…Die gesetzte Frist verstrich ungenützt. Prozesshandlungen eines Handlungsunfähigen sind grundsätzlich unwirksam (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 79 Tz. 19). Ist ein Sachwalter bestellt worden, so kann die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des Sachwalters zur Heilung der Unzulässigkeit des Anbringens des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers führen (vgl…
…Die gesetzte Frist verstrich ungenützt. Prozesshandlungen eines Handlungsunfähigen sind grundsätzlich unwirksam (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 79 Tz. 19). Ist ein Sachwalter bestellt worden, so kann die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des Sachwalters zur Heilung der Unzulässigkeit des Anbringens des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers führen (vgl…
…Die gesetzte Frist verstrich ungenützt. Prozesshandlungen eines Handlungsunfähigen sind grundsätzlich unwirksam (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 79 Tz. 19). Ist ein Sachwalter bestellt worden, so kann die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des Sachwalters zur Heilung der Unzulässigkeit des Anbringens des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers führen (vgl…
…Die gesetzte Frist verstrich ungenützt. Prozesshandlungen eines Handlungsunfähigen sind grundsätzlich unwirksam (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 79 Tz. 19). Ist ein Sachwalter bestellt worden, so kann die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des Sachwalters zur Heilung der Unzulässigkeit des Anbringens des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers führen (vgl…
…Die gesetzte Frist verstrich ungenützt. Prozesshandlungen eines Handlungsunfähigen sind grundsätzlich unwirksam (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 79 Tz. 19). Ist ein Sachwalter bestellt worden, so kann die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des Sachwalters zur Heilung der Unzulässigkeit des Anbringens des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers führen (vgl…
…genehmige die bisherigen Verfahrensschritte und insbesondere die Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch nachträgliche Zustimmung. Ist ein Sachwalter bestellt worden, so kann die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des Sachwalters zur Heilung der Unzulässigkeit eines Anbringens des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers führen, d.h…
…Bestellung oder aber durch Bevollmächtigung entsteht. Voll handlungsfähige Personen können sich ua. durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen (§ 83 Abs. 1 BAO). Wie weit die Vertretungsbefugnis geht, richtet sich nach dem Inhalt der Vollmacht. Beschränkt handlungsfähige oder handlungsunfähige Personen werden durch gesetzliche Vertreter vertreten (zB Eltern…
…befugt, deren Rechte wahrzunehmen. Prozesshandlungen eines Handlungsunfähigen sind grundsätzlich unwirksam (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 79 Tz. 19). Ist ein Sachwalter bestellt worden, so kann die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) des Sachwalters zur Heilung der Unzulässigkeit des Anbringens des beschränkt handlungsfähigen oder handlungsunfähigen Antragstellers führen (vgl. VwGH…
…die wegen ihres geringen Alters oder wegen ihrer geringen geistigen Fähigkeit oder wegen einer Bewusstseinsstörung die Folgen ihrer Handlungen nicht richtig abschätzen können, sind hingegen überhaupt nicht oder nur beschränkt handlungsfähig und stehen unter dem besonderen Schutz der Gesetze. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies…
…habe ich zurzeit sowieso ein großes Problem, da ich auf die Daten meines verstorbenen Bruders nicht zugreifen kann, dadurch ist die GmbH nur beschränkt handlungsfähig. Hätte ihre Behörde diese Verständigung per Post übermittelt, wäre diese sicherlich sofort beantwortet worden, da regelmäßig das Postfach an der…
…entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familien bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei kommen neben den gesetzlichen Vertretern beschränkt handlungsfähiger bzw. handlungsunfähiger Abgabepflichtigen (zB § 83 KO) insbesondere auch die die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabepflichtigen (…
…Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten, bestellt worden, da die Bf in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt und nicht in der Lage gewesen sei, ihre Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen. Im Schreiben an die Abgabenbehörde vom 28. Dezember 2007, an das BFG…
…als Machtgeber verblieben (siehe dazu VwGH 25.02.2015, 2011/13/0003; diese letztinstanzliche Entscheidungsmacht könnte nur mit der Begründung verneint werden, dass P-2 nur beschränkt rechts- oder handlungsfähig im Sinne des § 268 Abs. 1 ABGB sei; dazu stelle jedoch die Beschwerdevorentscheidung nichts fest)…
…Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt ist. In gleicher Weise folgert er, nach Ausführungen über die im Schrifttum behandelten und in der Rechtsprechung zu Art. 11…
…Anteil beschränkt. Der Verstorbene selbst kann jedoch nicht mehr Bescheidadressat (Ritz, BAO-Kommentar2, § 93 Tz 6), somit die Person, an die der Feststellungsbescheid oder der abgeleitete Einkommensteuerbescheid ergeht, sein (vgl § 93 Abs 2 BAO). Denn gemäß § 79 BAO gelten für die Rechts- und Handlungsfähigkeit die…
…sich gegen einen mündigen Minderjährigen oder einen beschränkt Entmündigten richten, für deren Geschäftsfähigkeit nicht § 151 Abs 2 ABGB und § 151 Abs 3 ABGB herangezogen werden, die nur den Abschluss von Rechtsgeschäften betreffen; diese beschränkt Geschäftsfähigen sind daher mangels zivilrechtlicher Handlungsfähigkeit prozessunfähig. Zustellungen können daher rechtswirksam…
…sich gegen einen mündigen Minderjährigen oder einen beschränkt Entmündigten richten, für deren Geschäftsfähigkeit nicht § 151 Abs. 2 ABGB und § 151 Abs. 3 ABGB herangezogen werden, die nur den Abschluss von Rechtsgeschäften betreffen; diese beschränkt Geschäftsfähigen sind daher mangels zivilrechtlicher Handlungsfähigkeit prozessunfähig. Zustellungen können daher rechtswirksam…
…sich gegen einen mündigen Minderjährigen oder einen beschränkt Entmündigten richten, für deren Geschäftsfähigkeit nicht § 151 Abs. 2 ABGB und § 151 Abs. 3 ABGB herangezogen werden, die nur den Abschluss von Rechtsgeschäften betreffen; diese beschränkt Geschäftsfähigen sind daher mangels zivilrechtlicher Handlungsfähigkeit prozessunfähig. Zustellungen können daher rechtswirksam…
…sich gegen einen mündigen Minderjährigen oder einen beschränkt Entmündigten richten, für deren Geschäftsfähigkeit nicht § 151 Abs 2 ABGB und § 151 Abs 3 ABGB herangezogen werden, die nur den Abschluss von Rechtsgeschäften betreffen; diese beschränkt Geschäftsfähigen sind daher mangels zivilrechtlicher Handlungsfähigkeit prozessunfähig. Zustellungen können daher rechtswirksam…
…ihn mangels richtiger Wahrnehmung seiner Umwelt und der dort stattfindenen Vorgänge den ihm zugegangenen Haftungsbescheid nicht habe wahrnehmen lassen. Im Zustand der Depression sei ein Patient jedenfalls prozessual handlungsunfähig, sodass prozessuale Handlungen von ihm und gegen ihn rechtswirksam nicht vorgenommen werden könnten. Erst nach mehreren…