Findok · Richtlinien
VB-0330
6.3. Wissenschaftliche Einrichtungen
überholte Fassung (bis 18.01.2022)Richtlinie2021-0.392.642gilt ab 01.08.2020
Inhaltsverzeichnis der VB-0330
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.08.2020 bis 18.01.2022.
Wortlaut laut Findok
6.3. Wissenschaftliche Einrichtungen
(1) Das nichtkommerzielle Verleihen, Verschenken oder Tauschen von Herbariumsexemplaren (getrocknetem Pflanzenmaterial), sonstigen haltbar gemachten, getrockneten oder festumschlossenen Museumsexemplaren (auch Tieren) und lebenden Pflanzenmaterialien ist von den Beschränkungen ausgenommen, wenn
a)dies im nichtkommerziellen Verkehr zwischen Wissenschaftlern oder wissenschaftlichen Einrichtungen geschieht, die bei einer Vollzugsbehörde ihres Staates registriert sind (siehe Abs. 2) und
b)die Exemplare oder das Material mit einem von einer Behörde eines Bundeslandes oder von der Vollzugsbehörde eines Vertragsstaates ausgegebenen oder genehmigten Zeichen versehen sind (siehe Abs. 3).
(2) Die Liste jener Wissenschaftler oder wissenschaftlichen Einrichtungen, die bei einer Vollzugsbehörde ihres Staates registriert sind, ist im Internet unter der Adresse
http://www.cites.org/common/reg/e_si.html
enthalten.
(3) Zur Kennzeichnung derartiger Exemplare sind Etiketten nach Anhang VI der CITES-Formularverordnung (siehe Muster 6 der Anlage 6) oder damit vergleichbare, von einem Drittland ausgegebene oder genehmigte Etiketten (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C635") zu verwenden. Die Etiketten dürfen weder Löschungen noch Änderungen enthalten, sofern diese nicht mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Einrichtung bestätigt sind.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2021-0.392.642
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0048-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34486
- Enthalten in Fassung
- 39, 40 (geltend: 50)
- Gültig
- 01.08.2020 bis 18.01.2022
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF