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461 Treffer362 msnur geltende Fassungen
BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 1/4

…wurden vom Vorwurf der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben und des Abgabenbetrugs gem. § 195 Abs. 1 FinStrG i.V.m. § 259 Z. 3 StPO freigesprochen. Nachdem das Gericht ausschließlich für vorsätzlich begangene Straftaten zuständig ist, war das Verfahren als verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren gem. § 214 i.V.m. …

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 2/4

…beim beschuldigten Verband) der Höchststrafe auszumessen um der Strafe die im Gesetz geforderte Härte der Sanktion zu verleihen." Über die Beschwerden wurde erwogen: Zum Einwand des klassischen Freispruchs gemäß § 259 StPO: Die § 259 StPO ergänzende Sonderbestimmung des § 214 FinStrG hat nach der Gesetzessystematik den Zweck…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 3/4

…ausgeführt werden, scheidet aus, da weder dem Zollamt ein derartiger Transaktionswert bekannt ist, noch von der Beschwerdeführerin ein solcher Transaktionswert durch Vorlage entsprechender Zollanmeldungen bekannt gegeben worden ist. Transaktionswerte gleicher Waren können nur Zollwerte sein, die unter Anwendung von Art. 29 ZK festgestellt wurden. Nicht…

BFG RV/1300010/2019Grob fahrlässige Verzollungsumgehung nach vorherigem Gerichtsverfahren, das mit einem "klassischem" Freispruch beendet wurde. Auch Freispruch nach § 259 StPO ist eine Unzuständigkeit iSd "§ 214 FinStrG. Kein grob fahrlässiges Verhalten, wenn der Rechtsanwalt (kein ausgewiesener Zollspezialist) als befugter Parteienvertreter den Beschuldigten in seinem "Fehlverhalten" laufend bestärkt. Keine tatbestandliche Handlungseinheit für die hier Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.10.2022Teil 4/4

…2 FinStrG idF BGBl. Nr. 335/1975 (in Geltung bis 31.12.2015) zu werten. Allerdings haben sich die Beschuldigten nach Erhalt des ersten Abgabenbescheides des Zollamtes GZ: 920000 vom 12. August 2010 an einen Rechtsanwalt gewendet, der sie in ihrer Meinung bestätigt haben soll…

UFSI FSRV/0024-I/08Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG im fortgesetzten Verfahren nach gerichtlichem Unzuständigkeitsurteil, in welchem unter Vergreifen im sprachlichen Ausdruck irrtümlich (auch) der bedingte Vorsatz des Täters verneint wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.11.2008Teil 1/2

…Der Schöffensenat habe aber erwogen, dass das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit durch das Finanzamt zu prüfen wäre, sodass der Freispruch nicht nach § 259 Z. 3 Strafprozessordnung (StPO), sondern nach § 214 FinStrG erfolgt sei. Eine Nichtigkeitsbeschwerde des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde I. Instanz gegen dieses Urteil wurde…

BFG RV/7101327/2016Nachsicht, Einwand der Unbilligkeit wegen der von der Finanzstrafbehörde angeblich verursachten langen Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens, da die Berufsausübung als Bankdirektor dadurch verhindert worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2017Teil 7/8

…vorsätzlichen Begehung) nach § 259 StPO mit einem Freispruch vorzugehen ist, weil kein Verfahren von der Finanzstrafbehörde nach § 54 Abs. 5 FinStrG fortgesetzt werden konnte. Dem Bf. wäre es jedoch auch offen gestanden, im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil einen Freispruch nach der zutreffenden Bestimmung…

BFG RV/7101327/2016Nachsicht, Einwand der Unbilligkeit wegen der von der Finanzstrafbehörde angeblich verursachten langen Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens, da die Berufsausübung als Bankdirektor dadurch verhindert worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2017Teil 6/8

…214 FinStrG begründet (Beilage ./LL). Seit dem Freispruch habe der Beschwerdeführer keine Informationsschreiben über das Finanzstrafverfahren erhalten. § 214 FinStrG diene als Ergänzung zu den Freispruchsgründen des § 259 StPO: Danach sei ein Freispruch auch dann zu fällen, wenn sich das Gericht hinsichtlich des angeklagten Finanzvergehens für…

UFSI FSRV/0024-I/08Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG im fortgesetzten Verfahren nach gerichtlichem Unzuständigkeitsurteil, in welchem unter Vergreifen im sprachlichen Ausdruck irrtümlich (auch) der bedingte Vorsatz des Täters verneint wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.11.2008Teil 2/2

…dass der Freispruch wegen Unzuständigkeit der Gerichte zur Ahndung eines Finanzvergehens einer Verurteilung (Bestrafung) wegen einer anderen strafbaren Handlung nicht entgegensteht, deren sich der Angeklagte durch dieselbe Tat schuldig gemacht hat. Die solcherart § 259 StPO ergänzende Sonderbestimmung des § 214 FinStrG hat nach der Gesetzessystematik den…

UFSW FSRV/0028-W/13Selbstanzeige, Verfolgungshandlung, Verfolgungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2013

…9.2004, 2002/13/0222 verwiesen, wonach ein gerichtlicher Freispruch nach § 259 Z 3 StPO zu einer Sperre hinsichtlich einer Weiterführbarkeit eines Verfahrens im Zuständigkeitsbereich der Finanzstrafbehörde führe. Es werde daher die Aufhebung des Erkenntnisses beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit…

BFG RV/7101327/2016Nachsicht, Einwand der Unbilligkeit wegen der von der Finanzstrafbehörde angeblich verursachten langen Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens, da die Berufsausübung als Bankdirektor dadurch verhindert worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2017Teil 3/8

…unüberwindbare Hürde erwiesen. Auf Grund der langen Dauer des Strafverfahrens und des in diesem Zeitraum faktisch bestehenden Berufsverbots könne der Bf. selbst nach dem Freispruch durch das LG Wien vom 31. August 2012 keine angemessene Tätigkeit mehr finden: Das Bankenwesen fordere nämlich eine kontinuierliche Tätigkeit…

UFSZ2L ZRV/0045-Z2L/06Eingangsabgabennacherhebung gem. Art. 201 und 220 Abs. 1 Zollkodex für gefrorenes Obst und Gemüse wegen nicht deklarierter Hinzurechnungskosten gem. Art. 33 Zollkodex
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.02.2012

…von für sein Unternehmen importierte Himbeeren, Brombeeren und Paprika, eine Verkürzung von Eingangsabgaben iHv € 1.053.259,96 bewirkt, gem. § 259 Zi.3 StPO freigesprochen worden ist: Auch nach eingehender Prüfung der Erhebungsergebnisse des Zollamtes Wien sei, so das genannte Schöffengericht, nicht festzustellen gewesen…

UFSW RV/2580-W/081. Schätzung eines Schrotthandels 2. Gescheiterte rückwirkende Einbringung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2012Teil 1/2

…auch noch mit den finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens belasten wollte, ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Angeklagte K**** A**** an den unberechtigten Geldentnahmen zu Lasten der "Abfallunternehmen" GesmbH nicht beteiligt war, weshalb bei K**** A**** mit einem Freispruch nach § 259 Z 3 StPO vorzugehen…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 2/3

…lagen, wurde mit dem erwähnten Strafurteil allein SD schuldig erkannt. Für den Berufungswerber erging dazu ein Freispruch nach § 259 Z 3 StPO, weil es SD laut Urteilsfeststellungen aufgrund ihm eingeräumter Handlungsvollmacht und der Unerfahrenheit des Berufungswerbers möglich war, im inkriminierten Zeitraum namens der Gesellschaft, jedoch…

BFG RV/7102584/2014Prozesskosten als Werbungskosten nach Freispruch im Strafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.05.2015

…Zeitpunkt noch nicht vor. Die Vorlage der schriftlichen Ausfertigung des Urteils des Landesgerichts für Strafsachen in Wien erfolgte am 23. März 2015. Aus dem Urteil ging hervor, dass der Bf. hinsichtlich der ihm in der Anklageschrift vorgeworfenen strafbaren Handlungen gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen…

BFG RV/7101327/2016Nachsicht, Einwand der Unbilligkeit wegen der von der Finanzstrafbehörde angeblich verursachten langen Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens, da die Berufsausübung als Bankdirektor dadurch verhindert worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2017Teil 1/8

…Gegen den damals in Österreich ansässigen Anteilseigner der T-AG sei Anklage wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung erhoben worden. Das entsprechende Strafverfahren sei erst nach einer Anhängigkeit von mehr als zehn Jahren durch einen rechtskräftigen Freispruch im zweiten Rechtsgang beendet worden. An dieser Stelle sei daran erinnert…

BFG RV/7101327/2016Nachsicht, Einwand der Unbilligkeit wegen der von der Finanzstrafbehörde angeblich verursachten langen Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens, da die Berufsausübung als Bankdirektor dadurch verhindert worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2017Teil 8/8

…verwandten vergleichbaren Wirkungsbereich eine Beschäftigung hätte erlangen können, 2) bei einem Freispruch in angemessener Zeit (ca. 2-3 Jahre) eine seinen früheren Positionen entsprechende Beschäftigung hätte erlangen können, 3) auch nach dem rechtskräftigen Freispruch ab 2013 eine seinen früheren Positionen entsprechende Position hätte erlangen können, …

BFG RV/7101327/2016Nachsicht, Einwand der Unbilligkeit wegen der von der Finanzstrafbehörde angeblich verursachten langen Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens, da die Berufsausübung als Bankdirektor dadurch verhindert worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2017Teil 4/8

…auf ausländische Basisgesellschaften angewendet werde: - Nach Tz 104 EStR komme die Nichtzurechnung von Einkünften zu einer Gesellschaft nur dann in Betracht, wenn es sich um eine höchstpersönliche Tätigkeit handle, wobei beispielhaft die Tätigkeit von Schriftstellern, Vortragenden, Sportlern oder Künstlern angeführt werde (abgesehen von Organfunktionen durch…

BFG RV/7101327/2016Nachsicht, Einwand der Unbilligkeit wegen der von der Finanzstrafbehörde angeblich verursachten langen Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens, da die Berufsausübung als Bankdirektor dadurch verhindert worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2017Teil 2/8

…dem vorliegenden Fall sei, dass der betroffene Steuerpflichtige gelernter Bankenvorstand sei, dessen Erwerbsfähigkeit von der beruflichen Zulassung am europäischen Finanzmarkt abhängig sei. c) Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH stelle die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen eines Finanzvergehens eine Tatsache dar, die geeignet sei, Zweifel an der…

BFG RV/7101327/2016Nachsicht, Einwand der Unbilligkeit wegen der von der Finanzstrafbehörde angeblich verursachten langen Dauer des gerichtlichen Strafverfahrens, da die Berufsausübung als Bankdirektor dadurch verhindert worden sei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2017Teil 5/8

…BWG iVm § 13 Abs. 3 GewO). Nach ständiger Rechtsprechung des OGH stellt die Erwerbsfähigkeit aber ein eigenständiges Vermögensgut mit einem objektivierbaren Verkehrswert dar (OGH 12.09.2003, 2 Ob 143/03y). Weiters ist auch auf das Amtshaftungsverfahren mit der Geschäftszahl GZ-9 hinzuweisen, das momentan…

BFG RV/7100676/2013Kein Vorsteuerabzug bei Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen bei "WISSEN HÄTTE MÜSSEN" der Geschäftsführerin von einer Einbeziehung der Umsätze in einen Umsatzsteuerkarussellbetrug!
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.05.2017Teil 4/10

…geblieben sei und sich das Gericht bei der Gf. nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung an Stelle einer ausführlichen Urteilsbegründung mit einem gekürzten Protokolls- und Urteilsvermerk, der lediglich den Umstand des Freispruches und die zu Grunde liegende Bestimmung (§ 259 Z 3 StPO) enthalte, begnügen habe können…