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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2686

Sub-Arbeitsgestellung

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0025-IV/4/2006vom 23.01.2006

Wortlaut laut Findok

Bei der Anmietung von ausländischen Arbeitskräften besteht seit 1. Juli 2005 die Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung des ausländischen Arbeitsgestellungsunternehmens ausschließlich im Rückzahlungsverfahren herbeizuführen. Bei konzerninternen Personalgestellungen gilt dies allerdings nur bei der Überlassung von Arbeitern. Ist die deutsche Aktiengesellschaft "A" zu 100% an der österreichischen Tochter-GmbH, der "G", beteiligt und schließt die deutsche "A" mit einer in Deutschland ansässigen Personalleasinggesellschaft einen Gestellungsvertrag ab, wobei das angemietete Personal fallweise von der "A" auch der "G" überlassen wird, dann fällt auch diese "Untervermietung" des von der deutschen "A" geleasten Personals unter den Begriff der "Gestellung von Arbeitskräften", sodass die Weiterbelastung der Gestellungskosten durch die "A" an die "G" dazu führt, dass die "G" von den zu leistenden Entgelten den Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG vorzunehmen hat, wenn Arbeiter nach Österreich verleast werden. Werden hingegen Angestellte der österreichischen Tochtergesellschaft überlassen, dann kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, das österreichisch-deutsche DBA unmittelbar durch Unterlassung des Steuerabzuges angewendet werden. Bundesministerium für Finanzen, 23. Jänner 2006

Normen und Schlagworte

Untervermietung von ArbeitskräftenArbeitskräftegestellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0025-IV/4/2006
Stammnummer
20864
Gültig
23.01.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF