Findok · Richtlinien
VB-0330
Arbeitsrichtlinie Artenschutz
Fassung 8 — geltend ist 5061 AbschnitteStammnr. 34486
Fassungen
1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950 (geltend)
Inhalt der Fassung 8
- Einleitung
- 0. Einführung
- 1. Begriffsbestimmungen
- 1a. Aufgaben der Zollorgane, Kontrollbefugnisse und Nachweispflichten
- 2. Gegenstand
- 2.2. Zweifelsfälle
- 3. Eingangs- und Ausgangsstellen
- 3.2. Ausgangsstellen
- 4. Erforderliche Genehmigungen und Bescheinigungen
- 4.2. Ausfuhr oder Wiederausfuhr aus der Union
- 4.3. Innergemeinschaftlicher Handel
- 4.3.2. Kontrolle des Handels bei Arten des Anhangs B
- 4.3.3. Lebende, der freien Wildbahn entnommene Exemplare des Anhangs A mit vorgeschriebenem Aufenthaltsort
- 4.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung
- 4.4. Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhrbescheinigungen
- 4.4.1. Vereinfachte Verfahren für bestimmte biologische Proben
- 4.4.2. Vereinfachte Verfahren für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr
- 4.4.3. Im Voraus ausgestellte Genehmigungen für Pflanzenvermehrungsbetriebe
- 4.5. Bescheinigungen für Wanderausstellungen
- 4.6. Reisebescheinigungen
- 4.6a. Musterkollektionsbescheinigungen
- 4.7. Pflanzengesundheitszeugnisse
- 4.8. (Wieder-)Ausfuhrunterlagen des (Wieder-)Ausfuhrlandes
- 4.9. Einfuhrmeldungen
- 4.10. Vermarktungsbescheinigungen
- 4.11. Einfuhrverbote
- 5. Zollabfertigung
- 5.2. Erforderliche Unterlagen
- 5.2.1. Einfuhrgenehmigungen und Einfuhrmeldungen
- 5.2.2. Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhrbescheinigungen
- 5.2.3. Wanderausstellungsbescheinigungen und Reisebescheinigungen
- 5.2.4. Musterkollektionsbescheinigungen
- 5.3. Mitteilungspflicht bei lebenden Tieren oder Pflanzen
- 5.4. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
- 5.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
- 6. Ausnahmen von den Beschränkungen und Sonderbestimmungen
- 6.2. Persönliche Gegenstände und Haushaltsgegenstände
- 6.2.1. Einfuhr
- 6.2.2. Ausfuhr
- 6.3. Wissenschaftliche Einrichtungen
- 7. Strafbestimmungen, Beschlagnahme und Behandlung eingezogener, verfallener oder beschlagnahmter Exemplare
- 7.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
- 7.1.3. Finanzordnungswidrigkeiten
- 7.1.4. Vereinfachte Strafverfügung
- 7.2. Beschlagnahme
- 7.3. Behandlung eingezogener, für verfallen erklärter oder beschlagnahmter Exemplare; Preisgabe
- 7.4. Artenschutz-Aufgriffsmeldungen und Folgemeldungen
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
- Anlage 9
- Anlage 10
- Anlage 11
- Anlage 12
- Anlage 13
- Anlage 14
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 01.05.2008.