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UFSW RV/2804-W/10Anpassung des Säumniszuschlages an die geänderte Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2011

… 217 BAO nur eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus, wobei ein Bescheid über einen Säumniszuschlag auch dann rechtmäßig ist, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der…

UFSW RV/1902-W/03Anspruchszinsen bei abgeänderter Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2004

…Guthaben auf seinem Abgabenkonto am 30. Juli 2001 zurückzahlen. Auf Grund von vom Finanzamt Gmünd erlassenen Feststellungsbescheiden wurde unter anderem der Einkommensteuerbescheid 2000 am 28. März 2003 dergestalt geändert, dass die Einkommensteuer für dieses Jahr mit 0 festgesetzt wurde. Die ursprünglich festgesetzte Gutschrift wurde dadurch…

UFSW FSRV/0117-W/03Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nach geänderten Abgabenfestsetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.02.2004

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in…

BFG RV/5101419/2010Zurücknahmeerklärung wegen Nichterfüllung eines Mängelbehebungsauftrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss28.10.2016

…Nachforderungszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzung, so egalisiert ein zu erlassender Gutschriftzinsenbescheid die Belastung mit Nachforderungszinsen. Erweisen sich die Körperschaftsteuerbescheide 2004 und 2005 nachträglich als rechtswidrig und werden diese (im diesbezüglich noch offenen) Beschwerdeverfahren abgeändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu…

UFSI RV/0393-I/12Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2012

…im Bescheidspruch der Stammabgabenbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, 128). Sind die Stammabgabenbescheide zu ändern, sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Änderung der ursprünglichen Zinsenbescheide sieht das Gesetz nicht vor. Innsbruck, am 21. September 2012

UFSI RV/0155-I/12Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2012

…als rechtswidrig und wird dieser (im diesbezüglich noch offenen) Berufungsverfahren abgeändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Bw. keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat…

UFSI RV/0733-I/08Anspruchszinsen, Bindung an den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2009

…noch offenen) Berufungsverfahren aufgehoben bzw. abgeändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Bw. keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet…

UFSI RV/0441-I/06Berufung gegen Anspruchszinsenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2009

…so ist von Amts wegen ein neuer, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundener Zinsenbescheid zu erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Berufungswerber sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Innsbruck, am 16…

UFSI RV/0118-I/07Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2008

…diesbezüglich noch offenen) Berufungsverfahren abgeändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Berufungswerber sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet…

UFSI RV/0440-I/05Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2007

…Tz 35 zu § 205 BAO). Erweisen sich die Einkommensteuerbescheide nachträglich als rechtswidrig und werden diese entsprechend geändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Bw wie…

UFSI RV/0143-I/05Anspruchszinsenvorschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2007

…werden diese (im diesbezüglich noch offenen) Berufungsverfahren abgeändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Bw wie bereits ausgeführt, keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat…

UFSI RV/0222-I/06Anspruchszinsen, Bindung an die Höhe der im KöSt- Bescheid ausgewiesenen Nachforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2006

…als rechtswidrig und wird dieser (im diesbezüglich noch offenen) Berufungsverfahren abgeändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da die Bw. keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat…

UFSI RV/0160-I/04Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid in der Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2006

…dieser (im hier noch offenen) Berufungsverfahren abgeändert oder aufgehoben, so ist von Amts wegen ein neuer, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundener Zinsenbescheid zu erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da die Berufungswerberin sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat…

UFSI RV/0182-I/04Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid im Anspruchszinsenverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2005

…dieser (im hier noch offenen) Berufungsverfahren abgeändert oder aufgehoben, so ist von Amts wegen ein neuer, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundener Zinsenbescheid zu erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da die Berufungswerberin sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat…

UFSI RV/0510-I/04Anspruchszinsen - Bindung an Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2005

…offenen) Berufungsverfahren abgeändert bzw. aufgehoben, so ist von Amts wegen ein neuer, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundener Zinsenbescheid zu erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da die Berufungswerberin sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als…

UFSI RV/0467-I/04Bindung des Zinsenbescheides an die im Stammabgabenbescheid ausgewiesene Nachforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2004

…sollte, ist von Amts wegen ein neuer, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundener Zinsenbescheid zu erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Berufungswerber sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Innsbruck, am 19…

UFSI RV/0177-I/04Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid in der Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2004

…so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Berufungswerber sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Abschließend wird darauf hingewiesen…

UFSI RV/0416-I/04Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid in der Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2004

…so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Berufungswerber sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Abschließend wird noch darauf…

BFG RV/3100341/2015Im Zuge einer Subjektvereinigung bekannt gewordene Umstände als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2015

…nachträglich als rechtswidrig und werden diese abgeändert, so sind von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da die Beschwerdeführerin keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Beschwerde abzuweisen. …

UFSI RV/0778-I/07Liebhaberei bei Vermietung von Wohnungen, Verjährung, Spekulationseinkünfte, Zinsen als Werbungskosten bei Spekulationseinkünften, Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2011

…2000 bis 2002) nachträglich als rechtswidrig erwiesen, wären von Amts wegen neue, an die geänderte Abgabenfestsetzung gebundene Zinsenbescheide zu erlassen. Eine Änderung der ursprünglichen Zinsenbescheide sieht das Gesetz nicht vor. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Beilage: 13 Berechnungsblätter Innsbruck, am 18…