…weil der vereinbarte Pauschalbetrag alle Forderungen enthalten hätte. Die Vorschreibung von Säumniszuschlägen wäre bei der Vergleichsvereinbarung in Anwesenheit seines Steuerberaters und Rechtsanwaltes auch dezidiert ausgeschlossen worden. Eine derartige zusätzliche Vorschreibung wäre ein Bruch der Vereinbarung, der Rechtsmittelverzicht würde dadurch unwirksam werden. Zusätzliche Forderung könnten daher…
…Herrn LB, ist dieser Betrag von der niederschriftlich vereinbarten Gesamtsumme von € 92.888,83 (74.884,02 USt und 18.004,81 ESt) in Abzug zu bringen. Darüber hinaus kann der Abschluss eines General-Vergleiches für 2000 - 2004 nicht zur Folge haben, dass dann…
…beantragte die ersatzlose Aufhebung bzw. Streichung der Forderungsbeträge und begründete dies folgendermaßen: Mit dem abgeschlossenen Vergleich über die Jahre 2000 - 2004 seien mit der Bezahlung der vereinbarten Pauschalsumme alle Forderungen abgegolten. Die Aufteilung der Pauschalsumme auf die einzelnen Forderungsarten und Steuerjahre sei völlig sekundär und…
…von Absicht auszugehen sein wird und davon, dass der Steuerpflichtige die Erfüllung abgabenrechtlicher Verpflichtungen im Vergleich zu anderen Aufgaben als weniger dringlich einstuft und vor allem dann eine gewisse Sorglosigkeit im Umgang mit steuerlichen Belangen an den Tag legt, wenn dies mit keinerlei monetären Konsequenzen…
…steuerliche Anwendbarkeit des Umgründungssteuergesetzes darstellt. Ohne Vorliegen eines derartigen Betriebes wäre ansonsten das Umgründungssteuergesetz in abgabenrechtlicher Hinsicht nicht anwendbar und es ergäbe sich auch überhaupt keine Diskussion über Verlustvortragsmöglichkeiten. Für den Fall, dass ein Vergleich des umgewandelten Betriebes mit jenem, der die Verluste in der…
…Tätigwerdens nicht bekannt sind. Nach Ablauf einer bestimmten Zeit (Anlaufphase) ist in typisierender Betrachtungsweise davon auszugehen, dass ihm diese günstigen Verpflegungsmöglichkeiten bekannt geworden sind und er sich in einer vergleichbaren Lage wie jeder andere Arbeitnehmer befindet, der nicht auf Reise ist, sich aber auch außerhalb…
…hilfreich und von Nutzen sein, sie muss sich aber die Möglichkeit vorbehalten, den maßgeblichen Sachverhalt anders zu sehen und diesen nach ihren abgabenrechtlichen Grundätzen zu beurteilen. Dass das Gericht sich bei Ermittlung des Verkürzungbetrages an der Berechnungsvariante 3 orientierte, bedeutet lediglich, dass das Gericht das…
…Bemessungsgrundlage für die Abgabenermittlung herausgerechnet. Dies erfolgte auch im angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates vom 27.11.2019. Allerdings erfolgte rechtswidrigerweise im Sinne der obigen Ausführungen finanzstrafrechtlich der entsprechende Ist-Steuer zu Soll-Steuer Vergleich für die Ermittlung des strafbestimmenden Wertbestandes, dies unter Berücksichtigung der vormaligen…
…noch keine Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung, zumal der Zweck der Verzinsung in der Beseitigung von zu Unrecht erlangten Vorteilen liegt und diese daher dem Gericht aus der Perspektive des Gleichheitsgrundsatzes und dessen abgabenrechtlicher Ausprägung (Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) nicht nur zulässig, sondern geradezu geboten erscheint…
…gehalten ist, um eine qualifizierte Bestreitung der Nachforderungsbeträge für die einzelnen Tatzeiträume darzustellen. Der pauschale Ansatz von nur 12,5 % im Vergleich zu einer durchschnittlichen steuerlichen Belastung von Löhnen ist so moderat, dass damit im Schätzungsweg bereits die Einwände der Beschuldigten abgedeckt sind, ein Mehrbegehren…
…er habe vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1996 und 1997 sowie Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1996 bis 1998 eine Verkürzung an Einkommensteuer für die Jahre 1996 und 1997 in Höhe von ATS 25.602,00…
…einem Geschäftsführer vergleichbare Stellung, einen umfassenden Überblick hat bzw. besonders gut oder sogar am besten über die Abläufe informiert ist, diese Person aber kein Verhalten setzt, dass einer Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten führt bzw. kein Verhalten setzt, dass zu einer Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten durch…
…unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige -, Offenlegungs- und der Wahrheitspflicht vorsätzlich eine Abgabenverkürzung bewirkt. Demnach ist Abgabenhinterziehung das Zurückbleiben der geleisteten (Ist - Einnahme) hinter der geschuldeten Steuer (Soll - Einnahme) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht als der dazu nötigen Modalität (vergleiche Kotschnigg in Tannert…
…Verurteilung für richtig befundenen Anschuldigung zumindest in ihren wesentlichen Punkten auch ein diesbezügliches Schuldbekenntnis, verbunden mit einer nicht bloß intellektuellen, sondern gesinnungsgemäßigten Missbilligung der Tat (vergleiche VwGH 25.4.2018, Ra 2017/09/0044 u.a.). Im gegenständlichen Fall erklärten wir beide gegenüber der Finanzpolizei…
…unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige -, Offenlegungs- und der Wahrheitspflicht vorsätzlich eine Abgabenverkürzung bewirkt. Demnach ist Abgabenhinterziehung das Zurückbleiben der geleisteten (Ist - Einnahme) hinter der geschuldeten Steuer (Soll - Einnahme) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht als der dazu nötigen Modalität (vergleiche Kotschnigg in Tannert…
…Steuerlast (rd. S 540.000,--) 47,35% für die bereits bezahlte Einkommensteuer (rd. S 223.000,--) betrage die Steuerlast 19,56%. Im Vergleich zu einem entsprechenden monatlichen Gehalt betrage die Steuerbelastung in Summe ca. S 150.000,-- bzw. monatlich S 2.542,--. Dies entspreche einem…
…im Einzugsbereich des Familienwohnsitzes (B.) gelegenen Gymnasium in G. würde es sich hinsichtlich des Schultypes um eine vergleichbare Ausbildungsstätte mit gleichen (in der Ablegung der Reifeprüfung an einer AHS bestehenden) Ausbildungsziel handeln. Mit Eingabe vom 31. März 2008 (persönlich überreicht) ersucht der Bw um Verlängerung…
…wurde auf den Typenkatalog des SchOG abgestellt: Vergleichbar sind die im SchOG genannten Schulformen mit denselben Schulformen, nicht aber mit ähnlichen Schulformen, wobei zusätzlich noch auf laufbahnbezogene Besonderheiten (Theresianische Militärakademie) Bedacht zu nehmen ist. Die Auslegung abgabenrechtlicher Normen betreffend die Berufsausbildung an Hand der Bestimmungen…
…wurde auf den Typenkatalog des SchOG abgestellt: Vergleichbar sind die im SchOG genannten Schulformen mit denselben Schulformen, nicht aber mit ähnlichen Schulformen, wobei zusätzlich noch auf laufbahnbezogene Besonderheiten (Theresianische Militärakademie) Bedacht zu nehmen ist. Die Auslegung abgabenrechtlicher Normen betreffend die Berufsausbildung an Hand der Bestimmungen…
…Ansprüche erheben kann." Als Ergebnis einer ergänzenden Sachverhaltserhebung brachte der Bw. ein Bankschreiben bei, worin zum Tag der Vergleichsausfertigung der Schulden - Saldo mit 400.329,60 € (=5,508.655 S) beziffert wurde. Das Finanzamt setzte ausgehend von einer Gegenleistung von 2,754.328 S …