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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSF RV/0161-F/11

Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0161-F/11vom 24.11.2011
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der a, b, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte 1999 gemäß § 188 BAO entschieden:   Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. | Die im Kalenderjahr 1999 erzielten Einkünfte werden gemäß § 188 BAO festgestellt: | ATS 948.864,38 € 68.956,66 | Nr./Name/Adresse/Finanzamt/St.Nr. | Anteil Einkünfte | c | ATS 54,332,38 € 3.948,48 | d | ATS 836.703,91 € 60.805,64 | e | ATS 7.828,13 € 568,89 | f | ATS 50.000,00 € 3.633,64 Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) hat gegen die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 23. Mai 2007, RV/0224-F/05 (betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte 1998 bis 2000 gemäß § 188 BAO und Umsatzsteuer 1998 bis 2000) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Der Verwaltungsgerichtshof hat der Beschwerde mit Erkenntnis vom 31. März 2011, Zl. 2007/15/0171-6, hinsichtlich Feststellung der Einkünfte 1999 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes Folge gegeben und diesen Bescheid aufgehoben. Im Übrigen wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Dem o.a. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes entsprechend war eine geänderte Feststellung der Einkünfte der Bw. im Jahr 1999 wie aus dem Spruch ersichtlich vorzunehmen. Im Übrigen wird auf den Inhalt der angeführten Berufungsentscheidung bzw. des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen. Feldkirch, am 24. November 2011

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0161-F/11
Stammnummer
56413
Gültig
24.11.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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