Findok · Richtlinien
VB-0330
Anlage 5
überholte Fassung (bis 31.07.2020)RichtlinieBMF-010311/0085-III/11/2019gilt ab 15.03.2013
Inhaltsverzeichnis der VB-0330
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.03.2013 bis 31.07.2020.
Wortlaut laut Findok
Anlage 5
Muster der Sicherheitsmarken
Sicherheitsmarke der "alten Ausführung"
Jede [Grafik] Sicherheitsmarke trägt eine Seriennummer, der der Ländercode des Landes vorangestellt ist, auf dessen Genehmigungen bzw. Bescheinigungen die Marke verwendet werden soll.
Marke vergrößert wiedergegeben
Sicherheitsmarke der "neuen Ausführung"
Jede Sicherheitsmarke trägt eine Seriennummer, der aber kein Ländercode vorangestellt ist.
Marke vergrößert wiedergegeben
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0085-III/11/2019
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0048-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34486
- Enthalten in Fassung
- 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38 (geltend: 50)
- Gültig
- 15.03.2013 bis 31.07.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF