…mitgeteilt, dass er für den Sohn AA, geb. 04/1989, wegen erheblicher Behinderung die erhöhte Familienbeihilfe beziehe; dass dieser dauerhaft erwerbsunfähig sei und an der Adresse in Ort1, wohne. Der Bf leiste an den Sohn einen monatlichen Unterhalt in Höhe von € 341. 2. Nach…
…das erheblich behindert ist. Als erheblich behindert gilt ein Kind, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung…
…auf der individuellen Ebene), als auch festgelegte Dauer, umrissene Berufsbilder und Beurteilung im Rahmen der von mir besuchten Maßnahme zur Anwendung kommen..." Über die Berufung wurde erwogen: Anspruch auf Familienbeihilfe haben u.a. volljährige Kinder, die erheblich behindert sind (§ 8 Abs. 5 FLAG), das 27…
…Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3). Erheblich behinderte Kinder im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. c, deren Eltern ihnen nicht überwiegend den Unterhalt leisten…
…4. Oktober 1993, wegen erheblicher Behinderung beantragt und dazu ausgeführt: Die erhöhte Familienbeihilfe sei offenbar aufgrund der Beschäftigung der Tochter eingestellt worden. Die Tochter sei vom 21. Dezember 2011 bis Ende März 2012 als Hilfskraft in einem Restaurant mit einem monatlichen Nettoverdienst von € 644…
…8 Abs. 4 FLAG ab. Auch in der gegenständlichen Berufung wurde beantragt, dem "Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe und der erhöhten Familienbeihilfe" stattzugeben. Voraussetzung für die Gewährung des Erhöhungsbetrages für ein erheblich behindertes Kind ist, dass der Grundbetrag zusteht. Somit muss entweder ein Anspruch nach §…
…h Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG). Letztere Bestimmung lautet auszugsweise: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ..... h) für volljährige Kinder, die erheblich behindert sind (§ 8 Abs. 5), das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen…
… 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Der Erhöhungsbetrag wegen einer erheblichen Behinderung wird als Zuschlag zur allgemeinen Familienbeihilfe gewährt. Da für Ihr Kind die allgemeine Familienbeihilfe nicht zusteht, kann auch der Erhöhungsbetrag nicht ausgezahlt werden. Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wenn ein Kind voraussichtlich dauernd…
…Nr. 150 in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen (§ 8 Abs 5 FLAG 1967). Es ist unstrittig, dass aufgrund der erfreulichen Besserung der Krankheit Ihrer Tochter die erhöhte…
…richtet sich die Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Als erheblich behindert gilt ein Kind gemäß § 8 Abs. 5 FLAG 1967, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im…
…Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und 9 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152 in der jeweils geltenden Fassung, und die diesbezügliche Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9. Juni 1965, BGBl. Nr. 150 in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche…
…1967 gilt als erheblich behindert ein Kind, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50…
…seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung für sein Kind A., eingebracht. Im Antrag auf den Erhöhungsbetrag gab der Berufungswerber an, es liege seit Geburt eine geistige Behinderung mit einem Gesamtgrad der Behinderung von 80 % vor…
…das erheblich behindert ist. Als erheblich behindert gilt ein Kind, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung…
…das erheblich behindert ist. Als erheblich behindert gilt ein Kind, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung…
…die erhöhte Familienbeihilfe für ein im Sinne des § 8 Abs. 4 dieses Gesetzes erheblich behindertes Kind höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt wird. Bezogen auf die Bw. bedeutet dies sohin, dass der Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für…
…dem sich das vorgenannte Bundesamt angeschlossen hat, liegt bei. Da auf Grund dieses Gutachtens eine erhebliche Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 vorliegt, sind die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe und der erhöhten Familienbeihilfe gegeben. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden…
…das erheblich behindert ist. Als erheblich behindert gilt ein Kind, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung…
…das erheblich behindert ist. Als erheblich behindert gilt ein Kind, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung…
…das erheblich behindert ist. Als erheblich behindert gilt ein Kind, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung…