…nach welcher das Recht jenes Staates maßgebend ist, nach dem die Körperschaft gegründet worden ist (Staat in dem die Körperschaft ihren statutarischen Sitz hat) folgt § 10 IPRG der Sitztheorie. Der tatsächliche Verwaltungssitz ist jener Ort, an dem üblicherweise die leitenden Entscheidungen des ständigen Geschäftsbetriebes gefasst…
…erhalten bleibt, wenn die Geschäftsleitung in einen Staat verlegt wird, der der "Sitztheorie" folgt und der folglich das Personalstatut einer Gesellschaft nach dem Verwaltungssitz und nicht nach dem statutarischen Sitz bestimmt. 04. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…05.11.2002, Rs C-208/00, Überseering). Zumal Luxemburg offenbar der sog. "Sitztheorie" folgt und die Verlegung des Verwaltungssitzes - gemeinschaftsrechtskonform (EuGH 16.12.2008, Rs C-210/06, Cartesio) - zum Anlass nehmen kann, der wegziehenden Gesellschaft ihre rechtliche Identität zu berauben, wird zu prüfen…
…die Rechts- und Handlungsfähigkeit nach den §§ 10 und 12 IPRG. § 10 IPRG lege den (Verwaltungs-)Sitz als Anknüpfungspunkt fest (Sitztheorie). Gemäß § 12 IPRG gelte das Recht des (Verwaltungs-)Sitzes der Gesellschaft auch für alle Fragen der Prozessfähigkeit, für die Beendigung/Liquidation der Gesellschaft und für…
…für eine exakte Überprüfung, ob eine luxemburgische SARL weiterhin als Körperschaftsteuersubjekt anerkannt werden kann. Das BMF stützte dies darauf, Luxemburg folge der "Sitztheorie" und könne die Verlegung des Verwaltungssitzes - gemeinschaftsrechtskonform (EuGH 16.12.2008, Rs C-210/06, Cartesio) - zum Anlass nehmen, die wegziehenden Gesellschaft…
…Mitgliedsstaat. Geht die Gesellschaft unter? Bekommt sie dann das Personalstatut des neuen Mitgliedsstaates? Richtet sich das nach der Gründungstheorie, oder nach der Sitztheorie? Man kommt dann in dieses Fahrwasser hinein. Jetzt stellen Sie sich vor, der Herr b hat von dem allen keine Ahnung. 2002…
…2 BAO ("Als Ort der Geschäftsleitung ist der Ort anzunehmen, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet") gleichzusetzen. Nach der dem § 10 IPRG entsprechenden sogenannten "Sitztheorie", welche die traditionelle österreichische Auffassung darstellt, aber infolge der Rechtsprechung des EuGH nicht mehr uneingeschränkt anzuwenden ist…
…der materiellen Struktur und der wirtschaftlichen Bedeutung) und die zivilrechtliche Anerkennung der Gesellschaft in Österreich als "ausländische Gesellschaft". Läge dagegen eine "inländische Gesellschaft" vor, weil nach der Sitztheorie eine Änderung des Gesellschaftsstatuts eintritt, so wäre nach der lange Zeit herrschenden Meinung die nach § 1 Abs…