…2005, 1.) über die Zurückweisung des Antrages auf Verlängerung der Frist zur Beantragung eines Spruchsenates 2.) über die Zurückweisung des Antrages auf "erweiterte Rechtsbelehrung" 3.) über die Zurückweisung des Antrages auf Erlassung eines "Verbesserungsauftrages" B) gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 5…
…weder die (fristgerecht) beantragte Fristverlängerung noch ein (fristgerechter) bedingter Antrag auf Fällung des Erkenntnisses durch einen Spruchsenat noch die (fristgerecht) beantragte Fristverlängerung bis zur Erteilung einer entsprechend erweiterten Rechtsbelehrung zwecks endgültiger Klärung des bedingten Antrags auf Fällung des Erkenntnisses durch einen Spruchsenat rechtlich möglich sei…
…weswegen dem Wiedereinsetzungsantrag stattzugeben sei und in der Folge die nachgeholten Handlungen als rechtzeitig erbracht anzusehen seien. Zu dem Antrag auf "erweiterte Rechtsbelehrung" vom 6. Dezember 2004 darf auf das Rechtsmittelverfahren des unabhängigen Finanzsenates zu FSRV/0016-W/05 verwiesen werden. In dieser Entscheidung vom…
…58/2/b FinStrG" "156/2 FinStrG" "§ 77/3 FinStrG" und als Streitpunkte Antrag auf Verlängerung der Frist zur Beantragung eines Spruchsenates Antrag auf erweiterte Rechtsbelehrung Antrag auf Erlassung eines Verbesserungsauftrages Antrag auf Beigabe eines Verteidigers gem. "§ 77/3 FinStrG" sowie als Beiblatt "Beiblatt bei…
…Dezember 2003 wird Folge gegeben. Der Antrag gemäß § 201 Abs. 3 Z 1 BAO auf Umsatzsteuerfestsetzung für Dezember 2003 wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…unabhängigen Finanzsenat beantragt wird, werden gemäß § 112a Bundesabgabenordnung (BAO) Mutwillensstrafen von € 150,- je Devolutionsantrag, insgesamt sohin € 750,- festgesetzt. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs…
…und macht Vertretungen für andere Psychiater oder Kliniken. Er ist seit 1982 mit Wohnanschriften in München gemeldet, zuletzt (seit 01.08.2006) an der Anschrift ***28*** (Erweiterte Meldebescheinigung vom 09.02.2018 des Kreisverwaltungsreferats München, Hauptabteilung II Einwohnerwesen). An der Meldeadresse befindet sich eine Eigentumswohnung…
…13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 2000 wird als verspätet zurückgewiesen. Die Berufung betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 2000 wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…bis 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…vertreten durch Dr. Walter Oberrauch-Erich Seiwald, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Antrag auf Rückzahlung von Kapitalertragsteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…20. Bezirk betreffend Abweisung der Wiederaufnahme der Verfahren Einkommensteuer 1997 bis 2001 gemäß § 303 Abs. 4 BAO entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht…
…der E-GmbH und der E-GmbH gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen betreffend Feststellung gemäß § 188 BAO für die Jahre 1987 - 1990 beschlossen: Die Berufungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…durch Dr. Josef Schlager, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Säumniszuschlag für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…
…Wien betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 1995 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…Gottfried Pitnik und Amtsdirektorin Eva Undesser, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 nach in Krems an der Donau durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht…
…für das 1., 2. und 3. Quartal 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs…