Findok · Richtlinien
VB-0330
Anlage 5
überholte Fassung (bis 14.03.2013)RichtlinieBMF-010311/0111-IV/8/2012gilt ab 17.03.2010
Inhaltsverzeichnis der VB-0330
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 17.03.2010 bis 14.03.2013.
Wortlaut laut Findok
Anlage 5
Muster einer der Sicherheitsmarken
Sicherheitsmarke der "alten Ausführung"
Jede Sicherheitsmarke trägt eine Seriennummer, der der Ländercode des Landes vorangestellt ist, auf dessen Genehmigungen bzw. Bescheinigungen die Marke verwendet werden soll.
[Grafik]
Marke vergrößert wiedergegeben
Sicherheitsmarke der "neuen Ausführung"
Jede Sicherheitsmarke trägt eine Seriennummer, der aber kein Ländercode vorangestellt ist.
[Grafik]
Marke vergrößert wiedergegeben
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0111-IV/8/2012
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0048-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34486
- Enthalten in Fassung
- 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 (geltend: 50)
- Gültig
- 17.03.2010 bis 14.03.2013
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF