Findok · EAS-Auskünfte
EAS 695
US-Fernsehvideofilme
geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/55/1-IV/4/95vom 17.08.1995
Wortlaut laut Findok
Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner
Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des
österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten
Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den
gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes
(KN) festgelegt ist. Danach umfasst dieser Ausdruck nicht Videofilme, die in
Position 8524 der KN einzureihen sind (EAS 286).
Der Umstand, dass US
TV-Shows
zunächst auf kinematographischem Filmmaterial aufgezeichnet und sodann
einer österreichischen Fernsehanstalt in Form von Videomagnetbändern
oder via Satellit übermittelt werden, löst keine österreichische
Quellensteuerpflicht für die hiefür an den amerikanischen
Medienkonzern überwiesenen Vergütungen aus. Denn diese
Vergütungen werden nicht für die Überlassung von amerikanischen
(kinematographischen) Filmen im Sinn von Artikel VIII Abs. 2 DBA-USA, sondern
für die Überlassung der Ausstrahlungsrechte an TV-Shows
gezahlt.
17. August
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 8 Abs. 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2163/55/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16941
- Gültig
- 17.08.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF