…3 EStG unterlag er mit diesen Einkünften der beschränkten Steuerpflicht in Österreich. Für das Jahr 2014 machte der Beschwerdeführer vortragsfähige Verluste aus den Vorjahren aus der Beteiligung an diesem Gewerbebetrieb geltend. Das Finanzamt anerkannte mit Einkommensteuerbescheid vom 15.02.2019 die Vortragsfähigkeit der Verluste nicht…
…untergraben. Die steuerliche Vertretung gehe daher davon aus, dass die Vortragsfähigkeit des Anlaufverlustes gegeben sei. Ad 3.) Bei der Ordination in H habe es sich um eine reine Wahlarztpraxis ohne Kassenvertrag gehandelt, welche zwar weiterhin betrieben werde, die dort erzielten Einnahmen seien jedoch seit der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Mag. Bernhard Renner und die weiteren Mitglieder Dr. Ansgar Unterberger, Dr. Matthias Skopek und Leopold Pichlbauer über die Berufung des JB gegen den Bescheid des Finanzamtes Steyr, vertreten durch Dr. Erich Zellner, vom 17. November 2003 betreffend…
…erwähnt - noch nicht zu derart tiefgreifenden Veränderungen führt, dass die Tätigkeit mit jener des Vorgängers nicht mehr vergleichbar wäre. Dies würde im gegenständlichen Fall nach "traditioneller" Auffassung des VwGH zur Versagung der Vortragsfähigkeit des im Jahr 1999 entstandenen Verlustes führen; ein anderes - für den Bw…
…eventuelle künftige Kommanditgewinnanteile begrenzt, sondern als Sonderausgabe vom Gesamtbetrag der der Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte abzugsfähig. Diese Vortragsfähigkeit geht nicht dadurch verloren, dass der beschränkt Steuerpflichtige in der Folge in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht eintritt. Wird daher von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, dass die Verlustüberhänge der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Werner Obermüller, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1993 bis 1996 und Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1993 bis 1995 sowie Festsetzung von…
…nicht abzugsfähige Vorsteuer sowie die im Jahr 1994 für den - ins Privatvermögen gehörenden - LKW Mitsubishi geltend gemachte AfA (42.500,00 S) werden bei Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt. In Feststellungsbescheiden darf auch über die Vortragsfähigkeit von Verlusten abgesprochen werden (VwGH 15.12.1994…
…Abgabepflichtige darauf hingewiesen, dass restliche, noch offene Punkte bei der endgültigen Schlussbesprechung behandelt werden könnten. 2) Nichtberücksichtigung von Verlustvorträgen aus Vorjahren: Hinsichtlich der Vortragsfähigkeit der Verluste aus den Jahren 1992, 1994 und 1995 verwies der Abgabepflichtige auf die aktuelle Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bzw. auf die…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu…
Verluste, die im Ausland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterworfene Unternehmer in österreichischen Betriebstätten erlitten haben, waren nach der bis Ende 1988 geltenden Rechtslage des EStG 1972 in Österreich nicht auf spätere Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen…
…Inlandsbetriebstätten für die deutsche D-GmbH. Die ab 1998 angefallenen und gemäß § 10 UmgrStG der D-GmbH zuzurechnenden Verlustanteile verlieren damit für die deutsche GmbH nicht die Vortragsfähigkeit. Wird nun im Wege eines "Mehrfachzuges" nach § 39 UmgrStG zum 31. Dezember 2002 die Beteiligung an der…
…von Inlandsverlusten nicht zur Anwendung. Verluste, die in den Jahren 1999 und 2000 in einer zu 50% von dem deutschen Staatsbürger gehaltenen inländischen GmbH angefallen sind, behalten daher nach Maßgabe des inländischen Steuerrechts die Vortragsfähigkeit, wenn die GmbH ab 1. Jänner 2002 in eine GmbH …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZam 29. November 2005 über die Berufung der Bw., vertreten durch Böck & Partner Wirtschaftstreuhänder Buchprüfungs GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmünd, vertreten durch Herbert Winkler, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung gemäß § 188 BAO für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch den Geschäftsführer A , gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Mag. D, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1992 bis 1995 und Gewerbesteuer für die Jahre 1992 und 1993 mit Ausfertigungsdatum 6. und…
…Abgabenvorschriften nicht anderes vorgeschrieben ist, die Abgaben durch Abgabenbescheide festzusetzen. Bemessungsgrundlagen sind bei der veranlagten Körperschaftsteuer das Einkommen sowie für den Verlustabzug die Höhe des Verlustes. Über die Vortragsfähigkeit des Verlustes ist hingegen im Abgabenbescheid des Jahres des Verlustabzuges abzusprechen (vgl. VwGH 29.9.2004…
…rechnen, denen nach österreichischem Recht die Ausgleichs- und Vortragsfähigkeit zukommt, dann wirken sich solche Verluste nach der geltenden Rechtslage im Wege des "negativen Progressionsvorbehaltes" steuersatzmindernd in Österreich aus. Durch das vor der Unterzeichnung stehende neue österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen wird an diesen Gegebenheiten nichts geändert. 31…
… 10 Abs. 8 EStG 1988 Rz 5995: Siehe Rz 3701Randzahl 5995: derzeit frei ff und 5946 ff. Es kommt zur anteiligen Ausgleichs- und ggf. Vortragsfähigkeit. § 10 Abs. 8 EStG 1988 ist unabhängig von der Haftungssituation des ausscheidenden Gesellschafters anzuwenden. 19.5.4.11.32 Verluste…
… 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 und § 18 Abs. 6 EStG 1988 der deutschen M-GmbH die Vortragsfähigkeit der Verluste der T-GmbH auf künftige Gewinne der KG zu. Die hier verankerte Verlustvortragsberechtigung wird allerdings einschränkend durch § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988…
…Heimatstaat der Stiftung nicht besteuert und bleibt folglich ein Verlustausgleich im Heimatstaat ohne steuerliche Wirkung, so lässt dies nach dem Wortlaut des § 102 Abs. 2 Z. 2 EStG keine inländische Vortragsfähigkeit aufleben. 11. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…im Verlustentstehungsjahr noch in einem der Folgejahre eine Saldierung mit anderen positiven Einkünften möglich war, gilt gleiches auch für ausländische Unternehmen. Die Vortragsfähigkeit von Inlandsverlusten eines deutschen Unternehmens hängt allerdings nach § 102 EStG nicht von der Gewinnsituation des deutschen Unternehmens in den Jahren vor der…