…Berufung an die zweite Instanz gilt das Rechtsmittel wiederum als unerledigt. Mit Vorhalt vom 2. September 2005 (nachweislich zugestellt am 5. September 2005) hielt der Unabhängige Finanzsenat dem Einschreiter Folgendes vor: Hinsichtlich der beantragten AfA für den im Kalenderjahr 2001 erworbenen zusätzlichen PC haben Erhebungen…
…im Haushalt ein zweiter PC (Standgerät) zur Verfügung gestanden. Der Vertreter des Finanzamtes stellte anlässlich des Erörterungsgespräches die ausschließliche berufliche Nutzung des Notebooks außer Streit. Nach Auffassung des Referenten erscheint es im Hinblick auf die besonderen Umstände des gegenständlichen Falles (zweiter PC im Haushalt des…
…Eingabe zu berücksichtigen. Die Absetzung für Abnutzung für das Acer Notebook sei um einen Privatanteil von 20% gekürzt worden. Da der Bw. im Haushalt einen zweiten PC für die private Nutzung betreibe, werde das angeführte Notebook ausschließlich beruflich verwendet (Erstellung von Kursunterlagen, Buchhaltung, Lohnverrechnungsprogramm, beruflicher…
…| Die im Ergänzungsvorhalt vom 28. April 2004 angeführten Fragen bezüglich des PC seien nicht vollständig beantwortet worden. Dies würde nachzuholen sein. Da sich im Haushalt der Bw. kein zweiter PC befinde und ihr Haushalt aus zwei Personen bestehe, werde vom Senat ein Privatanteil von…
…Finanzamt rechtsrichtig eine Aufteilung der Anschaffungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzugsdauer von vier Jahren (dazu unten) vorgenommen und - da der Anschaffungszeitpunkt des PC in der zweiten Jahreshälfte 1998 liegt - für das streitgegenständliche Jahr eine Halbjahres-AfA von 3.750,00 S gewährt. Weiters hat der Bw…
…anzusetzen sei. Der entsprechende AfA-Betrag sei bei der Veranlagung 2000 berücksichtigt worden. 4. Die PC-Einheit unter Belegnummer 0822 (Veranlagung 1999) sei ebenfalls der AfA unterzogen worden. Der AfA-Betrag mache 4.627,50 S für die Jahre 1999 bis 2003 aus, die Halbjahres…
…Arbeit nur der Pauschbetrag für Werbungskosten von 132 € in Abzug gebracht. In der mit Schreiben vom 22. Oktober 2003 erhobenen Berufung beantrage der Berufungswerber die Anschaffungskosten für einen Computer (PC) von 1.040,36 € als Werbungskosten zu berücksichtigen. Als Begründung führte er an…
…die dadurch verursachten Aufwendungen zum einen zwangsläufig erwachsen (sonst könnte die Berufsausbildung nicht fortgesetzt werden) und zum anderen außergewöhnlich (die Anschaffung gleich zweier PC für einen Schüler bildet wahrscheinlich die Ausnahme) sein dürfte. Die Berücksichtigung der Anschaffung des Laptops ist jedoch aus zwei Gründen nicht…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 9. Oktober 2001 schränkte der Berufungswerber sein Berufungsbegehren ausdrücklich darauf ein, dass die Rechnungen für Modem (890,00 S), Drucker (1.290,00 S) und die bereits oben beschriebenen Rechnungen vom 14., 16. und 23. Dezember 2000 über PC-Komponenten…
…mit 31. März 2000 aufgegebenen Gewerbebetrieb als Handelsagent der Entnahmewert des am 23. Dezember 1999 angeschafften Big-Tower-PCs (Anschaffungskosten: 40.804,00 S) und des am 15. Oktober 1999 angeschafften Xerox Duplexdruckers (Anschaffungskosten: 16.666,67 S) mit insgesamt 15.000,00 S beziffert;…
…Anschaffung eines zweiten Computers (auch Notebook) ebenfalls ein Privatanteil abzuziehen sei. Die Beschaffenheit des Gerätes würde eine private Nutzung zulassen. Dass für diese Nutzung das erste Gerät ausreiche, mag möglich sein. Es könne aber eben nicht ausgeschlossen werden, dass auch der neue PC dafür verwendet…
…dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Mit Mail vom 5. März 2007 hielt der Referent der Bw. unter Hinweis auf https://findok.bmf.gv.at vor, dass der UFS bei Lehrern von Privatanteilen bei einem PC zwischen 20% und 40% ausgehe…
…Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen seien. Mit Schriftsatz vom 4. November 2005 wurde ein Antrag auf Vorlage des Rechtsmittels an die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt und ergänzend ausgeführt, dass ein entsprechender Umgang mit dem PC eine allgemeine Bildungsmaßnahme darstelle, welche der beruflichen Tätigkeit zuzuordnen sei…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz. Der Bw. bekräftigte darin nochmals, dass er für Arbeiten mit einem Notationsprogramm einen großen Monitor benötige. Er habe sich insbesondere aus ökonomischen Gesichtspunkten sowie unter dem Gesamtkostenaspekt für ein Multifunktionsgerät, also ein Gerät, welches sowohl als Fernseher als auch als PC Monitor…
…um einen PC handle, der nur Offertprogramme und Kundenverwaltungsprogramme sowie nur über einen eingeschränkten Internetzugang verfüge, werde dieser überhaupt nicht privat genutzt. Eine Virusgefährdung wäre viel zu riskant und würde die geschäftliche Verwendung gefährden. Da die Bw. für private Zwecke ausschließlich den zweiten PC verwende…
…Wege eingereichten Einkommensteuererklärung für 2007 machte der Bw. ua. Arbeitsmittel in Höhe von € 1.540,- (Aufwendungen für einen PC) sowie Fortbildungskosten in Höhe von € 110,- (Sprachkurs an der VHS Mistelbach) als Werbungskosten geltend. Weiters beantragte der Bw. die steuerliche Berücksichtung von "Katastrophenschäden" im…
…KFZ und der Umwelt. Die täglichen Büroarbeiten müsse der Beschwerdeführer von daheim aus bewältigen. Daher gehöre der Monitor und die Möbel berücksichtigt. Der zweite Wohnsitz habe sich leider als Fehler für die Ehe entwickelt. Der Beschwerdeführer habe rückwirkend für seine Söhne 6.000,00 €…
…kein Privatanteil bei den beruflich genutzten PCs zum Ansatz gebracht werden. Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, kann der gegenständliche Fall nicht als entscheidungsreif angesehen werden. Die fehlenden wesentlichen Ermittlungen berechtigen den Unabhängigen Finanzsenat aber zur Aufhebung der Sache und Zurückverweisung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…entsteht die Zollschuld in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Gemäß Art. 203 Abs. 3 zweiter Anstrich sind Zollschuldner die Personen, die an dieser Entziehung beteiligt waren, obwohl sie wussten oder billigerweise hätten wissen müssen, dass sie die Ware der…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, OR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen W.H., über die Beschwerde der Beschuldigten vom 29. Jänner 2004 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…