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Findok · Richtlinien

VB-0330

Anlage 5

überholte Fassung (bis 14.03.2013)RichtlinieBMF-010311/0111-IV/8/2012gilt ab 17.03.2010

Inhaltsverzeichnis der VB-0330

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 17.03.2010 bis 14.03.2013.

Wortlaut laut Findok

Anlage 5 Muster einer der Sicherheitsmarken Sicherheitsmarke der "alten Ausführung" Jede Sicherheitsmarke trägt eine Seriennummer, der der Ländercode des Landes vorangestellt ist, auf dessen Genehmigungen bzw. Bescheinigungen die Marke verwendet werden soll. [Grafik]   Marke vergrößert wiedergegeben Sicherheitsmarke der "neuen Ausführung" Jede Sicherheitsmarke trägt eine Seriennummer, der aber kein Ländercode vorangestellt ist. [Grafik]   Marke vergrößert wiedergegeben

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0111-IV/8/2012
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0048-IV/8/2008
Stammnummer
34486
Enthalten in Fassung
4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 (geltend: 50)
Gültig
17.03.2010 bis 14.03.2013
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF