Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1326
Doppelansässige Kapitalgesellschaften und internationales Schachtelprivileg
geltende FassungEAS-AuskunftE 12/14-IV/4/98vom 22.09.1998
Wortlaut laut Findok
Wird festgestellt, dass sich die
Geschäftsleitung einer im Ausland errichteten Kapitalgesellschaft im Inland
befindet, dann unterliegt das Einkommen dieser Kapitalgesellschaft der
inländischen unbeschränkten Steuerpflicht. Handelt es sich bei dieser
Gesellschaft um eine Gesellschaft, die an ihrem satzungsgemäßen Sitz
keine Betriebstätte unterhält (Briefkastengesellschaft), dann entzieht
ein mit dem betreffenden ausländischen Staat abgeschlossenes
Doppelbesteuerungsabkommen idR Österreich keine Besteuerungsrechte.
Die Erfassung der Einkünfte der ausländischen
Kapitalgesellschaft zur unbeschränkten Steuerpflicht öffnet nicht
automatisch auch den Anspruch auf alle Steuervorteile, die den nach
österreichischem Recht gegründeten inländischen
Kapitalgesellschaften zustehen. Unter EAS 598 wurde die Auffassung vertreten,
dass im Fall einer doppelansässigen schweizerischen
Tochtergesellschaft der nach
österreichischem Recht gegründeten österreichischen
Muttergesellschaft kein Anspruch auf Beteiligungsertragsbefreiung zusteht.
Im Fall einer doppelansässigen
Muttergesellschaft (Sitz im
Ausland/Geschäftsleitung im Inland) steht nach innerstaatlichem Recht
dieser Gesellschaft kein Anrecht auf das internationale Schachtelprivileg zu, da
§ 10 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 als Voraussetzung hiefür verlangt, dass die
Muttergesellschaft unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fällt. Dies ist nicht
der Fall, weil die ausländische Gesellschaft durch die bloße
inländische Geschäftsleitung im Sinn von § 7 Abs. 3 KStG
1988 nicht auf Grund ihrer Rechtsform zur (österreichischen)
handelsrechtlichen Buchführung verpflichtet ist.
22.
September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 Abs. 2 Z 1 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- § 7 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- Mutter-Tochter-Richtlinie, RL 90/435/EWG, ABl. Nr. L 225 vom 20.08.1990 S. 6
Doppelansässigkeitinternationale SchachtelbegünstigungOrt der GeschäftsleitungBriefkastenfirmaBeteiligungsertragsbefreiung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 12/14-IV/4/98
- Stammnummer
- 30023
- Gültig
- 22.09.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF