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UFSK RV/0221-K/03Wirksamkeit eines Bescheides betreffend die einheitliche und gesonderte feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Dr. Siegfried Rack, Rechtsanwalt, 9100 Völkermarkt, Münzgasse 3, vom 11. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 22. Oktober 2003 hinsichtlich einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO betreffend…

UFSF RV/0161-F/11Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2011

…Berufung der a, b, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte 1999 gemäß § 188 BAO entschieden:   Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. | Die im Kalenderjahr 1999 erzielten Einkünfte werden…

UFSW RV/1727-W/02Keine Erfassung von Spekulationseinkünften im Rahmen der Feststellung gem. § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.10.2003

…nicht nachgeholt werden. Der Senat hat erwogen: Im zu beurteilenden Berufungsfall geht es um die Frage, ob von einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft erzielte, gemäß § 30 EStG 1988 steuerpflichtige Spekulationseinkünfte im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des jeweiligen Jahres zu…

UFSW RV/0495-W/02Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO im Körperschaftsteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2003

…die Erträge aus der Mitunternehmerschaft eingeschränkt worden sei. Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte für 1992 sei hingegen am 29.8.1994 und damit zu einem Zeitpunkt erfolgt, wo es noch keine Ausnahmegenehmigung gegeben habe. Deshalb, aber auch weil der Einwand der wirtschaftlichen Betrachtungsweise…

UFSI RV/0578-I/03Bindungswirkung eines Bescheides betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2004

…die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte vorliege. Zu diesem Vorbringen wird seitens des UFS angemerkt, dass gemäß § 192 BAO in einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für andere Feststellungsbescheide, für Messbescheide oder für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt werden, auch wenn der…

UFSF RV/0406-F/02Aufteilung der gegenüber einer Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit festgestellten negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf die Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2005

…von 50% des Verlustes verpflichtet gewesen wäre, sodass sich die Gläubiger lediglich an einem Gesellschafter schadlos halten konnten). Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb tritt keine Änderung zur Berufungsvorentscheidung vom 26. August 2002 ein. Feldkirch, am…

UFSG RV/0220-G/05Liebhaberei bei Vermietung von Teilen einer Eigentumswohnung durch die Partner (§ 13 WEG) an einen der Partner zu dessen Betriebszwecken: Keine Liebhabereibeurteilung mangels Einkünftefeststellung (§ 188 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2005

…Damit aber verbleiben an Einkünften aus Vermietung (und Verpachtung) des Hauses nur mehr jene, an denen ausschließlich die Zweitbeschwerdeführerin beteiligt ist, sodass deren einheitliche und gesonderte Feststellung in Ermangelung der vom Gesetz (§ 188 BAO) dafür verlangten Voraussetzung, dass an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind…

EAS 1976Rechtsanwaltsgemeinschaft mit österreichischer und liechtensteinischer Kanzlei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/1-IV/4/0110.01.2002

…und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein zweiter in der Funktion eines bloßen Konzipienten mitwirkt, dann ist dessenungeachtet bei der einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung in Österreich der auf die…

UFSW RV/1139-W/06Bescheidadressat nach Beendigung einer Personengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.10.2006

…Herrn Dr.M. zugewiesenen Verlust-/ Gewinnanteile seien daher der Geschäftsherrin, der H-GmbH , zuzurechnen und die geleistete Vermögenseinlage als steuerneutrale Einlage zu behandeln. Das Finanzamt erließ in weiterer Folge zwei Bescheide mit denen festgestellt wurde, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188…

EAS 1665Grundstücksvermietung an eine deutsche KG durch den inländischen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 79/2-IV/4/0005.06.2000

…Österreich dient, wird für die KG eine inländische Betriebstätte begründen, deren Gewinn im Wege einer einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung zu ermitteln und in den Händen der Gesellschafter einer Besteuerung zuzuführen ist. 05. Juni 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1002Inländische Musikgruppe mit slowenischen Musikern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 136/1-IV/4/9720.01.1997

Schließen sich ein österreichischer und drei slowenische Musiker zu einer inländischen Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zusammen, dann sind die aus den inländischen Unterhaltungsmusikauftritten stammenden Gewinne einheitlich und gesondert festzustellen und im Veranlagungsweg anteilig auch bei den nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden slowenischen Musikern zu erfassen…

EAS 1043Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/9724.03.1997

…dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde; die von dieser Personengemeinschaft erzielten Einkünfte sind folglich einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen. Damit ist - sofern (wegen Gewerblichkeit der gemeinschaftlichen Tätigkeit) für die deutschen…

EAS 892Österreichische Immobilien-GesnbRs mit spanischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/3-IV/4/9612.06.1996

…deutet auf Gewerblichkeit der Betätigung hin. In einem solchen Fall müsste nach § 188 Abs. 1 lit. b BAO eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung stattfinden (denn diese dürfte bei Immobiliengemeinschaften mit Auslandsvermögen gemäß § 188 Abs. 4 BAO nur im Fall der 6. Einkunftsart unterbleiben). Ist die…

EAS 1135Inländische Bildungs-KEG mit deutschen Beteiligten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 133/2-IV/4/9729.11.1997

…entsprechend den Grundsätzen der Bilanzbündeltheorie unmittelbar durch Veranlagung der deutschen Gesellschafter; dies allerdings auf der Grundlage einer gegenüber der KEG durchgeführten einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung der deutschen Gesellschafter. Aus dem Umstand, dass nicht die KEG, sondern deren deutsche Gesellschafter mit den KEG-Einkünften besteuert werden…

UFSW RV/2559-W/02Berufung gegen Einkommensteuerbescheide, denen Einkünfte zu Grunde liegen, die gem. § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2004

…188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Sie erhob gegen die ursprünglich ergangenen Einkommensteuerbescheide für diese Jahre, denen die anteilig erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu Grunde gelegt wurden, Berufung, welche mit Berufungsvorentscheidung gem. § 276 BAO als unbegründet abgewiesen wurde. Im Zuge der Bearbeitung…

UFSL RV/0993-L/02Nachträgliche Sonderbetriebsausgaben in Zusammenhang mit einer als Liebhaberei eingestuften Tätigkeit einer GesbR; Bindungswirkung des Feststellungsverfahrens (einheitlich und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2005

…vom Finanzamt, das für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO zuständig ist, geklärt (vgl. Feststellungsbescheid des Finanzamt Wien 8/16/17 vom 23. September 2004). Selbst der Unabhängige Finanzsenat ist an die Liebhabereibeurteilung des zuständigen Finanzamtes gebunden (vgl. Ritz, BAO-Kommentar²…

UFSW RV/3302-W/12Einheitliche und gesonderte Feststellung gem. § 188 BAO und Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2013

…solchen Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen, so auch die Höhe der Gewinnanteile, werden nach § 192 BAO den Einkommensteuerbescheiden der Teilhaber zu Grund gelegt. Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO stellt demnach die bindende Grundlage für die Veranlagung der einzelnen Gesellschafter…

UFSK RV/0218-K/03Zurechnung von Einkünften an Nichtgesellschafter einer Personengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2004

…Berufungen vom 11. November 2003 1.) der KEG, G., und 2.) der M.E., G. , beide vertreten durch Dr. Siegfried Rack, Rechtsanwalt, 9100 Völkermarkt, Münzgasse 3, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 22. Oktober 2003 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188…

UFSW RV/0774-W/06Zurückweisung einer nicht zulässigen Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2006

  BerufungsentscheidungDer Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Martin Schober, gegen die als Bescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes Neunkirchen betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1994 vom 26. März 2001 entschieden: Die Berufung wird als unzulässig…

UFSL RV/0443-L/08Unwirksamkeit von als Bescheid intendierten Erledigungen bei Feststellung von Einkünften aus V+V nach § 188 BAO einer Miteigentümergemeinschaft vor Bestellung eines Vertreters nach § 81 BAO und folglich ohne Hinweis nach § 101 Abs. 3 BAO. Keine Heilung des Zustellmangels nach § 7 Zustellgesetz. Der Wirksamkeit der nach Bestellung eines Vertreters nach § 81 Abs. 2 BAO mit Zustellfiktion nach § 101 Abs. 3 BAO erlassenen in Berufung gezogenen Bescheide steht § 6 Zustellgesetz nicht entgegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009

…einer Liegenschaft, aus deren Bewirtschaftung sie durch Sandverkauf und Grundstückspacht gemeinsame Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Für die streitgegenständlichen Jahre 2002 bis 2005 sind folgende mit der Überschrift "Bescheid" versehene Erledigungen betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß §…