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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1326

Doppelansässige Kapitalgesellschaften und internationales Schachtelprivileg

geltende FassungEAS-AuskunftE 12/14-IV/4/98vom 22.09.1998

Wortlaut laut Findok

Wird festgestellt, dass sich die Geschäftsleitung einer im Ausland errichteten Kapitalgesellschaft im Inland befindet, dann unterliegt das Einkommen dieser Kapitalgesellschaft der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht. Handelt es sich bei dieser Gesellschaft um eine Gesellschaft, die an ihrem satzungsgemäßen Sitz keine Betriebstätte unterhält (Briefkastengesellschaft), dann entzieht ein mit dem betreffenden ausländischen Staat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen idR Österreich keine Besteuerungsrechte. Die Erfassung der Einkünfte der ausländischen Kapitalgesellschaft zur unbeschränkten Steuerpflicht öffnet nicht automatisch auch den Anspruch auf alle Steuervorteile, die den nach österreichischem Recht gegründeten inländischen Kapitalgesellschaften zustehen. Unter EAS 598 wurde die Auffassung vertreten, dass im Fall einer doppelansässigen schweizerischen Tochtergesellschaft der nach österreichischem Recht gegründeten österreichischen Muttergesellschaft kein Anspruch auf Beteiligungsertragsbefreiung zusteht. Im Fall einer doppelansässigen Muttergesellschaft (Sitz im Ausland/Geschäftsleitung im Inland) steht nach innerstaatlichem Recht dieser Gesellschaft kein Anrecht auf das internationale Schachtelprivileg zu, da § 10 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 als Voraussetzung hiefür verlangt, dass die Muttergesellschaft unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fällt. Dies ist nicht der Fall, weil die ausländische Gesellschaft durch die bloße inländische Geschäftsleitung im Sinn von § 7 Abs. 3 KStG 1988 nicht auf Grund ihrer Rechtsform zur (österreichischen) handelsrechtlichen Buchführung verpflichtet ist. 22. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Doppelansässigkeitinternationale SchachtelbegünstigungOrt der GeschäftsleitungBriefkastenfirmaBeteiligungsertragsbefreiung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 12/14-IV/4/98
Stammnummer
30023
Gültig
22.09.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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