Findok · Richtlinien
VB-0330
Arbeitsrichtlinie Artenschutz
Fassung 3 — geltend ist 5056 AbschnitteStammnr. 34486
Fassungen
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950 (geltend)
Inhalt der Fassung 3
- Einleitung
- 0. Einführung
- 0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
- 0.3. Aufgaben und Befugnisse der Zollorgane
- 0.4. Pflichten der Parteien
- 0.5. Informationen im Internet
- 1. Begriffsbestimmungen
- 2. Gegenstand
- 2.2. Zweifelsfälle
- 3. Eingangs- und Ausgangsstellen
- 3.2. Ausgangsstellen
- 4. Erforderliche Genehmigungen und Bescheinigungen
- 4.2. Ausfuhr oder Wiederausfuhr aus der Gemeinschaft
- 4.3. Innergemeinschaftlicher Verkehr
- 4.3.2. Kontrolle des Handels bei Arten des Anhangs B
- 4.3.3. Lebende, der freien Wildbahn entnommene Exemplare des Anhangs A mit vorgeschriebenem Aufenthaltsort
- 4.4. Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhrbescheinigungen
- 4.4.1. Vereinfachte Verfahren für bestimmte biologische Proben
- 4.4.2. Vereinfachte Verfahren für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr
- 4.4.3. Im Voraus ausgestellte Genehmigungen für Pflanzenvermehrungsbetriebe
- 4.5. Bescheinigungen für Wanderausstellungen
- 4.6. Reisebescheinigungen
- 4.6a. Musterkollektionsbescheinigung
- 4.7. Pflanzengesundheitszeugnisse
- 4.8. (Wieder-)Ausfuhrunterlagen des (Wieder-)Ausfuhrlandes
- 4.9. Einfuhrmeldungen
- 4.10. Einfuhrverbote
- 5. Verfahren beim Zollamt
- 5.2. Erforderliche Unterlagen
- 5.2.1. Einfuhrgenehmigungen und Einfuhrmeldungen
- 5.2.2. Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhrbescheinigungen
- 5.2.3. Wanderausstellungsbescheinigungen und Reisebescheinigungen
- 5.2.4. Musterkollektionsbescheinigungen
- 5.3. Mitteilungspflicht bei lebenden Tieren oder Pflanzen
- 5.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 6. Ausnahmen von den Beschränkungen und Sonderbestimmungen
- 6.2. Persönliche Gegenstände und Haushaltsgegenstände
- 6.2.1. Einfuhr
- 6.2.2. Ausfuhr
- 6.3. Wissenschaftliche Einrichtungen
- 7. Strafbestimmungen und vorläufige Maßnahmen; Preisgabe
- 7.2. Verwertung verfallener Exemplare; Preisgabe
- 7.3. Artenschutz-Aufgriffsmeldungen und Folgemeldungen
- 8. Besondere Bestimmungen
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
- Anlage 9
- Anlage 10
- Anlage 11
- Anlage 12
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 01.05.2008.