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Findok · Richtlinien

VB-0330

Anlage 5

überholte Fassung (bis 31.07.2020)RichtlinieBMF-010311/0085-III/11/2019gilt ab 15.03.2013

Inhaltsverzeichnis der VB-0330

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 15.03.2013 bis 31.07.2020.

Wortlaut laut Findok

Anlage 5 Muster der Sicherheitsmarken Sicherheitsmarke der "alten Ausführung" Jede [Grafik] Sicherheitsmarke trägt eine Seriennummer, der der Ländercode des Landes vorangestellt ist, auf dessen Genehmigungen bzw. Bescheinigungen die Marke verwendet werden soll. Marke vergrößert wiedergegeben Sicherheitsmarke der "neuen Ausführung" Jede Sicherheitsmarke trägt eine Seriennummer, der aber kein Ländercode vorangestellt ist. Marke vergrößert wiedergegeben

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0085-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0048-IV/8/2008
Stammnummer
34486
Enthalten in Fassung
17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38 (geltend: 50)
Gültig
15.03.2013 bis 31.07.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF