Findok · EAS-Auskünfte
EAS 520
Bauträgergesellschaft auf den Bahamas
geltende FassungEAS-AuskunftT 1134/1/1-IV/4/94vom 27.10.1994
Wortlaut laut Findok
Gründet eine österreichische Kapitalgesellschaft
auf den Bahamas eine Kapitalgesellschaft, die als Bauträgergesellschaft
tätig wird und deren Gewinne auf den Bahamas keiner Besteuerung
unterliegen, dann kann den Gewinnausschüttungen an die österreichische
Kapitalgesellschaft die Steuerfreistellung nach dem internationalen
Schachtelprivileg versagt sein, wenn eine Gestaltung gewählt wurde, die
unter die künftige Durchführungsverordnung zu § 10 Abs. 3 KStG
fällt. Diese Verordnung befindet sich derzeit im Ausarbeitungsstadium; es
können daher über ihren normativen Inhalt gegenwärtig keine
abschließenden Aussagen gemacht werden. Es ist jedenfalls nicht
beabsichtigt, bei einer im Ausland operativ tätigen Tochtergesellschaft,
für deren Errichtung beachtliche wirtschaftliche Gründe vorliegen, die
Steuerfreistellung nur deshalb zu versagen, weil die Gewinne im Ausland nicht
besteuert worden sind. Der Zweck inländische Aktivitäten aus
Steuergründen in Niedrigsteuerländer zu verlagern ("verlängerte
Werkbank") wäre allerdings kein wirtschaftlich beachtlicher
Grund.
27. Oktober
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
GewinnausschüttungFreistellungSchachtelbeteiligungSchachteldividendeinternationale Schachtelbeteiligunginternationale Schachtelbefreiung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 1134/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17539
- Gültig
- 27.10.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF