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Findok · Richtlinien

VB-0330

4.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung

überholte Fassung (bis 26.02.2019)RichtlinieBMF-010311/0052-III/11/2017gilt ab 14.04.2010

Inhaltsverzeichnis der VB-0330

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 14.04.2010 bis 26.02.2019.

Wortlaut laut Findok

4.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung (1) Werden Exemplare des Anhangs A im Wege einer Erbschaft oder Schenkung weitergegeben, so hat der neue Eigentümer dies gemäß § 3 Abs. 1 ArtHG 2009 dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (siehe Abschnitt 1a.1. Abs. 3) unverzüglich anzuzeigen. Für diese Anzeige bestehen keine Formvorschriften. Die Ausstellung einer Bestätigung über die durchgeführte Anzeige ist derzeit nicht vorgesehen. (2) Allenfalls bestehende Auflagen und Sicherheiten gehen auf den neuen Eigentümer über.

Normen und Schlagworte

ErbschaftSchenkung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0052-III/11/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0048-IV/8/2008
Stammnummer
34486
Enthalten in Fassung
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34 (geltend: 50)
Gültig
14.04.2010 bis 26.02.2019
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF