…wurden vom Vorwurf der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben und des Abgabenbetrugs gem. § 195 Abs. 1 FinStrG i.V.m. § 259 Z. 3 StPO freigesprochen. Nachdem das Gericht ausschließlich für vorsätzlich begangene Straftaten zuständig ist, war das Verfahren als verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren gem. § 214 i.V.m. …
…beim beschuldigten Verband) der Höchststrafe auszumessen um der Strafe die im Gesetz geforderte Härte der Sanktion zu verleihen." Über die Beschwerden wurde erwogen: Zum Einwand des klassischen Freispruchs gemäß § 259 StPO: Die § 259 StPO ergänzende Sonderbestimmung des § 214 FinStrG hat nach der Gesetzessystematik den Zweck…
…ausgeführt werden, scheidet aus, da weder dem Zollamt ein derartiger Transaktionswert bekannt ist, noch von der Beschwerdeführerin ein solcher Transaktionswert durch Vorlage entsprechender Zollanmeldungen bekannt gegeben worden ist. Transaktionswerte gleicher Waren können nur Zollwerte sein, die unter Anwendung von Art. 29 ZK festgestellt wurden. Nicht…
…2 FinStrG idF BGBl. Nr. 335/1975 (in Geltung bis 31.12.2015) zu werten. Allerdings haben sich die Beschuldigten nach Erhalt des ersten Abgabenbescheides des Zollamtes GZ: 920000 vom 12. August 2010 an einen Rechtsanwalt gewendet, der sie in ihrer Meinung bestätigt haben soll…
…vorsätzlichen Begehung) nach § 259 StPO mit einem Freispruch vorzugehen ist, weil kein Verfahren von der Finanzstrafbehörde nach § 54 Abs. 5 FinStrG fortgesetzt werden konnte. Dem Bf. wäre es jedoch auch offen gestanden, im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil einen Freispruch nach der zutreffenden Bestimmung…
…214 FinStrG begründet (Beilage ./LL). Seit dem Freispruch habe der Beschwerdeführer keine Informationsschreiben über das Finanzstrafverfahren erhalten. § 214 FinStrG diene als Ergänzung zu den Freispruchsgründen des § 259 StPO: Danach sei ein Freispruch auch dann zu fällen, wenn sich das Gericht hinsichtlich des angeklagten Finanzvergehens für…
…unüberwindbare Hürde erwiesen. Auf Grund der langen Dauer des Strafverfahrens und des in diesem Zeitraum faktisch bestehenden Berufsverbots könne der Bf. selbst nach dem Freispruch durch das LG Wien vom 31. August 2012 keine angemessene Tätigkeit mehr finden: Das Bankenwesen fordere nämlich eine kontinuierliche Tätigkeit…
…Zeitpunkt noch nicht vor. Die Vorlage der schriftlichen Ausfertigung des Urteils des Landesgerichts für Strafsachen in Wien erfolgte am 23. März 2015. Aus dem Urteil ging hervor, dass der Bf. hinsichtlich der ihm in der Anklageschrift vorgeworfenen strafbaren Handlungen gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen…
…Gegen den damals in Österreich ansässigen Anteilseigner der T-AG sei Anklage wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung erhoben worden. Das entsprechende Strafverfahren sei erst nach einer Anhängigkeit von mehr als zehn Jahren durch einen rechtskräftigen Freispruch im zweiten Rechtsgang beendet worden. An dieser Stelle sei daran erinnert…
…verwandten vergleichbaren Wirkungsbereich eine Beschäftigung hätte erlangen können, 2) bei einem Freispruch in angemessener Zeit (ca. 2-3 Jahre) eine seinen früheren Positionen entsprechende Beschäftigung hätte erlangen können, 3) auch nach dem rechtskräftigen Freispruch ab 2013 eine seinen früheren Positionen entsprechende Position hätte erlangen können, …
…auf ausländische Basisgesellschaften angewendet werde: - Nach Tz 104 EStR komme die Nichtzurechnung von Einkünften zu einer Gesellschaft nur dann in Betracht, wenn es sich um eine höchstpersönliche Tätigkeit handle, wobei beispielhaft die Tätigkeit von Schriftstellern, Vortragenden, Sportlern oder Künstlern angeführt werde (abgesehen von Organfunktionen durch…
…dem vorliegenden Fall sei, dass der betroffene Steuerpflichtige gelernter Bankenvorstand sei, dessen Erwerbsfähigkeit von der beruflichen Zulassung am europäischen Finanzmarkt abhängig sei. c) Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH stelle die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen eines Finanzvergehens eine Tatsache dar, die geeignet sei, Zweifel an der…
…BWG iVm § 13 Abs. 3 GewO). Nach ständiger Rechtsprechung des OGH stellt die Erwerbsfähigkeit aber ein eigenständiges Vermögensgut mit einem objektivierbaren Verkehrswert dar (OGH 12.09.2003, 2 Ob 143/03y). Weiters ist auch auf das Amtshaftungsverfahren mit der Geschäftszahl GZ-9 hinzuweisen, das momentan…
…geblieben sei und sich das Gericht bei der Gf. nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung an Stelle einer ausführlichen Urteilsbegründung mit einem gekürzten Protokolls- und Urteilsvermerk, der lediglich den Umstand des Freispruches und die zu Grunde liegende Bestimmung (§ 259 Z 3 StPO) enthalte, begnügen habe können…
…Das Verfahren hinsichtlich der Anklagefakten, für welche nach § 214 FinStrG Freisprüche erfolgen ist somit vor dem Spruchsenat fortzusetzen. Die Akten des Landesgerichtes für Strafsachen standen erst Ende Februar 2018 für das weiterführende Verfahren vor dem Spruchsenat zur Verfügung, weshalb die Vorlage an den Spruchsenat nicht…
… 259 (3) StPO freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft habe zu diesem Freispruch kein Rechtsmittel eingebracht, wodurch die Eindeutigkeit der rechtlichen Würdigung unterstrichen werde, die zu diesem Freispruch geführt habe. Abweichung zu den Grundlagen für die Berufungsentscheidung des UFSL GZ RV/0769-L/08 sei der Geschäftsbetrieb der…
…auswirken würden (zB Freispruch gem. § 259 Z 3 StPO). Die strafrechtliche Beurteilung des Sachverhaltes mag für die abgabenbehördliche Beurteilung unter Umständen hilfreich und von Nutzen sein, sie muss sich aber die Möglichkeit vorbehalten, den maßgeblichen Sachverhalt anders zu sehen und diesen nach ihren abgabenrechtlichen Grundätzen…
…Anklage) StPO und § 214 Abs. 2 (Unzuständigkeit aufgrund der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrags) FinStrG freigsprochen. In diesem Verfahren hatte im Jahr 2008 eine Verhandlung stattgefunden, welche dann auf unbestimmte Zeit vertagt wurde, ehe es im Jahr 2025 nach einer neuerlichen Verhandlung zu dem Freispruch kam…
…Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Zum Freispruch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren Mit Urteil des Landesgerichtes Z vom 20. Juni 2013 wurde der Bf. von dem ihm zu Last gelegten Vorwurf der Abgabenhinterziehung gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen, weil dem Angeklagten kein Wohnsitz in Österreich…
…und der nunmehrige Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Mit Urteil des Landesgerichtes ***LG*** vom ***LGDatum***, GZ ***GZ*** wurden die Geschäftsführer der ***2*** GmbH von folgenden ihnen zur Last gelegten Vorwürfen gemäß § 259 Z 3 StPO rechtskräftig freigesprochen: sich gewerbsmäßig (§ 70 StGB) mit dem Vorsatz, sich bzw…