IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Johann Edlinger und die fachkundigen Laienrichter Mag. Heidi Blum und Mag. Thomas Karner in der Finanzstrafsache gegen Dipl.-Ing.A, geb. xxxx, Tontechniker, whft. XXX…
Dabei wurden laut Abgabenkonto (siehe die Abfrage vom 30. März 2015) die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer zeitgerecht, allenfalls manchmal mit einigen wenigen Tagen Verspätung berechnet und entrichtet auch ebenso relativ fristgerecht der Abgabenbehörde die diesbezüglichen Voranmeldungen übermittelt (siehe z.B. die Voranmeldungszeiträume 01/00 fällig 15…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum April 2009, Fälligkeit am 15. Juni 2009, wurde die entsprechende Voranmeldung von der Steuerberaterin zeitgerecht bereits am 12. Juni 2009 der Abgabenbehörde übersendet (USt-Daten, Finanzstrafakt Bl. 17). Eine Entrichtung der offen gelegten Zahllast von € 1.401,63 ist nicht mehr…
…dass die von der Firma MO an sie ausgeführten Lieferungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen stehen. Dies aus folgenden Gründen: Das Einspringen der Firma MO als Diesellieferant für die Firma AR bei gleichbleibenden handelnden Personen auf Seiten dieser beiden Firmen in Verbindung mit dem billiger als…
…stellte die UID-Nummer am 14.10.2011 wieder gültig. „In Folge“ stellten die Finanzbehörden fest, dass die Fa. ST in Umsatzsteuerhinterziehungen involviert war, die Abfassung der Erhebungsergebnisse, insbesondere der USO-Prüfung und der behördlichen Berichte erfolgten im Jahr 2012. Die Versagung des Vorsteuerabzuges aus…
…von B ein negativer Deckungsbeitrag erzielt wurde woraus laut Ansicht des Finanzamts folge, dass BF von der vermeintlichen Umsatzsteuerhinterziehung durch B gewusst habe. Hinsichtlich der Lieferungen durch den KfZ-Händler B ist darauf hinzuweisen, dass die Geschäftsanbahnung mit B über den Händlerbereich der Internetplattform "mobile…
…hat vornehmen lassen, würde zeigen, dass der Bf. - wie selbst angegeben - bereits ein Bewusstsein gehabt habe im Sinne vom Vorliegen von Verdachtsmomenten für das Vorliegen einer Umsatzsteuerhinterziehung. Die Angabe der ***17*** ***5*** KG, dass die Rechnungslegung nur durch eine "andere Firma" erfolgen könne, sei ungewöhnlich…
Überdies sind im konkreten Fall ohnehin sogar die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges gem. § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, dh. die Steuerpflichtigeneigenschaft der fakturierenden Gesellschaft, der ***1*** und somit die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, dh. die Bauleistungen wurden nicht…
…Tz 17 Vorsteuer Dieseleinkäufe In den geprüften Jahren 2013 -2014 wurde abermals Dieselkraftstoff von Firmen eingekauft, deren Geschäftspraktiken mit Umsatzsteuerhinterziehungen in Zusammenhang standen. Dabei handelte es sich um folgende Lieferanten: C.; Adr.1 Zeitraum der der Dieseleinkäufe: 16.08.2013 bis 25.09.2013 (21…
…Fa. e. Mineralöl unter den marktüblichen Preisen anbieten und an ihre Kunden veräußern. Die von der Fa. e. veräußerten Waren und die betreffenden Umsätze aus Mineralölgeschäften stehen im Zusammenhang mit einer Umsatzsteuerhinterziehung." Als Kunden scheint ua. die Bf. auf." Außenprüfung bei der Fa. e. Oiltrade…
Dabei ist auf einen objektiven Maßstab abzustellen, wobei der Sorgfaltsmaßstab nach Geschäftszweigen differieren kann. Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls. Hierbei gilt, dass die Sorgfaltspflicht des Unternehmers umso höher sein muss, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert…
…Unternehmer ausgeführt wurde, der wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehung steht. Zur Umsatzhinzuschätzung: Für die Jahre 2007 bis 2010 seien nicht erklärte Umsätze festgestellt worden. Vor allem in den Sommermonaten seien teilweise Umsätze nicht erklärt worden, welche erst im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. ***Bf1***, geb. 1965, ***Bf1-Adr*** 2. ***Bf2***, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch Martin Friedl Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33…
So wäre bereits vormals durch den Spruchsenat als Finanzstrafbehörde richtig festzustellen gewesen, anstatt nur die Schutzbehauptung von ***Bf1*** zu übernehmen, dass ***Bf1*** bzw. seine Firma umfassend mit der steuerlichen Beratung und Vertretung beauftragt war und nicht nur "vereinbart worden sei, dass der [***Bf1***] lediglich die…
Lediglich die USt-Voranmeldungen (UVA) und die Einholung deutscher Bescheide (Null-Bescheide) wurden abredegemäß durch mich vorgenommen, sodass sämtliche österreichische Steueragenden bis auf die monatliche Vornahme von USt-Voranmeldungen bei ***Bf1*** blieben (auf erforderliche Zusammenfassende Meldungen (ZM)-Erfassungen von Umsätzen aus dem EU-Ausland hat…
Beweise bzw Urkunden, Unterlagen aus dem Steuerakt, Steuerunterlagen in der durch ***Bf1*** an mich retournierten Form, erforderlichenfalls auch Urkunden des Aktes der Finanzstrafbehörde (AZ: Strafnummer der Finanzstrafbehörde 2019, dann AZ des Spruchsenats der Finanzstrafbehörde: SpS-1) 1.15 Es folgten Emails (einschließlich Beilage ./AAA von…
…2023 ergibt sich ein Geständnis des Beschuldigten: Beim Beschuldigten können die Kenntnisse über das Umsatzsteuerrecht und die Offenlegungspflichten vorausgesetzt werden und er ist hinsichtlich der Anschuldigungen (hier der Umsatzsteuerhinterziehungen ) grundsätzlich geständig. Die monatlichen Abgabenhinterziehungen ergeben sich aus der Aktenlage zu den verspätet eingebrachten monatlichen bzw…
§ 29 Abs. 2 FinStrG: War mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so tritt die Straffreiheit nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen Umstände offen gelegt werden, und binnen einer Frist…
weitere GZ: RV/2300011/2012 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Christian Haid und Mag. Dr. Thomas Paschke in der Finanzstrafsache gegen A, geb…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Holzhändler, nunmehr Pensionist, whft. XXX…