Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1002
Inländische Musikgruppe mit slowenischen Musikern
geltende FassungEAS-AuskunftF 136/1-IV/4/97vom 20.01.1997
Wortlaut laut Findok
Schließen sich ein
österreichischer und drei slowenische Musiker zu einer inländischen
Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zusammen, dann sind die aus den
inländischen Unterhaltungsmusikauftritten stammenden Gewinne einheitlich
und gesondert festzustellen und im Veranlagungsweg anteilig auch bei den nur der
beschränkten Steuerpflicht unterliegenden slowenischen Musikern zu
erfassen.
Tritt die Gruppe solcherart als Mitunternehmerschaft in
Erscheinung, dann geschieht dies nicht nur im Innenverhältnis, sondern auch
im Außenverhältnis. Mit anderen Worten, die Auftraggeber der Gruppe
müssen wissen, dass sie ihre vertraglichen Abmachungen nicht nur mit dem
unbeschränkt steuerpflichtigen österreichischen Musiker, sondern auch
mit den bloß beschränkt steuerpflichtigen slowenischen Musikern
eingehen. Damit muss den Auftraggebern aber auch bewusst sein, dass die an die
beschränkt steuerpflichtigen Musiker fließenden Gagenteile dem
inländischen Steuerabzug nach § 99 EStG zu unterziehen sind. Es ist
Sache der Musikgruppe, dem inländischen Auftraggeber bekanntzugeben, welche
Teile der Vergütungen den beschränkt steuerpflichtigen Musikern
zufließen.
Der Umstand, dass die von den Auftraggebern
einzubehaltenden Beträge auf die veranlagte Einkommensteuer der Slowenen
wieder anzurechnen sein werden, entbindet nicht von der Vornahme dieses
Steuerabzuges und entkleidet ihn nicht jeglichen Sinnes. Denn die den
Auftraggeber treffende Steuerabzugspflicht trägt wesentlich zur
steuerlichen Erfassbarkeit der an die ausländischen Musiker
fließenden Einkunftsteile bei.
20.
Jänner 1997 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Künstlerkünstlerische TätigkeitKünstlerbesteuerungMusikerUnterhaltungsmusikUnterhaltungsdarbietungenVeranlagungeinheitliche und gesonderte Feststellung der EinkünfteAbzugsbesteuerungsteuerliche ZurechnungAnrechnung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- F 136/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14870
- Gültig
- 20.01.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF