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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/3100572/2010

1. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen; 2. Vortragsfähigkeit von Verlusten

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/3100572/2010vom 08.06.2016Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Beschwerdefall wurden keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme, zumal im Zuge des gemäß § 269 Abs. 3 BAO abgehaltenen Erörterungsgesprächs zwischen den Parteien Einigung zu den Beschwerdepunkten erzielt werden konnte. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist daher unzulässig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 8. Juni 2016

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/3100572/2010
ECLI
ECLI:AT:BFG:2016:RV.3100572.2010
Stammnummer
110306
Gültig
08.06.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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