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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 520

Bauträgergesellschaft auf den Bahamas

geltende FassungEAS-AuskunftT 1134/1/1-IV/4/94vom 27.10.1994

Wortlaut laut Findok

  Gründet eine österreichische Kapitalgesellschaft auf den Bahamas eine Kapitalgesellschaft, die als Bauträgergesellschaft tätig wird und deren Gewinne auf den Bahamas keiner Besteuerung unterliegen, dann kann den Gewinnausschüttungen an die österreichische Kapitalgesellschaft die Steuerfreistellung nach dem internationalen Schachtelprivileg versagt sein, wenn eine Gestaltung gewählt wurde, die unter die künftige Durchführungsverordnung zu § 10 Abs. 3 KStG fällt. Diese Verordnung befindet sich derzeit im Ausarbeitungsstadium; es können daher über ihren normativen Inhalt gegenwärtig keine abschließenden Aussagen gemacht werden. Es ist jedenfalls nicht beabsichtigt, bei einer im Ausland operativ tätigen Tochtergesellschaft, für deren Errichtung beachtliche wirtschaftliche Gründe vorliegen, die Steuerfreistellung nur deshalb zu versagen, weil die Gewinne im Ausland nicht besteuert worden sind. Der Zweck inländische Aktivitäten aus Steuergründen in Niedrigsteuerländer zu verlagern ("verlängerte Werkbank") wäre allerdings kein wirtschaftlich beachtlicher Grund. 27. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

GewinnausschüttungFreistellungSchachtelbeteiligungSchachteldividendeinternationale Schachtelbeteiligunginternationale Schachtelbefreiung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
T 1134/1/1-IV/4/94
Stammnummer
17539
Gültig
27.10.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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