… 217 BAO nur eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, wobei ein Bescheid über einen Säumniszuschlag auch dann rechtmäßig ist, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der…
…Guthaben auf seinem Abgabenkonto am 30. Juli 2001 zurückzahlen. Auf Grund von vom Finanzamt Gmünd erlassenen Feststellungsbescheiden wurde unter anderem der Einkommensteuerbescheid 2000 am 28. März 2003 dergestalt geändert, dass die Einkommensteuer für dieses Jahr mit 0 festgesetzt wurde. Die ursprünglich festgesetzte Gutschrift wurde dadurch…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in…
…Nachforderungszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzung, so egalisiert ein zu erlassender Gutschriftzinsenbescheid die Belastung mit Nachforderungszinsen. Erweisen sich die Körperschaftsteuerbescheide 2004 und 2005 nachträglich als rechtswidrig und werden diese (im diesbezüglich noch offenen) Beschwerdeverfahren abgeändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu…
…im Bescheidspruch der Stammabgabenbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, 128). Sind die Stammabgabenbescheide zu ändern, sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Änderung der ursprünglichen Zinsenbescheide sieht das Gesetz nicht vor. Innsbruck, am 21. September 2012
…als rechtswidrig und wird dieser (im diesbezüglich noch offenen) Berufungsverfahren abgeändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Bw. keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat…
…noch offenen) Berufungsverfahren aufgehoben bzw. abgeändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Bw. keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet…
…so ist von Amts wegen ein neuer, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundener Zinsenbescheid zu erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Berufungswerber sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Innsbruck, am 16…
…diesbezüglich noch offenen) Berufungsverfahren abgeändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Berufungswerber sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet…
…Tz 35 zu § 205 BAO). Erweisen sich die Einkommensteuerbescheide nachträglich als rechtswidrig und werden diese entsprechend geändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Bw wie…
…werden diese (im diesbezüglich noch offenen) Berufungsverfahren abgeändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Bw wie bereits ausgeführt, keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat…
…als rechtswidrig und wird dieser (im diesbezüglich noch offenen) Berufungsverfahren abgeändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da die Bw. keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat…
…dieser (im hier noch offenen) Berufungsverfahren abgeändert oder aufgehoben, so ist von Amts wegen ein neuer, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundener Zinsenbescheid zu erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da die Berufungswerberin sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat…
…dieser (im hier noch offenen) Berufungsverfahren abgeändert oder aufgehoben, so ist von Amts wegen ein neuer, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundener Zinsenbescheid zu erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da die Berufungswerberin sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat…
…offenen) Berufungsverfahren abgeändert bzw. aufgehoben, so ist von Amts wegen ein neuer, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundener Zinsenbescheid zu erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da die Berufungswerberin sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als…
…sollte, ist von Amts wegen ein neuer, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundener Zinsenbescheid zu erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Berufungswerber sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Innsbruck, am 19…
…so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Berufungswerber sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Abschließend wird darauf hingewiesen…
…so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Berufungswerber sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Abschließend wird noch darauf…
…nachträglich als rechtswidrig und werden diese abgeändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da die Beschwerdeführerin keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Beschwerde abzuweisen. …
…2000 bis 2002) nachträglich als rechtswidrig erwiesen, wären von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Änderung der ursprünglichen Zinsenbescheide sieht das Gesetz nicht vor. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Beilage: 13 Berechnungsblätter Innsbruck, am 18…