…in diesem Fall des M. B., stehen würden, nur dann für verfallen erklärt werden dürfen, wenn der Eigentümer - namentlich er - zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen habe, dass mit diesen Gegenständen ein Finanzvergehen begangen wurde. Er habe Herrn M. B. gebeten, den Goldschmuck zu seinem…
…solches liege dann vor, wenn das Verschulden nicht nur als leichte Fahrlässigkeit (minderer Grad des Versehens) zu qualifizieren sei. Hingegen werde grobe Fahrlässigkeit mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Wer einen Überweisungsauftrag an die Bank weiterleite, obwohl der zur Verfügung stehende Kreditrahmen ausgeschöpft sei, nehme in Kauf…
…ist darauf hinzuweisen, dass es für die Beurteilung eines Verschuldens nicht relevant ist, ob das Verhalten der Bw oder seinem Vertreter zuzurechnen ist. Im vorliegenden Falle liegt die auffallende Sorglosigkeit insbesonders auch darin begründet, dass eine Reihe von üblichen und notwendigen Schritten, die für die…
…Eigentum an den Gegenständen nach, so ist auf Verfall nur dann zu erkennen, wenn diesen Personen vorzuwerfen ist, dass sie lit. a) zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen haben, dass mit diesen Gegenständen das Finanzvergehen begangen wurde, ... Hierbei genügt es, wenn der Vorwurf zwar nicht…
…Eigentum an den Gegenständen nach, so ist auf Verfall nur dann zu erkennen, wenn diesen Personen vorzuwerfen ist, dass sie lit. a) zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen haben, dass mit diesen Gegenständen das Finanzvergehen begangen wurde, ... Hierbei genügt es, wenn der Vorwurf zwar nicht…
…39.314,35 für 2002 und € 102.261,61 für 2003 in Relation zu den Gesamtumsätzen jedenfalls auffallen müssen. Dem Bw. ist daher neben einer auffallenden Sorglosigkeit bei der Sammlung und Übermittlung der Belege auch eine Sorgfaltsverletzung bei der Überprüfung der von ihm eingereichten…
…bei der Behörde einlangt, sind auch unter Verwendung von Telefaxgeräten übermittelte Anbringen erst dann eingebracht, wenn die Daten in zur vollständigen Wiedergabe geeigneten Form bei der Behörde einlangen. Auffallende Sorglosigkeit liegt nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates vor, wenn es eine Partei, die einen Antrag mittels…
…§ 217 Tz 44). Keine leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. Auffallend sorglos handelt, wer im Verkehr mit Behörden für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.5.1997, 96/15…
…§ 217 Tz 44). Keine leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. Auffallend sorglos handelt, wer im Verkehr mit Behörden für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.5.1997, 96/15…
…Abgabenkonto bereits am 22. Februar 2006 erfolgte. Es liegt eine auffallende Sorglosigkeit vor, wenn sich die Bw. allein auf die am 15. Februar 2006 vorgenommene Saldoabfrage des Abgabenkontos verlässt. Bei einer der Sorgfaltspflicht entsprechenden Kontrolle anhand eines Fristenvormerks hätte auffallen müssen, dass der ausgewiesene Saldo…
…Die Bw. sei der Auffassung, dass im gegenständlichen Fall keineswegs grobes Verschulden - das von der Finanzverwaltung mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt werde - vorliege. Unter grobem Verschulden werde üblicherweise eine erhebliche und ungewöhnliche Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht verstanden, die im Geschäftsverkehr nicht auftreten dürfe. Die Bw. habe in…
…zum fraglichen Zeitpunkt seien an den Bw. mehrere behördliche Erledigungen versendet worden, ändert an der ihm anzulastenden auffallenden Sorglosigkeit nichts, weil auch in einem derartigen Fall die für die Einhaltung von Fristen erforderliche Sorgfalt zumutbar ist. Die in der Berufung angestellten Überlegungen zum äußeren Erscheinungsbild…
…stets nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Antragstellers zu beurteilen. Grobes Verschulden ist dem Begriff der auffallenden Sorglosigkeit im Sinne des § 1324 ABGB gleichzusetzen. Grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) ist daher dann anzunehmen, wenn eine ungewöhnliche, auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt…
…zur Annahme berechtigt, dass die Versäumung der Frist zur Einbringung des Vorlageantrages auf eine auffallende Sorglosigkeit der Bw. zurückzuführen ist, wenn sie eine regelmäßige Entleerung ihres Postfaches (etwa ein- bis zweimal pro Woche) unterlassen hat. Da eben diese Sorglosigkeit dazu geführt hat, dass die nach…
… 303 Abs. 1 lit. b BAO entgegen stehenden - groben Verschulden des Bw. auszugehen ist: So ist dem Bw. eine auffallende Sorglosigkeit im o.a. Sinne schon insoferne vorzuwerfen, als er es unterlassen hat, seinen steuerlichen Vertreter bzw. seinen Buchhalter vom Vorhalt des Finanzamtes zu informieren…
…den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (VwGH 13.9.1999, 97/09/0134). Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare…
…des Unfalles nicht grob fahrlässig verhalten hat. Ein allfälliger Fahrfehler wegen eines vermeintlichen Hindernisses auf der Fahrbahn bei normaler Geschwindigkeit stellt im gegebenen Zusammenhang kein Fahrverhalten dar, das von auffallender Sorglosigkeit getragen war. Da somit der Bw. beim Lenken seines Kraftfahrzeuges nicht grob fahrlässig handelte…
…3 FinStrG seien Gegenstände nur dann für verfallen zu erklären, wenn sie zur Zeit der Entscheidung im Eigentum oder Miteigentum des Täters stehen oder wenn der Eigentümer der Gegenstände zumindest in auffallender Sorglosigkeit dazu beigetragen habe, dass mit den Gegenständen ein Finanzvergehen begangen worden sei…
…direkt eingebunden sind [vgl. Ritz, aaO, § 188 Tz 7]) ist eine auffallende Sorglosigkeit im o.a. Sinne schon einmal insofern vorzuwerfen, als sie es unterlassen haben, die Information über den gerade und ausschließlich zwischen ihnen (angeblich) erfolgten Fruchtgenussverzicht vom 31. Dezember 1996 mit Wirkung vom…
…5.2011, 2007/15/0169). Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 12.5.1999, 99…