…Auffassung vertreten, dass im Fall einer doppelansässigen schweizerischen Tochtergesellschaft der nach österreichischem Recht gegründeten österreichischen Muttergesellschaft kein Anspruch auf Beteiligungsertragsbefreiung zusteht. Im Fall einer doppelansässigen Muttergesellschaft (Sitz im Ausland/Geschäftsleitung im Inland) steht nach innerstaatlichem Recht dieser Gesellschaft kein Anrecht auf das internationale Schachtelprivileg zu…
Erzielt eine in einem Oststaat errichtete Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft aus ihrem dort ausgeübten operativen Geschäft Gewinne und werden diese Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet, dann steht für diesen Beteiligungsertrag die Steuerfreiheit gemäß § 10 KStG zu. Wird nun in einem derartigen Fall wegen…
Unter EAS 624 wurde folgendes ausgeführt: "Erzielt eine in einem Oststaat errichtete Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft aus ihrem dort ausgeübten operativen Geschäft Gewinne und werden diese Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet, dann steht für diesen Beteiligungsertrag die Steuerfreiheit gemäß § 10 KStG zu." Wird nun…
…deutsche Holdinggesellschaft an die österreichische Holdinggesellschaft die Steuerfreistellung für internationale Schachteldividenden nach § 10 Abs. 2 KStG in Anspruch genommen werden. Es ist zwar richtig, daß bei einer unmittelbaren Beteiligung der österreichischen Holdinggesellschaft an der deutschen operativen Kapitalgesellschaft wegen Nichterreichens der 25%-Beteiligungsgrenze das Schachtelprivileg gemäß …
Wird in Tschechien ein Produktionsbetrieb in der Rechtsform einer tschechischen Kapitalgesellschaft gegründet, dem für einen zehnjährigen Zeitraum ein Investitionsanreiz in Form einer Körperschaftsteuerbefreiung zuerkannt wird, steht für die an die österreichische Muttergesellschaft vorgenommenen Gewinnausschüttungen die internationale Schachtelbefreiung gem. § 10 Abs. 2 KStG zu. Es ist…
…ihren Händen, noch ihre Gewinnausschüttungen an die D-GmbH der inländischen Besteuerung. Die Weiterausschüttung der an die D-GmbH geflossenen Einkünfte an die österreichische Ö-GmbH ist als Ertrag aus einer internationalen Schachtelbeteiligung nach Maßgabe des § 10 KStG von der Besteuerung in Österreich freizustellen. Ein…
…Ltd. mit dem Sitz in J. Von dieser J-Gesellschaft bezog sie Dividenden steuerfrei nach § 10 Abs. 2 KStG 1988 (internationales Schachtelprivileg). Bei der F-Ltd., J, handelt es sich um eine Sitzgesellschaft, die über keinerlei Geschäfts- oder Büroräume verfügt und auch kein Personal beschäftigt…
…"X und Y", Rn. 50). 4. Nationales und internationales Schachtelprivileg: (a) Nationales Schachtelprivileg: Nach § 10 Abs. 1 KStG 1988 sind bestimmte Beteiligungserträge (darunter Gewinnanteile jeder Art aufgrund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften) von der Körperschaftsteuer befreit. Bei der nationalen Beteiligungsertragsbefreiung kann auch eine mittelbare Beteiligung…
Im Fall einer ausländischen Muttergesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung steht nach innerstaatlichem Recht dieser Gesellschaft kein Anrecht auf das internationale Schachtelprivileg zu, da § 10 Abs. 2 Z. 1 KStG als Voraussetzung hiefür verlangt, daß die Muttergesellschaft unter § 7 Abs. 3 KStG fällt. Dies ist nicht…
…machen. In Veranlagungsjahren, in denen keine österreichische Körperschaftsteuer auf die niederländischen Dividenden entfällt (weil das Einkommen der GesmbH negativ ist oder weil die Voraussetzungen für eine Steuerfreistellung auf Grund des internationalen Schachtelprivilegs gegeben sind) ist allerdings die niederländische Quellensteuer in Österreich nicht anrechenbar, da keine…
Schüttet eine in Spanien errichtete Gesellschaft an ihre österreichische Muttergesellschaft eine Dividende aus, die von dieser an deren uruguayanische Muttergesellschaft weiter ausgeschüttet wird, so kann zwar der Dividendenfluss aus Spanien nach Österreich auf der Grundlage des internationalen Schachtelprivilegs gemäß § 10 Abs. 2 KStG von der…
…die Erhebung einer 25-prozentigen Quellensteuer soll sonach dem international tätigen Konzern zugute kommen und nicht die österreichischen Steuereinnahmen erhöhen. Verzichtet auch Österreich auf die Besteuerung der an die österreichische Muttergesellschaft fließenden brasilianischen Gewinnausschüttung (auf Grund des in § 10 Abs. 2 KStG vorgesehenen internationalen Schachtelprivilegs)…
…der Verwaltung einer 100-prozentigen Beteiligung an einer zypriotischen Gesellschaft, die ihrerseits internationale Handelsgeschäfte abwickelt und daraus ihre Gewinne erzielt, so fallen die aus Zypern an die österreichische Holdinggesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nicht unter die zum Methodenwechsel Anlass gebenden Einschränkungen des internationalen Schachtelprivilegs des § 10 Abs…
…gewinnmindernd abgesetzten Zinsen steuerfrei (bzw. steuerschonend) in die Steueroasengesellschaft einfließen, wenn schließlich diese Beträge von der Steueroasengesellschaft unter Ausnutzung des internationalen Schachtelprivilegs steuerfrei an die österreichische Muttergesellschaft weiterfließen und wenn auf diese Weise durch die Umweggestaltung die Versteuerung von deutschen Zinsen in Österreich umgangen wurde…
…auf den Bahamas eine Kapitalgesellschaft, die als Bauträgergesellschaft tätig wird und deren Gewinne auf den Bahamas keiner Besteuerung unterliegen, dann kann den Gewinnausschüttungen an die österreichische Kapitalgesellschaft die Steuerfreistellung nach dem internationalen Schachtelprivileg versagt sein, wenn eine Gestaltung gewählt wurde, die unter die künftige Durchführungsverordnung…
…die Gesellschafter der britischen Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar natürliche Personen sind, die nicht der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Ob die zur Glaubhaftmachung herangezogenen Informationen und Unterlagen ausreichen, um die Wirkungen des internationalen Schachtelprivilegs zu vermitteln, könnte im Wege eines auf § 6 der Verordnung BGBl. Nr…
…Nr. 57/1995 dar; und zwar auch dann nicht, wenn die österreichischen Muttergesellschaften bei unmittelbarer Beteiligung an den operativen russischen Enkelgesellschaften nicht das für das internationale Schachtelprivileg erforderliche Beteiligungsausmaß erreicht hätten. 13. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…gehört, kann ein solches Vermögen daher als "ausländischer Kapitalanlagefonds" anzusehen sein. Ist die ausländische Tochtergesellschaft als "ausländischer Kapitalanlagefonds" einzustufen, dann fallen auch die nichtausgeschütteten Fondserträgnisse als "ausschüttungsgleiche Erträge" in die österreichische Steuerpflicht; das internationale Schachtelprivileg des § 10 Abs. 2 (sowie auch die Regelung des Abs…
…bei der ebenfalls die Zuerkennung des internationalen Schachtelprivilegs auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als zulässig angesehen wurde). Aber selbst wenn die niederländische Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer der Tschechien-Beteiligung anzusehen wäre, würde die in den Niederlanden steuerfrei gestellte Gewinnausschüttung aus Tschechien unter Inanspruchnahme der…
…b des Abkommens Quellensteuerfreiheit in Italien erwirkt werden. Der Umstand, dass die österreichische Muttergesellschaft auf Grund des "internationalen Schachtelprivilegs" hinsichtlich der von der italienischen Tochtergesellschaft vorgenommenen Gewinnausschüttungen Steuerfreiheit in Österreich genießt, steht einer Anrechnung der italienischen Quellensteuer auf jenen Teil der österreichischen Körperschaftsteuer nicht entgegen…