…2011 und 2012 vom 27. Juni 2013: Die Abgabenbehörde behauptet, dass in den Jahren 2008 - 2012 ungeklärte Vermögenszuwächse in Form von Privateinlagen in Höhe von € 60.843,18 stattgefunden haben. Da für das Jahr 2007 keine Bankkontoauszüge vorgelegt wurden, wurde der Betrag von €…
…ist, hängt davon ab, ob ein ungeklärter Vermögenszuwachs in nennenswertem Umfang gegeben ist. Dies steht bislang verfahrensfehlerfrei nicht fest. Im fortgesetzten Verfahren wird das Finanzamt jedenfalls folgende Ermittlungsschritte nachzuholen haben: a) Einvernahme von ***10*** und ***9*** ***2*** (Eltern des Bf), ***11*** ***12*** (Schwiegervater des Bf)…
…und 3. Absatz) - die Betriebsprüfung bei der Zurechnung der geschätzten Beträge zur Einkunftsart "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" zunächst die Annahme vertreten hatte, der ungeklärte Vermögenszuwachs stamme hauptsächlich aus dem Betrieb von drei Bordellen in ***5*** und ***6***, hinsichtlich derer der Bf. als faktisch und tatsächlich für…
Ein ungeklärter Vermögenszuwachs rechtfertige nämlich eine entsprechend hohe Zurechnung zu den vom Steuerpflichtigen erklärten Einkünften (VwGH 6.3.1985, 84/13/0235; VwGH 25.3.1992, 90/13/0295; VwGH 24.9.1996, 95/13/0214). Die Eruierung einzelner Geschäftsvorfälle sei im Rahmen einer derartigen…
…diese Kfz-Geschäfte unter fremden Namen durchgeführt hat, ohne in einem rechtsgeschäftlichen Verhältnis zu diesen ausländischen Firmen gestanden oder von diesen dazu legitimiert gewesen zu sein. Eine Zurechnung der ungeklärten Vermögenszuwächse des Bf. als gewerbliche Einkünfte aus dessen Tätigkeit im Bereich der Kfz-Branche ist…
…Fehlers nicht in die Einkommensteuererklärung des Bf. aufgenommenen Provision handelt). Es liegen somit iSd höchstgerichtlichen Rechtsprechung (VwGH 13.10.1993, 91/13/0058) - als Voraussetzung der schätzungsweisen Zurechnung ungeklärten Vermögenszuwachses zu einer Einkunftsart - beweismäßig untermauerte Sachverhaltsfeststellungen vor, dass der Bf. Einkünfte aus dieser Einkunftsart (hier…
…gegenständlichen Beschwerdefall lag keine Rechtsfrage vor, der grundsätzliche Bedeutung zukam. Die Frage, ob ein Vermögenszuwachs als aufgeklärt oder als ungeklärt geblieben anzusehen ist, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage (VwGH 11.5.2005, 2001/13/0039). Bei der Lösung der Rechtsfragen…
…R**** A****, Kommanditist war J**** A****. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer in seinem Bericht folgende Feststellungen: „Tz. 1 Umsatzsteuer Ungeklärter Vermögenszuwachs. Bei der Überprüfung der vorgelegten Unterlagen hat die Bp festgestellt, dass über ein Unterkonto (Konto 3480 ‚Verr.Kto. A****‘) zum Privatkonto…
…Berichtes verweist der Betriebsprüfer auf vier in diesem Bericht enthaltene Beilagen und benennt sie wie folgt: "1. Kfz-Handel (Vermittlung von Kfz) 2. Ungeklärter Vermögenszuwachs 2005 bis 2009 und Spekulationseinkünfte 2005 bis 2010 3. Beispiele für geschäftliche Aktivitäten hinsichtlich Kfz-Handel 4. Bankunterlagen - Detail"  …
…und des BU AU widersprächen sich wesentlich. Die Punkte hinsichtlich ungeklärter Vermögenszuwächse seien auch Gesprächsthema bei der Schlussbesprechung gewesen (auf Beilage 2 und 4 der Niederschrift über die Schlussbesprechung und Bericht werde verwiesen). Weitere mögliche Einwände oder Anbringen zu den Berichtspunkten samt Beilagen seien nicht…
…davon ausgegangen werden [muss], dass die […] ungeklärten Vermögenszuwächse […] gewerbliche Einkünfte aus dem Handel mit Kfz (Provisionen für Vermittlungen) darstellen". Zur Beilage 3 "Beispiele für geschäftliche Aktivitäten [des Bf.] im Hinblick auf Handel mit Kfz" des Bp-Berichtes, die von der Betriebsprüfung zur Begründung…
…den die Behörde auch festgestellt habe, noch immer davon ausgehe, dass es zu "ungeklärten Vermögenszuwächsen" gekommen sei. Ein Lottogewinn sei wohl die beste Erklärung für einen Vermögenszuwachs, die ein Steuerpflichtiger vorbringen könne. Aus den genannten Gründen habe die Beschwerdeführerin gegen den Berufungsbescheid Beschwerde an den…
…S 309.963,25 erhöht worden. Darüber hinaus stellte der ungeklärte Vermögenszuwachs jeweils eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Gesellschafter dar und sei diese dem Gewinn außerbilanzmäßig hinzugerechnet worden. Laut Berufung stammten die Einlagen aus der Gesellschafterin von ihren Eltern überlassenen Geldbeträgen, die sie der Bw…
…Dies gilt auch, wenn die Deckung des Lebenaufwandes ungeklärt ist (VwGH vom 23.2.1994, Zl. 90/13/0075). Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.9.1995, Zl. 95/13/0132, rechtfertigt ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs die Annahme, dass die…
…habe, bis er sie aufgrund der Finanzkrise im Jahr 2008 sowie auch wegen Diebstählen im Umkreis seines Wohnsitzes schrittweise auf Bankkonten der **Bank1** und der **Bank4** eingezahlt habe, hielt die Betriebsprüfung nicht für glaubwürdig und schätzte die für sie ungeklärten Vermögenszuwächse gemäß § 184 BAO, wie…
…und Verpachtung resultieren aus den offengelegten Vermietungstätigkeiten, von weiteren, behördlich nicht bekannten Vermietungen ist nicht auszugehen. 16. Somit verbleiben lediglich die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für die Zurechnung des ungeklärten Vermögenszuwachses. Dass der Bf. bisher nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatte, die dem Lohnabzug unterlagen…
…Feststellungen zur Führung der Bücher, abweichende Rohaufschläge lt. Punkt 1 der Anlage 2 ungeklärter Vermögenszuwachs laut Punkt 3 der Anlage 2. Tz 19: Zwischen den einzelnen Unternehmen der Gruppe Unt. bestehen enge Beziehungen und Verflechtungen in Form von Beteiligungen und Darlehensgewährungen, insbesondere von Liechtenstein nach…
…Ausland(Kotschnigg, ÖStZ 1992,84; VwGH 30.5.1995, 91/13/0248,0250)". Die Schätzungsbefugnis ergibt sich nach Ansicht der Referentin aus den Feststellungen der Betriebsprüfung (Rohaufschlagsschwankungen, ungeklärter Vermögenszuwachs), aber auch aus dem Umstand, dass der vertretungsbefugte H. in seinen Schreiben selbst ausführt, die bisher…
…die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - der Zuwachs "mehr als bewiesen", so dass der Argumentation der Betriebsprüfung hinsichtlich eines "ungeklärten" Vermögenszuwachses nicht gefolgt werden könne. Nach Einholung einer entsprechenden Stellungnahme des Betriebsprüfers zum Berufungsvorbringen (datiert mit 10. Jänner 2005) erließ das Finanzamt die abweisenden Berufungsvorentscheidungen betreffend Umsatz-…
…sei mangels Offenlegung des Vermögens dieser Person kritisch zu betrachten. Da die Mittelherkunft insgesamt nicht als aufgeklärt betrachtet werden könne und somit ein ungeklärter Vermögenszuwachs vorliege, sei im Rahmen der freien Beweiswürdigung von nicht ordnungsgemäß erklärten Umsätzen in Höhe von € 111.150,00 (Saldo…