…aus Südtirol engagiert wurden, wobei einerseits die Köche das Rezept zur Verfügung zu stellen und in die Bewerbung der von ihnen zubereiteten Gerichte unter Überlassung ihrer Bild- und Namensrechte einzuwilligen hatten und andererseits der Speisenkonsum in Unterhaltungsdarbietungen mit Live-Musik verpackt war, dann nahmen die…
…Rechten" im Sinn von § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 vor. Und zwar auch dann, wenn die ausländische Gesellschaft der Meinung sein sollte, dass sie mit diesem Vertrag die gegenständlichen, von dem ausländischen Spieler erworbenen Rechte nicht bloß der österreichischen Gesellschaft zur Nutzung überlassen…
Wird mit einem Sportler eine Vereinbarung geschlossen, dass dieser gegen Entgelt die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte einem österreichischen Tourismusverband überlässt, dann fallen die gezahlten Entgelte unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 Abs. 1 Satz 2 DBA-Deutschland. Die Entgeltzahlung unterliegt daher dem Steuerabzug nach § 99 Abs…
…Unternehmen einem deutschen Unternehmen ein Entgelt dafür, dass es die Verwertungsrechte an den Persönlichkeitsrechten eines Sportlers erhält, dann sind diese Entgelte auf Grund des geltenden DBA-Deutschland von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Diese Entlastungsverpflichtung besteht sowohl dann, wenn es sich hiebei um unter Artikel…
…oder Verfahren sowie für diverse Mietgebühren. Werden die gegenständlichen Entgelte für die Überlassung des Rechtes gezahlt, Fotos des spanischen Sportlers, die ihn mit dem Logo einer österreichischen Firma zeigen, für Werbezwecke in Österreich zu nutzen, geht es sonach um eine Abgeltung der Überlassung von Persönlichkeitsrechten…
…Artikel 12 (Lizenzgebühren) dürfte ausscheiden, da selbst dann, wenn man eine Überlassung von "Urheberrechten" annehmen wollte, von der DBA-Lizenzgebührendefinition keine Urheberrechte an "sportlichen Werken" erfasst werden. Doch selbst wenn Artikel 12 zur Anwendung käme, könnte daraus kein deutsches Besteuerungsrecht abgeleitet werden. Im Verhältnis zu…
…einer Unterhaltungsdarbietung stattfinden. Auch die Abgeltung der Überlassung der Verwertungsrechte (Passivleistung) löst keine ausländischen Besteuerungsrechte aus und zwar selbst dann nicht, wenn in dem betreffenden Abkommen für Lizenzgebühren eine Quellenbesteuerung vorgesehen sein sollte. Denn die Überlassung von Persönlichkeitsrechten ist regelmäßig nicht in der Abkommensdefinition der…
…Werden daher die Kosten der Teilnahme an einem Sportturnier in Deutschland im gegebenen Zusammenhang zur Gänze von dem österreichischen gemeinnützigen Sportverein getragen (auch unter Inanspruchnahme der ihm aus der Teilnahme an der Sportveranstaltung gezahlten Entgelte) dann steht Steuerfreiheit zu (siehe hierzu auch EAS 2767 und…
…Da im vorliegenden Fall aber nicht die Künstler, sondern der Festspielfonds Einkünfte erzielt, liegt jedenfalls kein Anwendungsfall von Artikel 17 Abs. 1 vor. Allerdings ist auch Artikel 17 Abs. 2 des Abkommens in den Prüfvorgang einzubeziehen. Denn sollten Einkünfte des Künstlers (im vorliegenden Fall müssten…
Vergütungen, die ein österreichischer Künstler aus Fotoshootingverträgen von deutschen Auftraggebern dafür erhält, dass die vom Auftraggeber gemachten Fotos und Interviews in international erscheinenden Magazinen veröffentlicht werden, zählen zu den Betriebseinnahmen seines freiberuflich ausgeübten Betriebes (siehe EAS 882 im Fall ähnlicher Verträge eines Sportlers mit Sportartikelherstellern…
…die D-GmbH die Exklusivrechte für Österreich und Deutschland an eine österreichische Gesellschaft (Ö-GmbH), dann ist für die steuerliche Behandlung der von der Ö-GmbH für die Rechtsüberlassung zu zahlenden Nutzungsentgelte entscheidend, ob diese Entgelte zumindest teilweise auch in die Hände der Sportler fließen…
…zu machen, in der Folge daraus einen Video-Film zu produzieren und diesen schließlich zu vermarkten, dann wird diese an den britischen Künstler fließende US-Vergütung als Pauschallizenzvergütung für die Überlassung von Aufzeichnungsrechten aufzufassen sein (Z. 18 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Art. 12…
…erscheint kaum vorstellbar; vor allem weil auch die deutsche Kapitalgesellschaft nichts anderes getan hat, als die Nutzung der von ihr erlangten Persönlichkeitsrechte des Sportlers ausschließlich dem inländischen Sportclub zur Verwertung zu überlassen. Sollte daher unter solchen Gegebenheiten die Behauptung aufrechterhalten werden, dass die Beträge einer…
…Ensemble neben einem Vertrag über die Teilnahme an einem inländischen Konzert ein weiterer Vertrag über das Recht der Aufzeichnung und späteren Verwertung dieses Live-Konzertes abgeschlossen, dann fallen die für diese Überlassung der Verwertungsrechte gezahlten Vergütungen unter Artikel 12 des DBA-Schweiz (siehe auch Z…
Mannequins, die außerhalb von Modeschauen für einzelne Fotographen posieren, unterliegen mit den hiefür bezogenen Vergütungen der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG, wenn in den Vergütungen eine Abgeltung urheberrechtlich geschützter Werte (der Persönlichkeitsrechte) zu sehen ist (EAS 108). Ob die Vergütung für eine aktive Dienstleistung (das…
…aus steuerlicher Sicht gewerblich ausgeübten Sportbetriebes. Die entgeltlich erlangte Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung von Aufnahmen des Sportlers in Form von Plakaten, Postern und anderen Werbeeinschaltungen stellt aber gleichzeitig auch eine Erlaubnis zur Verwertung von Persönlichkeitsrechten, sonach eine "Überlassung von Rechten" im Sinn von § 28 Abs…
…Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z 14 zu Art. 12 OECD-MA 1992). Das zwischen Österreich und Rumänien abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen folgt indessen bei der Umschreibung des Lizenzgebührenbegriffes noch den OECD-Musterabkommen vor 1992, die auch die Überlassung von gewerblichen und…
Wird die Tätigkeit eines in Israel ansässig gewordenen Auslandskorrespondenten des ORF von der israelischen Steuerverwaltung als Aktivtätigkeit und nicht als bloße Überlassung von Urheberrechten gewertet, und folglich eine Zuordnung der vom ORF gezahlten Vergütungen unter Artikel 14 DBA-Israel und nicht unter Artikel 12 DBA…
…der 20.000 US-Dollar-Grenze des Artikels 17 DBA-USA liegen wird. Was nun die Einnahmen des US-Veranstalters aus der Überlassung von Senderechten anlangt, ist zu sagen, dass diese weder bei Überlassung an inländische Fernsehanstalten noch an ausländische Fernsehanstalten der österreichischen Besteuerung unterliegen…
…Wird daher beispielsweise Computersoftware von der Muttergesellschaft überlassen, damit die Tochtergesellschaft daraus Verkaufskopien herstellt, dann wird nach Auffassung des BM für Finanzen das hiefür gezahlte Entgelt als Lizenzgebühr anzusehen sein. Sollte es hingegen so sein, dass Computerdisketten von der Muttergesellschaft für Vertriebszwecke der österreichischen Tochtergesellschaft…