…des § 5 Abs 3 FLAG 1967 (früher: Abs 4) erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für sich ständig im Ausland außerhalb des Gemeinschaftsgebietes aufhaltende Kinder. Daher liegt auch keine Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit vor (vgl VwGH vom 18.9.2003, 2000/15…
…in B. lebenden Kinder und begründete diesen wie folgt: "Mit Rücksicht auf die derzeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängigen und noch nicht entschiedenen Verfahren betreffend die Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag auch für mj. Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, wird hiemit…
…in B. lebenden Kinder und begründete diesen wie folgt: "Mit Rücksicht auf die derzeit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängigen und noch nicht entschiedenen Verfahren betreffend die Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag auch für mj. Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, wird hiemit…
… 5 Abs. 4 FLAG 1967 idF BGBl 201/1996, (Abs. 3 ab 1.1.2001, BGBl I 142/2000) lautet: "Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten." § 50g Abs. 2 FLAG 1967 lautet: "§ 5 Abs. 4 in der Fassung…
…der Familienbeihilfe für seine im Ausland lebenden Kinder mit folgender Begründung: "Mit Rücksicht auf die derzeit bei Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängigen und noch nicht entschiedenen Verfahren betreffend die Gewährung von Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträgen auch für mj. Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten…
…Abs.3) FLAG 1967 erfasst sind. Auch ihnen erwächst kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland außerhalb des Gemeinschaftsgebietes aufhalten. Solcherart liegt somit auch eine Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit nicht vor (vgl. VwGH vom 19.9.2003, Zl.2000/15/0204…
…lebende anspruchsberechtigte Person, wie z. B. der Bw., einen Anspruch auf Familienbeihilfe hätte, wenn die Kinder, für welche Familienbeihilfe begehrt wird, sich ständig im Ausland aufhalten. Dem Einwand, dass der Bw. auf Grund der Tatsache, dass sich sein Kind nicht im Inland, sondern im Ausland…
… 5 Abs. 4 FLAG 1967 idF BGBl 201/1996, (Abs. 3 ab 1.1.2001, BGBl I 142/2000) lautet: "Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten." § 50g Abs. 2 FLAG 1967 lautet: "§ 5 Abs. 4 in der Fassung…
…lit. b EStG 1988 für die Abgeltung von bestehenden Unterhaltslasten für nicht haushaltszugehörige Kinder einheitliche Pauschbeträge vor. Voraussetzung für die Gewährung dieser Pauschbeträge ist die Leistung des gesetzlichen Unterhalts. Dies gilt auch für ständig im Ausland lebende Kinder (VfGH 4.12.2001, B 2366/00)…
…Zeitpunkt, wo die Entscheidung noch offen ist und man sohin noch nicht weiß, ob auch für sich ständig im Ausland aufhaltende minderjährige Kinder eine Familienbeihilfe und ein Kinderabsetzbetrag zu gewähren sein wird, gestellt wird. Dieser Antrag wurde vom zuständigen Finanzamt mit Bescheid vom 27. Oktober…
…in einem dieser Fälle, in denen es jeweils um den Anspruch auf Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder geht, eine abweisende Berufungsentscheidung unter Hinweis auf die derzeitige Gesetzeslage zu fällen und die anderen Berufungsverfahren vorerst auszusetzen." Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassen einer Berufungsvorentscheidung…
…ist nach Auffassung des Gerichtshofes nicht von vornherein ausgeschlossen, Unterhaltsleistungen an sich ständig im Ausland aufhaltende haushaltszugehörige Kinder, nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Unbestritten ist, dass die Berufungswerberin für ihre im Ausland lebende Tochter nach § 5 Abs…
…Bw. für seine im Ausland lebenden Kinder im Schätzungswege mit monatlich € 50,00 (S 688,00) insgesamt mit S 16.512,00 für das Kalenderjahr 1999 als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt. Für dasKalenderjahr 2000 wurde ein Betrag von S 14.448,00 anerkannt. Gegen…
…hält sich ein Kind dann ständig im Ausland auf, wenn es im Inland überhaupt keinen oder nur einen vorübergehenden Aufenthalt hat. Selbst ein - angenommenerweise - vorübergehender Aufenthalt eines Kindes im Inland spricht nicht gegen die Annahme eines ständigen Aufenthaltes im Ausland. Indem die Kinder des Bw…
…Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen für diese Kinder im Wege von Unterhaltsabsetzbeträgen oder von außergewöhnlichen Belastungen ohnehin steuerlich berücksichtigt werden können. Gemäß dem obgenannten Erlass des BM f. Finanzen vom 28.11.2003 sind diese Unterhaltsleistungen von im Ausland lebenden mj. Kindern als außergewöhnliche Belastungen in der…
…des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses ergibt sich, dass Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Für die steuerliche Berücksichtigung ist daher zu unterscheiden, ob die Unterhaltsleistungen an minderjährige-oder an volljährige Kinder erbracht werden. Wann die Volljährigkeit eintritt…
…der Familienbeihilfe für ein in der Türkei lebendes Kind; keine Bedenken gegen die eine Familienbeihilfe für sich ständig im Ausland aufhaltende Kinder ausschließende Regelung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 angesichts der Möglichkeit einer steuerlichen Berücksichtigung der nicht volljährigen Kindern gegenüber bestehenden Unterhaltsverpflichtung im Einkommensteuerrecht. Der Verfassungsgerichtshof hat…
…woraus hervorgeht, dass seine Kinder über keine eigenen Einkünfte verfügen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 5. November 2007 wurde der Berufung teilweise stattgegeben und begründend hiezu ausgeführt, dass der Unterhaltsabsetzbetrag für im Ausland lebende Kinder nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bzw bei Schulbesuch bis zur…
…in einem dieser Fälle, in denen es jeweils um den Anspruch auf Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder gehe, eine abweisende Berufungsentscheidung unter Hinweis auf die derzeitige Gesetzeslage zu fällen und die anderen Berufungsverfahren auszusetzen. Das Finanzamt legte diese Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der…
…der Familienbeihilfe für ein in der Türkei lebendes Kind; keine Bedenken gegen die eine Familienbeihilfe für sich ständig im Ausland aufhaltende Kinder ausschließende Regelung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 angesichts der Möglichkeit einer steuerlichen Berücksichtigung der nicht volljährigen Kindern gegenüber bestehenden Unterhaltsverpflichtung im Einkommensteuerrecht. Der Verfassungsgerichtshof hat…