15.4.5.12 Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Stiftungsvorstände Rz 981: Die Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH kann auch in steuerrechtlicher Hinsicht auf Grund eines Dienstvertrages, aber auch auf Grund eines so genannten freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages erfolgen (VwGH 15.7.1998, 97…
…vereinbart, dass in allen Fällen, die durch den vorliegenden Vorstandsvertrag keine Regelungen gefunden haben und für die die zurückgelegte Dienstzeit maßgeblich ist, Vordienstzeiten in einem Ausmaß angerechnet werden, dass die Vorstandsmitglieder so behandelt werden, als stünden sie seit 01.07.2004 (Hr. Mag. V1) bzw…
…in allen Fällen, die durch den vorliegenden Vorstandsvertrag keine Regelungen gefunden haben und für die die zurückgelegte Dienstzeit maßgeblich ist, Vordienstzeiten in einem Ausmaß angerechnet werden, dass die Vorstandsmitglieder so behandelt werden, als stünden sie seit 01.07.2004 (Mag. V1) bzw. 10.10.2008…
…nicht schlechthin ausgeschlossen. Gleiches gilt nach LStR 2002 Rz 982 für Vorstandsmitglieder einer AG. Sind zwei der drei im Firmenbuch eingetragenen Vorstände einer österreichischen AG in den Niederlanden ansässig und zugleich Dienstnehmer einer zu 9% an der österreichischen AG beteiligten niederländischen GmbH, die sie zur…
Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein Vorstandsdirektor für eine österreichische…
…ein Besteuerungsrecht an jenem Teil der Vergütungen zu, die auf die in Österreich tatsächlich ausgeübte Tätigkeit entfallen. Eine analoge Anwendung der für Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften mit Deutschland vereinbarte Fiktion, derzufolge die Arbeit immer im Sitzstaat der Gesellschaft als ausgeübt gilt, ist auf Stiftungsvorstände nicht anwendbar…
…Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur Anwendung kommen, wenn jemand tatsächlich Vorstandsmitglied der Gesellschaft geworden ist und damit in seiner "Eigenschaft als Vorstandsmitglied" Vergütungen erhält. Liegt aber…
…einer "festen Einrichtung" abhängt. Im Verhältnis zu Deutschland besteht zwar die Besonderheit, dass in Art. 16 Abs. 2 DBA Deutschland auch die Bezüge der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in die Quellenzuteilung des Art. 16 DBA Deutschland einbezogen worden sind (vgl. Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht (I/1)…
Bezüge, die eine österreichische Kapitalgesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Dienstnehmer auszahlt, der als Mitglied des Vorstandes der inländischen Kapitalgesellschaft bestellt ist, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Stand der Angehörige des Vorstandes vor Übernahme der Tätigkeit für die österreichische…
Ein in der Tschechoslowakei ansässiger Vorsitzender des Vorstandes einer inländischen Holding-AG, dem jährlich 14 mal von der inländischen AG eine Vergütung von S 10.000,- ausbezahlt wird, wird im allgemeinen unter Artikel 15 des DBA-CSFR (Steuerzuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) fallen. Allerdings…
…Aufenthalte innerhalb eines Kalenderjahres abzustellen. Solange zwischen den einzelnen Aufenthalten in Österreich ein innerer Zusammenhang besteht (wie dies bei Erfüllung der Funktionen eines Vorstandsmitgliedes der Fall ist) führt das Verlassen Österreichs nicht zu einer Fristunterbrechung sondern nur zu einer Fristhemmung. 26. November 1992 Für den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Haftung für Einbehaltung und Abfuhr von steuerabzugspflichtigen Einkünften gemäß der §§ 98 bis 101 EStG 1988 für 1999 und den darauf basierenden Säumniszuschlagsbescheid entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die…
…als Geschäftsführer oder als Vorstandsmitglied einer Gesellschaft bezieht, die in dem anderen Vertragsstaat ansässig ist, im anderen Staat besteuert werden." Nach Artikel 16 Abs. 2 DBA-BRD dürfen in Deutschland ansässige Personen, die Einkünfte in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer oder als Vorstandsmitglied einer österreichischen Gesellschaft…
Kapitalgesellschaften werden seitens der deutschen Steuerverwaltung für steuerliche Belange stets als Arbeitgeber ihrer eingetragenen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder gewertet. Diese deutsche Beurteilung ist mit der österreichischen nicht vollständig deckungsgleich. Zwar wird nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 auch in Österreich als die übliche Vertragsgestaltungsform für die…
Kapitalgesellschaften werden seitens der deutschen Steuerverwaltung für steuerliche Belange stets als Arbeitgeber ihrer eingetragenen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder gewertet. Diese deutsche Beurteilung ist mit der österreichischen nicht vollständig deckungsgleich. Zwar wird nach RZ 981 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 auch in Österreich als die übliche Vertragsgestaltungsform für die…
…den Regeln des Artikels 15 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung. Denn vertragliche Vereinbarungen zwischen einer österreichischen Kapitalgesellschaft und den Vorstandsmitgliedern werden aus der Sicht des Steuerrechtes im allgemeinen als Dienstverträge gewertet. Bei Anwendung von Artikel 15 DBA-Großbritannien würden die von der österreichischen…
…Abs. 1 Z 8 EStG 1988 nicht an die Rechtsform von Unternehmen anknüpfe, sondern an die Rechtsgrundlage für die jeweilige Abfertigungs- und Abfindungszahlung. Diese Anknüpfung ziele nicht auf eine unterschiedliche Behandlung von Abfertigungen (hier Vorstandsmitglieder AG und GeschäftsführerGmbH) ab, sondern enthalte den Grundgedanken, dass Abfertigungen…
…gegründet. Als Vorstandsmitglieder waren im Firmenbuch (FN XXXXX) zunächst bis 1994 A und B, ab 30.9.1994 bis 2006 C (die Gattin von B ), ab 21.8.2001 wiederum B eingetragen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt selbständig. Geschäftsführer der X-GmbH mit Sitz in München, BRD…
…führt u.a. an, im fraglichen Zeitraum hätte die M-AG über 6 Vorstandsmitglieder, 32 Prokuristen und eine Vielzahl weiterer Mitarbeiter verfügt. Es ist nicht glaubhaft, dass die Geschäftsführer der C-GesmbH ihrer gesetzlichen Verpflichtung durch mündliche Mitteilung an eine nicht näher benannte Person aus…
…bestellten Vorstand erfolgt, weil die Vorstandsmitglieder vor dem bezeichneten Willensakt des Vorstandes nicht Begünstigte sein konnten (sondern erst eine juristische Sekunde später). 2) Eine Kollision wäre aber auch im Bereich der Zuwendung nicht hinderlich: Die Stifter erhielten als Begünstigte Nutzungen an Liegenschaften eingeräumt, die zuvor…