Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1921
Internationale Schachtelbeteiligung doppelansässiger Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/36-IV/4/01vom 04.09.2001
Wortlaut laut Findok
Im Fall einer
ausländischen Muttergesellschaft mit inländischer
Geschäftsleitung steht nach innerstaatlichem Recht dieser Gesellschaft kein
Anrecht auf das internationale Schachtelprivileg zu, da § 10 Abs. 2 Z. 1
KStG als Voraussetzung hiefür verlangt, daß die Muttergesellschaft
unter § 7 Abs. 3 KStG fällt. Dies ist nicht der Fall, weil die
ausländische Gesellschaft durch die bloße inländische
Geschäftsleitung im Sinn von § 7 Abs. 3 KStG nicht auf Grund ihrer
Rechtsform zur (österreichischen) handelsrechtlichen Buchführung
verpflichtet ist (EAS 1326).
Bei
inländischen
Kapitalgesellschaften besteht demgegenüber grundsätzlich kraft ihrer
Rechtsform die Verpflichtung zur handelsrechtlichen Buchführung, sodass die
Voraussetzung für das internationale Schachtelprivileg, nämlich die
Einordnung in § 7 Abs. 3 KStG, erfüllt ist. Es erscheint die Ansicht
vertretbar, dass diese Zuordnung auch dann erhalten bleibt, wenn die
Geschäftsleitung in einen Staat verlegt wird, der der "Sitztheorie" folgt
und der folglich das Personalstatut einer Gesellschaft nach dem Verwaltungssitz
und nicht nach dem statutarischen Sitz bestimmt.
04.
September 2001 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 Abs. 2 Z 1 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
- § 7 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/36-IV/4/01
- Stammnummer
- 1930
- Gültig
- 04.09.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF