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Findok · Richtlinien

VB-0330

6.3. Wissenschaftliche Einrichtungen

überholte Fassung (bis 01.12.2011)RichtlinieBMF-010311/0112-IV/8/2011gilt ab 01.05.2008

Inhaltsverzeichnis der VB-0330

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2008 bis 01.12.2011.

Wortlaut laut Findok

6.3. Wissenschaftliche Einrichtungen (1) Das nichtkommerzielle Verleihen, Verschenken oder Tauschen von Herbariumsexemplaren (getrocknetem Pflanzenmaterial), sonstigen haltbar gemachten, getrockneten oder festumschlossenen Museumsexemplaren (auch Tieren) und lebenden Pflanzenmaterialien ist von den Beschränkungen ausgenommen, wenn a)dies im nichtkommerziellen Verkehr zwischen Wissenschaftlern oder wissenschaftlichen Einrichtungen geschieht, die bei einer Vollzugsbehörde ihres Staates registriert sind (siehe Abs. 2) und b)die Exemplare oder das Material mit einem von einer Behörde eines Bundeslandes oder von der Vollzugsbehörde eines Vertragstaates ausgegebenen oder genehmigten Zeichen versehen sind (siehe Abs. 3). (2) Die Liste jener Wissenschaftler oder wissenschaftlichen Einrichtungen, die bei einer Vollzugsbehörde ihres Staates registriert sind, ist im Internet unter der Adresse http://www.cites.org/common/resources/registers/Reg_SI.pdf enthalten. (3) Zur Kennzeichnung derartiger Exemplare sind Etiketten nach Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 (siehe Muster 6 der Anlage 6) oder damit vergleichbare, von einem Drittland ausgegebene oder genehmigte Etiketten (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C635") zu verwenden. Die Etiketten dürfen weder Rasuren noch Übermalungen enthalten, sofern diese nicht mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Einrichtung bestätigt sind.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0112-IV/8/2011
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0048-IV/8/2008
Stammnummer
34486
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (geltend: 50)
Gültig
01.05.2008 bis 01.12.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF