur
österreichischen ASVG-Pension vom US Treasury eine Zusatzpension erhalten,
unterliegen mit dieser Zusatzpension gemäß Artikel 18 Abs. 1 lit. a
des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens der
österreichischen Besteuerung.
Anders
wäre es nur, wenn es sich bei dieser Zusatzpension um Zahlungen handeln
sollte, die unter den Begriff "Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung
und andere öffentliche Ruhegehälter" fallen; ob dies der Fall ist,
müsste auf Seiten der USA beurteilt werden. Sollte dies vom IRS (Internal
Revenue Service), 950 L'Enfant Plaza South, S.W., Washington DC 200024, USA,
oder von einer andere Dienststelle des IRS bestätigt werden, wäre auf
österreichischer Seite Steuerfreiheit zu gewähren. Allerdings ist zu
bedenken, dass im Verständigungsprotokoll zu Artikel 18 festgelegt worden
ist, dass sich der Ausdruck "andere öffentliche Ruhegehälter" auf
Pensionsleistungen für Eisenbahnbedienstete bezieht.
20. August
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 18 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 693/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 1927
- Gültig
- 20.08.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF