RIS AI

Findok · Richtlinien

VB-0330

5.4. Zolltarif und Codierungen in e-zoll

überholte Fassung (bis 14.03.2013)RichtlinieBMF-010311/0111-IV/8/2012gilt ab 15.08.2010

Inhaltsverzeichnis der VB-0330

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.08.2010 bis 14.03.2013.

Wortlaut laut Findok

5.4. Zolltarif und Codierungen in e-zoll (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0330: Artenschutz" (VuB-Code "0330") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen bei der Einfuhr folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten Einfuhr | Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) | Beschreibung (KURZ_BESCHR) | Hinweise | C400 | Vorlage der erforderlichen "CITES"-Bescheinigung | siehe Abschnitt 4.1. und Abschnitt 4.8. | C635 | Etiketten für CITES-Exemplare im nicht-kommerziellen Verkehr zwischen Wissenschaftlern | siehe Abschnitt 6.3. | C638 | Einfuhrgenehmigung für gefährdete Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES) | siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.4. und Abschnitt 5.2.1. | C639 | Einfuhrmeldung für CITES-Exemplare | siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.9. und Abschnitt 5.2.1. | Y900 | Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES) | Codierung einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 2.1. | 7323 | Wanderausstellungsbescheinigung für gefährdete Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES) | siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.5. und Abschnitt 5.2.3. | 7324 | Reisebescheinigung für gefährdete Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES) | siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.6. und Abschnitt 5.2.3. | 7339 | Ausnahme von VuB 0330 (CITES) | Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 6.2.1.   (3) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen bei der Ausfuhr folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten Ausfuhr | Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) | Beschreibung (KURZ_BESCHR) | Hinweise | C635 | Etiketten für CITES-Exemplare im nicht-kommerziellen Verkehr zwischen Wissenschaftlern | siehe Abschnitt 6.3. | N851 | Pflanzengesundheitszeugnis | siehe Abschnitt 4.7. | Y900 | Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES) | Codierung einer Nichterfassung von der Beschränkung (ex-Positionen) siehe Abschnitt 2.1. | 7322 | Ausfuhrgenehmigung/Wiederausfuhrbescheinigung für gefährdete Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES) | siehe Abschnitt 4.2., Abschnitt 4.4. und Abschnitt 5.2.2. | 7323 | Wanderausstellungsbescheinigung für gefährdete Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES) | siehe Abschnitt 4.2., Abschnitt 4.5. und Abschnitt 5.2.3. | 7324 | Reisebescheinigung für gefährdete Arten wildlebender Tiere und Pflanzen (CITES) | siehe Abschnitt 4.2., Abschnitt 4.6. und Abschnitt 5.2.3. | 7339 | Ausnahme von VuB 0330 (CITES) | Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 6.2.2.  

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0111-IV/8/2012
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0048-IV/8/2008
Stammnummer
34486
Enthalten in Fassung
6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 (geltend: 50)
Gültig
15.08.2010 bis 14.03.2013
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF