RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2878

Steuerabzugspflicht bei Vermarktung von Sportübertragungsrechten

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0969-IV/4/2007vom 29.08.2007

Wortlaut laut Findok

Haben sich nationale Sportverbände von Europa zu einem europäischen Dachverband (Verein) zusammengeschlossen, der über die Verwertungsrechte von Meisterschaftswettkämpfen verfügt und hat dieser Dachverband die Vermarktung dieser Rechte an eine in Österreich ansässige 100-prozentige Tochter-GmbH übertragen, die nun ihrerseits die aus der Verwertung lukrierten Einnahmen (nach Abzug eines ihr verbleibenden Kostenanteils) an die einzelnen Sportklubs zu überweisen hat, dann ist für die Beurteilung, ob diese GmbH von den Überweisungsbeträgen einen Steuerabzug vorzunehmen hat, vor allem auf Folgendes Bedacht zu nehmen: Die an die ausländischen Sportklubs geleisteten Zahlungen unterliegen nach österreichischem inländischen Steuerrecht der Steuerabzugspflicht, weil diese Zahlungen als Entgelt für die Überlassung von Rechten (hier: von Übertragungsrechten) anzusehen sein werden (§ 98 Abs. 1 Z 6 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 Z 3 EStG). Sind die Sportclubs in Ländern ansässig, mit denen OECD-konforme DBAs bestehen, ist zu prüfen, ob die geleisteten Zahlungen ganz oder teilweise Entgelte der Sportler darstellen und daher ganz oder teilweise an sie weiterfließen. Sollte diese Frage zu verneinen sein und sollten daher die Zahlungen tatsächlich nichts anderes darstellen als eine Abgeltung für die Überlassung der ausschließlich den Sportclubs zustehenden Verwertungsrechte an den Sportwettkämpfen, würde Österreich bei einem OECD-konformen DBA das Besteuerungsrecht entzogen werden. Eine auf die DBA-Rechtslage gestützte Unterlassung des nach inländischem Recht vorgesehenen österreichischen Steuerabzuges setzt aber voraus, dass dies unter Beachtung der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, geschieht. Bundesministerium für Finanzen, 29. August 2007

Normen und Schlagworte

SportübertragungsrechteDBA-EntlastungsverordnungAbzugsbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0969-IV/4/2007
Stammnummer
32534
Gültig
29.08.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF