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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 695

US-Fernsehvideofilme

geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/55/1-IV/4/95vom 17.08.1995

Wortlaut laut Findok

  Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist. Danach umfasst dieser Ausdruck nicht Videofilme, die in Position 8524 der KN einzureihen sind (EAS 286). Der Umstand, dass US TV-Shows zunächst auf kinematographischem Filmmaterial aufgezeichnet und sodann einer österreichischen Fernsehanstalt in Form von Videomagnetbändern oder via Satellit übermittelt werden, löst keine österreichische Quellensteuerpflicht für die hiefür an den amerikanischen Medienkonzern überwiesenen Vergütungen aus. Denn diese Vergütungen werden nicht für die Überlassung von amerikanischen (kinematographischen) Filmen im Sinn von Artikel VIII Abs. 2 DBA-USA, sondern für die Überlassung der Ausstrahlungsrechte an TV-Shows gezahlt. 17. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 2163/55/1-IV/4/95
Stammnummer
16941
Gültig
17.08.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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