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Findok · Richtlinien

VB-0330

6.2. Persönliche Gegenstände und Haushaltsgegenstände

überholte Fassung (bis 26.09.2012)RichtlinieBMF-010311/0085-IV/8/2012gilt ab 26.11.2010

Inhaltsverzeichnis der VB-0330

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 26.11.2010 bis 26.09.2012.

Wortlaut laut Findok

6.2. Persönliche Gegenstände und Haushaltsgegenstände (1) Als "persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände" gelten im Besitz einer Privatperson befindliche tote Exemplare, die Teil des normalen Hab und Guts dieser Person sind oder hierzu bestimmt sind, wenn sie sich a)bei der Einreise aus einem Drittland oder bei der Ausreise in ein Drittland im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden oder b)im persönlichen Besitz einer natürlichen Person befinden, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort von einem Drittland in die GemeinschaftUnion oder von der GemeinschaftUnion in ein Drittland verlegt. Als "persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände" gelten auch von einem Reisenden erjagte Jagdtrophäen, die nicht schon anlässlich der Einreise des Jägers, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden. Lebende Exemplare gelten aber niemals als persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände. (2) Im Hinblick auf Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 können Waren, die in die GemeinschaftUnion eingeführt werden oder die aus der GemeinschaftUnion ausgeführt oder wiederausgeführt werden, nicht als persönliche Gegenstände oder Haushaltsgegenstände betrachtet werden, wenn a)mit ihnen gewerbliche Gewinne erzielt werden sollen, b)sie zu gewerblichen Zwecken verkauft oder ausgestellt werden oder c)sie zu Verkaufszwecken aufbewahrt, angeboten oder befördert werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0085-IV/8/2012
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0048-IV/8/2008
Stammnummer
34486
Enthalten in Fassung
7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 (geltend: 50)
Gültig
26.11.2010 bis 26.09.2012
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF