Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2098
Behandlung von Vorjahresverlusten bei inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskunftB 930/1-IV/4/02vom 22.07.2002
Wortlaut laut Findok
Verfügt ein in Deutschland
ansässiger deutscher Staatsbürger in einer inländischen Wohnung,
die er bei aufrechter Ehe seiner Ehegattin geschenkt hat, bereits seit 1997
über einen Zweitwohnsitz, dann tritt hierdurch wohl inländische
unbeschränkte Steuerpflicht ein, jedoch wird nach der derzeitigen
Verwaltungspraxis hinsichtlich der gemäß dem DBA in Deutschland zu
erfassenden Einkünfte kein Progressionsvorbehalt angewendet.
Infolge der bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht
gelangen die einschränkenden Regelungen des § 102 EStG 1988
hinsichtlich der Berücksichtigung von Inlandsverlusten nicht zur Anwendung.
Verluste, die in den Jahren 1999 und 2000 in einer zu 50% von dem deutschen
Staatsbürger gehaltenen inländischen GmbH angefallen sind, behalten
daher nach Maßgabe des inländischen Steuerrechts die
Vortragsfähigkeit, wenn die GmbH ab 1. Jänner 2002 in eine GmbH &
Co KG umgegründet worden ist.
22. Juli
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 102 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 930/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 33537
- Gültig
- 22.07.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF