Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HR, Gesellschafter, geb. am 19XX, whft. in F, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer KR Manfred Grubauer und Ing. Günter Reitinger als weitere Mitglieder des…
…Steuerpflicht sprechenden, Anhaltspunkte zu entnehmen sind, war spruchgemäß zu entscheiden und in Stattgebung der durch das angeführte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes mit der Zl. 2003/14/0089 (lediglich) im Hinblick auf verdachtsweise angelastete Umsatzsteuerhinterziehung wiederum unerledigten Beschwerde der angefochtene Einleitungsbescheid, in Entsprechung des § 82 Abs. 3…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der VH als Gesamtrechtsnachfolger der AFH, vertreten durch KGmbH, vom 20. September 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 10. August 2001 betreffend Umsatzsteuer 1996 und 1997 entschieden: (1) Der Berufung gegen die Umsatzsteuer 1996 wird…
…Schweinehandel zusammenhängen. Der Unabhängige Finanzsenat geht daher insbesondere aufgrund der angeführten Aussagen anlässlich der Einvernahmen im EU-Raum davon aus, dass Zweck der Firma AP die Umsatzsteuerhinterziehung und nicht die Einnahmenerzielung war. Einzig und allein geringfügige Zinsen aus Bankguthaben sind als Erlöse ausgewiesen. Es liegt…
(1) Verfehlt ist schon der Ansatz an sich. Ein "Strohmann" ist im eigenen Namen auf fremde Rechnung tätig. Zivilrechtlich ist daher der "Strohmann" aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet. Ihm sind die Leistungen zuzurechnen, die der Hintermann berechtigterweise im Namen des "Strohmannes" tatsächlich ausgeführt hat…
…Unabhängige Finanzsenat geht daher insbesondere aufgrund der angeführten Aussagen anläßlich der Einvernahmen im EU-Raum davon aus, dass Zweck der Firma AP die Umsatzsteuerhinterziehung und nicht die Einnahmenerzielung war. Zu diesem Zweck wurden auch von den Firmen im EU-Raum die Zusammenfassenden Meldungen über ig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Johann Edlinger und die fachkundigen Laienrichter Mag. Heidi Blum und Mag. Thomas Karner in der Finanzstrafsache gegen Dipl.-Ing.A, geb. xxxx, Tontechniker, whft. XXX…
Dabei wurden laut Abgabenkonto (siehe die Abfrage vom 30. März 2015) die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer zeitgerecht, allenfalls manchmal mit einigen wenigen Tagen Verspätung berechnet und entrichtet auch ebenso relativ fristgerecht der Abgabenbehörde die diesbezüglichen Voranmeldungen übermittelt (siehe z.B. die Voranmeldungszeiträume 01/00 fällig 15…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum April 2009, Fälligkeit am 15. Juni 2009, wurde die entsprechende Voranmeldung von der Steuerberaterin zeitgerecht bereits am 12. Juni 2009 der Abgabenbehörde übersendet (USt-Daten, Finanzstrafakt Bl. 17). Eine Entrichtung der offen gelegten Zahllast von € 1.401,63 ist nicht mehr…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen LS, geb. 19XX, whft. in L, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Thomas Burkowski, 4040 Linz, Gerstnerstraße 20, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dr. Alfred Wurzer und Mag. Thomas Karner als weitere Mitglieder des Senates…
Den Milderungsgründen der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschuldigten und dem Umstand, wonach er doch unter einem - im Zweifel zu seinen Gunsten anzunehmenden - Einfluss des K gestanden hat, welcher ihn zu seinem Verhalten angeleitet bzw. ihn in seinem Tatsachenentschluss bestärkt habe, stehen als erschwerend gegenüber die Vielzahl…
…dass die von der Firma MO an sie ausgeführten Lieferungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen stehen. Dies aus folgenden Gründen: Das Einspringen der Firma MO als Diesellieferant für die Firma AR bei gleichbleibenden handelnden Personen auf Seiten dieser beiden Firmen in Verbindung mit dem billiger als…
…stellte die UID-Nummer am 14.10.2011 wieder gültig. „In Folge“ stellten die Finanzbehörden fest, dass die Fa. ST in Umsatzsteuerhinterziehungen involviert war, die Abfassung der Erhebungsergebnisse, insbesondere der USO-Prüfung und der behördlichen Berichte erfolgten im Jahr 2012. Die Versagung des Vorsteuerabzuges aus…
…von B ein negativer Deckungsbeitrag erzielt wurde woraus laut Ansicht des Finanzamts folge, dass BF von der vermeintlichen Umsatzsteuerhinterziehung durch B gewusst habe. Hinsichtlich der Lieferungen durch den KfZ-Händler B ist darauf hinzuweisen, dass die Geschäftsanbahnung mit B über den Händlerbereich der Internetplattform "mobile…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen DM, ehemals Geschäftsführer, geb. am 19XX, whft. in L, vertreten durch die WTM-Maass Steuerberatungsgesellschaft mbH in 4020 Linz, Breitwiesergutstraße 23…
…hat vornehmen lassen, würde zeigen, dass der Bf. - wie selbst angegeben - bereits ein Bewusstsein gehabt habe im Sinne vom Vorliegen von Verdachtsmomenten für das Vorliegen einer Umsatzsteuerhinterziehung. Die Angabe der ***17*** ***5*** KG, dass die Rechnungslegung nur durch eine "andere Firma" erfolgen könne, sei ungewöhnlich…
Überdies sind im konkreten Fall ohnehin sogar die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges gem. § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, dh. die Steuerpflichtigeneigenschaft der fakturierenden Gesellschaft, der ***1*** und somit die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, dh. die Bauleistungen wurden nicht…